Universität Bonn, Physik Grundinstandsetzung – Projektsteuerung Referenznummer der Bekanntmachung: 025-21-00217
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50668
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.blb.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Universität Bonn, Physik Grundinstandsetzung – Projektsteuerung
Universität Bonn, Physik Grundinstandsetzung – Projektsteuerung.
Universität Bonn
Nussallee 12
53115 Bonn
Das Physikalische Institut der Universität Bonn besteht aus sieben Bauteilen, welche Bestandteil dieser Ausschreibung sind.
Bauteil I ist das so genannte Hauptgebäude mit einem Hörsaalbereich, steht unter Denkmalschutz und wurde um 1912 errichtet. Bauteil II und III grenzen an das Bauteil I an und wurden in den 1960er Jahren errichtet, das Bauteil III wurde in den 1980er Jahren um eine Büroetage aufgestockt. In Bauteil III befindet sich der Versuchsaufbau ELSA (Elektronen Stretcher Anlage), die sich in ihrem weiteren Verlauf in einem Ringtunnel unter der Gartenfläche vor dem Bauteil I und unter diesem erstreckt. Die Bauteile IV bis VII befinden sich im Hinterhofbereich, beinhalten elektrische Anlagen zum Betrieb der ELSA und eine Werkstatt.
Das Vorgehen bei der Grundinstandsetzung wurde mit der Uni Bonn abgestimmt und gilt somit als festgelegter Rahmen für die Planung, der im weiteren Verlauf des Projektes zu konkretisieren und zu verfeinern ist.
Es ist vorgesehen Bauteil I und III instand zu setzen, wobei das nachträglich aufgestockte 2. OG des Bauteils III rückgebaut und als Flachdach für die Aufstellung von Lüftungs- und Kühlgeräten hergestellt wird. Für Bauteil II besteht der Plan, es an jetziger Stelle als Ersatzneubau zu errichten. Dieses ggf. mit größerer Kubatur, als der derzeitige Bestand. Im Ersatzneubau sollen alle Laborflächen, heutigen Anforderungen entsprechend und auch die Werkstatt Bauteil VI Platz finden. Bauteil VI wird nach Verlagerung in den Ersatzneubau abgebrochen. Auch die Stromversorgung für die ELSA muss saniert werden. Hier sei im besonderen Bauteil V genannt. Für den Betrieb der darin befindlichen Kondensatoren und Transformatoren besteht aufgrund PCB eine Betriebserlaubnis nur noch bis Ende 2025.
Die Grundinstandsetzung des Physikalischen Institutes beinhaltet im Einzelnen folgende Maßnahmen:
— Brandschutzmaßnahmen,
— Erneuerung der TGA und Elektroanlagen,
— Verbesserung des Arbeitsschutzes und der Barrierefreiheit,
— Schadstoffsanierung,
— Neustrukturierung der bestehenden Gebäudeflächen,
— Errichtung eines Ersatzneubaus für bestehende Laborflächen.
Die ELSA und einige zugehörige Bereiche sollen bei der Sanierung im Gebäude und in Betrieb bleiben. Für die Bereiche, die für die Durchführung der Baumaßnahmen ausgelagert werden, wird zur Zeit ein Interimsgebäude errichtet. Für das Physikalische Institut ist ein festgelegtes Zeitfenster zum Verbleib in dem Interimsgebäude einzuhalten. Die Planung und Durchführung der Grundinstandsetzung sind auf dieses Zeitfenster auszurichten.
Bei den oben genannten Baumaßnahmen handelt es sich im wesentlichen um Maßnahmen, die der BLB NRW im Rahmen seiner Eigentümerverpflichtungen durchzuführen hat. Da zudem aus sicherheitstechnischen Aspekten ein Sanierungsbedarf seitens der Uni Bonn an der Stromversorgung der ELSA besteht, ist geplant, diese zeitgleich zur Grundinstandsetzung durchzuführen. Auch ist seitens der Uni geplant, Rückkühlwerke für die ELSA auf der Dachfläche Bauteil III zu erneuern. Die Kosten für diese Maßnahmen sind noch nicht in der beigefügten Kostenberechnung enthalten. Sie sind im weiteren Projektverlauf zu ermitteln und werden Teil der Gesamtmaßnahme.
— Umsatz für die entsprechenden Dienstleistungen in Euro netto im Mittel der letzten drei Geschäftsjahre:
—— insgesamt 20 %
— Referenzen Projektsteuerung: insgesamt 60 %,
— Anzahl Beschäftigte für die entsprechenden Dienstleistungen im Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre: insgesamt 20 %.
Details und Unterkriterien zur Bewertung siehe veröffentlichte Bewertungsmatrix, diese kann unter http://www.evergabe.blb.nrw.de heruntergeladen werden.
Innerhalb der gewichteten Kriterien werden, entsprechend den mit den eingereichten Unterlagen gemachten Angaben, jeweils bis zu 6 Punkte vergeben. Die Punktezahl wird mit der jeweiligen Gewichtung des Kriteriums multipliziert. Die Gesamtzahl der Punkte wird durch Addition aller gewichteten Punktzahlen der Kriterien ermittelt. Die maximal erreichbare Punktzahl beträgt 600. Nach Auswertung der Bewerbungen unter Anwendung dieser Matrix wird die o. g. Zahl der Bewerber aufgefordert ein Angebot einzureichen und zum Verhandlungstermin eingeladen.
Mit Vertragsabschluss werden die Leistungsphasen der Projektstufe 1 direkt beauftragt.
Der Abruf der Leistungsphasen in den Projektstufen 2-5 erfolgt stufenweise zu einem späteren Zeitpunkt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt
Oder Beratender Ingenieur/ Ingenieur zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder als Beratender Ingenieur/ Ingenieur tätig zu werden.
Der Bewerber oder der örtliche Partner muss – sofern die Leistungsphase 4 der Objektplanung Gebäude der HOAI beauftragt werden soll – nach § 70 BauO NRW bauvorlageberechtigt sein.
Die verantwortlichen Planer müssen über eine angemessene Berufspraxis – in der Regel mindestens 5 Jahre – verfügen.
Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen entsprechenden Architekten oder Beratenden Ingenieur/ Ingenieur benennen.
Rechtskräftig unterschriebener Teilnahmeantrag:
— Anlage 1. Erklärung zu Interessen und Beteiligungen,
— Anlage 2. Erklärung zur Zusammenarbeit mit Anderen,
— Anlage 3. Erklärung, dass keine zwingenden Ausschlusskriterien vorliegen,
— Anlage 4. Erklärung, dass keine Ausschlusskriterien vorliegen,
— Anlage 5. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung.
In der geforderten Höhe. Mindestanforderung ist die Erklärung der Versicherungsgesellschaft, dass im Auftragsfall eine Versicherung über die Deckungssummen abgeschlossen wird.
Anlage 6: Erklärung über den Umsatz für die entsprechenden Dienstleistungen in Euro netto in den letzten 3 Geschäftsjahren (Zeitraum siehe Bewerberbogen).
Verpflichtung zum Abschluss einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung für die ausgeschriebenen Leistungen in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personen- und [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden je Schadensfall.
Die Versicherung muss mindestens zweifach maximiert sein bei natürlichen Personen bzw. mindestens dreifach maximiert bei juristischen Personen.Die Versicherung ist während der gesamten Vertragszeit zu unterhalten und nachzuweisen.
— Anlage 7: Unternehmensreferenzen
Gewertet werden vergleichbare Referenzen, bei denen Leistungen in den letzten 5 Jahren (31.03.2016 - 31.03.2021) erbracht wurden.
— Anlage 8: Angaben zum jährlichen Mittel der Beschäftigten in den letzten 3 Jahren.
— Anlage 9: Nachweis zur Ausstattung (Geräte und technische Ausrüstung). Eine Erklärung, dass die BLB-Standards eingehalten werden.
1. Drei Referenzen für Projektsteuerung, davon mindestens eine Referenz für die Steuerung über mehr als 3 Projektstufen (AHO), mindestens eine Referenz mit Baukosten KG 300, 400 und 500 über 20 Mio. Euro brutto, mindestens eine Referenz für Steuerung von mind. 3 Leistungsbildern (Fachplanung HOAI).
2. Die Referenzaufgabe muss eine vergleichbare Leistung sein.
3. Die Referenzen müssen zur Erfüllung der Mindestanforderung für die Eignung wertungsfähig sein.
Siehe Ziffer III.1.1).
Wird der Auftrag einer Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft erteilt, so ist diese in eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter zu überführen.
Siehe auch unter VI.3) Zusätzliche Angaben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die geforderten Erklärungen sind mit den geforderten Nachweisen gem. § 53 VgV ausschließlich elektronisch in Textform über den Vergabemarktplatz an die genannte Vergabestelle zu übersenden. Der unterschriebene Teilnahmeantrag muss dort bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge eingegangen sein. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied die gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vom Bewerber geforderten Erklärungen und Nachweise jeweils für sich vorzulegen. Soweit der Bewerber den Einsatz von Unterauftragnehmern für wesentliche Leistungen beabsichtigt, sind auch für diese die Erklärungen und Nachweise gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vorzulegen. Der Bewerber oder Bieter muss ein Unternehmen, das ein entsprechendes Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem Zwingende Ausschlussgründe nach § 123 oder fakultative Ausschlussgründe nach § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen, nach schriftlicher Anforderung ersetzen. Der Auftraggeber fordert – sofern gesetzlich zulässig – fehlende Erklärungen oder Nachweise nach, diese sind nach schriftlicher Anforderung der Vergabestelle innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Die Vorgaben des TVgG NRW zu den Bereichen Mindestlohn und Tariftreue, sind zwingend zu berücksichtigende Ausführungsbedingungen i. S. v. §§ 128 Abs. 2 i. V. m. 129 GWB. Die besonderen Vertragsbedingungen werden Bestandteil des Vertrages. Bei der Auftragsbearbeitung sind für die Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung einzuhalten.
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYXY4K9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen nach Absendung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege bzw. 15 Kalendertagen nach einer Versendung mit anderen Kommunikationsmitteln gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40470
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.blb.nrw.de