Planung Freianlagen Kreishaus Recklinghausen Referenznummer der Bekanntmachung: (ZV)19-21-23-149/21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Recklinghausen
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 45657
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed] / [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-re.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planung Freianlagen Kreishaus Recklinghausen
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Objektplanung zum Leistungsbild Freianlagen für die in Abschnitt II.2.4) näher beschriebenen Maßnahmen im Zuge der Sanierung des Kreishauses in Recklinghausen. Es sollen sämtliche Leistungsphasen vergeben werden, wobei eine stufenweise Beauftragung vorgesehen ist (siehe Abschnitt II.2.11).
Recklinghausen Kurt-
Schumacher-Allee 1
45657 Recklinghausen
Gegenstand der stufenweise (siehe Abschnitt II.2.11) vergebenen Freianlagenplanung ist die Maßnahme der Kreishaussanierung in Recklinghausen.
Im Rahmen dieser Maßnahme sollen die Außenanlagen des Objektes bauabschnittsweise saniert und in großen Teilen neu gestaltet werden. Hierzu hat der Auftraggeber einen Masterplan erstellen lassen, der den ersten planerischen Ideen der Kreisverwaltung entspricht und mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt wird.
Im Zuge der Planung hat der Auftragnehmer die planerischen Ideen des Masterplanes zu prüfen und ggf. aufzugreifen, mit dem Auftraggeber sowie den an der Planung Beteiligten, vorrangig dem Objektplaner für Gebäude und Innenräume sowie dem Fachplaner für die technische Ausrüstung, abzustimmen und bei Bedarf und Sinnhaftigkeit in seine Planung zu integrieren.
Die Maßnahmen im Außenbereich beinhalten u. a. die Neugestaltung von Innenhöfen (insb. unter dem Gesichtspunkt der Verweilqualität), die Schaffung von regengeschützten Fahrrad-Unterstellmöglichkeiten für Mitarbeiter in einem gesicherten Außenbereich sowie von Fahrrad-Abstellmöglichkeiten für Kunden mind. an den beiden Hauptzugängen, die Sanierung einer großen Parkplatzfläche inkl. der Neugestaltung des An- und Abfahrtsbereiches unter Berücksichtigung der Anforderungen für den Fußgänger- und Fahrradverkehr und der Möglichkeiten der Regenwasserversickerung, die Sanierung des Anlieferungshofes, die Neugestaltung von Vorplätzen (insb. unter den Gesichtspunkten von Verweilqualität und Barrierefreiheit), die Sanierung eines öffentlich zugängigen Weges im Bereich des Hellbaches unter Berücksichtigung der dort geführten Radroute, die Schaffung einer in den Außenanlagen integrierten gestalterisch ansprechenden und
Funktionalen Souterrain-Lösung für die Arbeitsplätze im Untergeschoss bestimmter Bauteile, die Gestaltung und Erneuerung der umlaufenden Randbepflanzung unter
Berücksichtigung des ggf. erhaltenswerten Baumbestandes sowie die Umgestaltung der Außenanlagen von zwei Hausmeisterwohnungen zu einer Freianlage für eine Großkindertagespflege mit kindgerechten Spiel- und Aufenthaltsmöglichkeiten.
Besonders zu berücksichtigen sind die Anforderungen der Fluchtwegeführungen (Außentüren Treppenhäuser) im gesamten Außenbereich und die Nutzung des Regenwassers sowie des Wassers der Dachflächen für die Bewässerung der Außenanlagen inkl. der Flächen der Innenhöfe sowie Einleitung des überschüssigen Regenwassers - unter Berücksichtigung der Retention durch z. B. einen Staukanal - in den angrenzenden Hellbach in Abstimmung mit der Emscher-Genossenschaft Lippe-Verband (EGLV).
Die Baumaßnahme im Außenbereich erfolgt bauabschnittsweise im laufenden Verwaltungsbetrieb der benachbarten Bauteile, daher ist eine ständige Sicherung zum Schutz der Nutzer und Besucher sowie der Zugang zum Gebäude inkl. der erforderlichen Besucherlenkung während der Bauzeit notwendig!
Das Ende des Auftragszeitraums richtet sich nach dem tatsächlichen Ende des Bauvorhabens.
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungen für die Leistungsphasen 1 bis 3 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen beabsichtigt derAuftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiterzubeauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat. Vorgesehen sind eine 2. Beauftragungsstufe (LPh 4), eine 3. Beauftragungsstufe (LPhen 5 bis 8) sowie eine 4. Beauftragungsstufe (LPh 9).
Das in Abschnitt II.2.7) angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft die Fertigstellung des Bauvorhabens gegen Ende der Leistungsphase 8. Restleistungen der Leistungsphase 8 sowie die Leistungen der Leistungsphase 9 sind noch nach diesem Termin zu erbringen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Berufsqualifikation als Landschaftsarchitekt/in (siehe Abschnitt III.2.1.).
Zur Nachweisführung genügt die Vorlage eines entsprechenden Qualifikationsnachweises in Kopie; der Auftraggeber behält sich vor, in Zweifelsfällen die Vorlage des Originals zu verlangen.
Eignungskriterium für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind die Jahresgesamtumsätze des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Angebotsformular.
Eignungskriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind:
1. Referenzen über vergleichbare Freianlagenplanungsleistungen in den letzten 5 Jahren, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) war eine Freianlage mit Bauwerksbezug,
b) Zum Leistungsbild Objektplanung Freianlagen wurde mindestens eine der Leistungsphasen 2 bis 8 bearbeitet und ist abgeschlossen,
c) Die Freianlage entsprach mindestens der Honorarzone III gemäß § 40 HOAI,
d) Die Summe der Baukosten, die der Kostengruppe 500 der DIN 276:2018-12 entsprechen, lag nicht unter 1,5 Mio. EUR (netto ohne MwSt.),
e) Die Leistungen zum Leistungsbild Freianlagen wurden nicht vor dem 1.5.2016 beendet und auch eine eventuelle Baufertigstellung lag nicht vor dem 1.5.2016.
2. Anzahl fester Mitarbeiter/innen mit Zulassung als Landschaftsarchitekt/in bzw. der Befugnis, in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden, sowie sonstiger fester Mitarbeiter/innen mit Hochschulabschluss der Fachrichtung Landschaftsarchitektur oder Landschaftsbau, jeweils durchschnittlich für die Jahre 2018, 2019 und 2020 sowie aktuell.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im zur Verfügung gestellten Bieter-Referenzformular (zu 1) bzw. im Angebotsformular (zu 2).
Die zu Ziffer 1 nachgewiesenen Referenzen, die sämtliche unter Ziffer 1 genannten Anforderungen erfüllen, müssen zumindest in Summe die Leistungsphasen 2 bis 6 und 8 des Leistungsbildes Objektplanung Freianlagen abdecken, sonst gilt der Bewerber als nicht hinreichend geeignet. Berücksichtigt werden bei jeder Referenz jeweils nur Leistungsphasen, die abschließend bearbeitet worden sind. Als Abschluss einer Leistungsphase gilt dabei jeweils die vollständige Erbringung aller Leistungen (deren Abnahme ist nicht entscheidend); abweichend hiervon genügt als Abschluss bei LPh 5, dass die Ausführungsplanung für sämtliche Gewerke erarbeitet ist und die vom Planer zu erstellenden Ausführungspläne vorliegen, und bei LPh 8 die Fertigstellung der Bauausführung, d. h. die werkvertragliche Abnahme des letzten Ausführungsgewerks durch den Bauherrn (auch bei Abnahme unter Mängelvorbehalt).
Die Anzahl fester Mitarbeiter/innen mit Zulassung als Landschaftsarchitekt/in (bzw. Befugnis zu entsprechender Betätigung in der Bundesrepublik Deutschland) darf nicht unter 2,00 und die Gesamtanzahl aller festen Mitarbeiter/innen mit Hochschulabschluss der Fachrichtung Landschaftsarchitektur oder Landschaftsbau darf nicht unter 4,00 liegen, und zwar jeweils sowohl aktuell als auch im Durchschnitt der Jahre 2018 bis 2020. Maßgeblich sind jeweils die in Vollzeitstellen umgerechneten Werte.
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt/in zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW
Abschnitt IV: Verfahren
Kreishaus Recklinghausen
Zimmer 2.2.27
Nur Vertreter des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Rückfragen werden nur über das Vergabeportal (vgl. die in Abschnitt I.3) angegebene Internetadresse) beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden über neue Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bieterinformationen abzurufen.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYD3DDKY
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.nrw.de
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.