Rahmenvereinbarung 13 kVA Stromerzeuger Referenznummer der Bekanntmachung: B 20.18 - 0065/20/VV: 1
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]3
Fax: [removed]263
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung 13 kVA Stromerzeuger
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von 13 kVA Stromerzeugern gemäß DIN 14685-1 oder vergleichbar und Zubehör.
Verschiedene Stellen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von 13 kVA Stromerzeugern gemäß DIN 14685-1 oder vergleichbar und Zubehör.
Die Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung beträgt 24 Monate und beginnt an dem auf den Zuschlag folgenden Monatsersten.
Sofern das geschätzte Auftragsvolumen gemäß § 2 (1) der Rahmenvereinbarung durch die Einzelabrufe nicht erreicht wird, verlängert sich die Laufzeit zu gleichbleibenden Konditionen um ein Jahr, sofern die Auftraggeberin nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der Laufzeit in der Form des § 10 der Rahmenvereinbarung kündigt. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt insgesamt aber maximal 4 Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Entfällt
Entfällt
Entfällt
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
Öffentliche Aufträge werden nicht an Unternehmen vergeben, bei denen Ausschlussgründe gemäß §§123 oder 124 GWB vorliegen. Das Beschaffungsamt des BMI hat zu prüfen, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen. Hierzu dient das Formular „Eigenerklärung Ausschlussgründe“. Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen (z. B. eines behördlichen Führungszeugnisses) verlangt werden.
Für den Fall der Bildung von Bietergemeinschaften oder bei der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) wird auf Ziffer 3 der Allgemeinen Bewerbungsbedingungen verwiesen.
— Unternehmensdaten:
Das Formular „Unternehmensdaten“ ist vollständig auszufüllen und Ihrem Angebot beizufügen. Die Angaben zur Unternehmensgröße dienen statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt das Beschaffungsamt des BMI für die vor dem Zuschlag einzuholende Auskunft aus dem Gewerbezentralregister insbesondere gemäß § 150a Gewerbeordnung, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz.
Bei Bietergemeinschaften ist das Formular für jedes Mitglied einzureichen.
— Technisches Datenblatt:
Zum Nachweis der Erfüllung der technischen Anforderungen ist dem Angebot für jede angebotene Leistung jeweils ein technisches Datenblatt beizufügen. Die Einhaltung aller Mindestanforderungen aus der Leistungsbeschreibung muss aus dem Dokument erkennbar sein.
Sofern einzelne Punkte nicht aus dem technischen Datenblatt hervorgehen, reichen Sie bitte eine Eigenerklärung zur Erfüllung der Anforderungen ein.
— Mustervorstellungen:
Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, eine Musterprüfung durchzuführen. Nach gesonderter Aufforderung ist zur Verifizierung der Einhaltung der Mindestanforderungen aus der Leistungsbeschreibung 1 Angebotsmuster des Stromerzeugers einzureichen.
Das Angebotsmuster ist vom Bieter auf eigene Kosten innerhalb der in der gesonderten Aufforderung genannten Frist an das Beschaffungsamt des BMI, Angebotssammelstelle, Brühler Str. 3, 53119 Bonn, zu senden. Auf dem Paket ist sichtbar und leserlich folgender Schriftzug anzubringen: [siehe Dokument „Hinweise und besondere Bewerbungsbedingungen“]
Bitte beachten Sie hinsichtlich der Rücksendung der Angebotsmuster Ziffer 1.9 der Allgemeinen Bewerbungsbedingungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.