Ingenieurleistungen zur Erneuerung einer Schlammentwässerung für die Zentralkläranlage Rheda Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-VgV-EU-05
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rheda-Wiedenbrück
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33378
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ingenieurleistungen zur Erneuerung einer Schlammentwässerung für die Zentralkläranlage Rheda
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind Ingenieurleistungen zur Erneuerung einer Schlammentwässerung für die Zentralkläranlage Rheda.
Rheda-Wiedenbrück, Zentralkläranlage Rheda
Der Eigenbetrieb Abwasser der Stadt Rheda-Wiedenbrück beabsichtigt auf der Kläranlage Rheda (103 500 EW) den Neubau einer Schlammentwässerungsanlage, im Wesentlichen bestehend aus dem Gebäude, der Technik und dem Rohrleitungsbau.
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind die nachfolgenden Ingenieurleistungen:
a) Grundleistungen der Leistungsphasen 3 – 9 des Leistungsbildes Ingenieurbauwerke gemäß § 43 i. V. m. Anlage 12 HOAI,
b) Grundleistungen der Leistungsphasen 2 – 6 des Leistungsbildes Tragwerksplanung gemäß § 51 i. V. m. Anlage 14 HOAI,
c) Grundleistungen der Leistungsphasen 3 – 9 des Leistungsbildes der technischen Ausrüstung gem. § 55 i. V. m. Anlage 15 HOAI für die Anlagengruppen 3, 4, 7 (ausschließlich verfahrenstechnische Anlagen) und 8 des § 53 Abs. 2 HOAI,
d) Örtliche Bauüberwachung als besondere Leistung der Leistungsphase 8 des Leistungsbildes
Ingenieurbauwerke gemäß § 43 i. V. m. Anlage 12.1 HOAI,
e) Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination mit Qualifikation RAB, im Übrigen siehe das in den Vergabeunterlagen enthaltene Vergabekonzept.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Generalplanungsleistungen für die Erneuerung der Schlammentwässerung für die Zentralkläranlage Rheda
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 30177
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2, Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rheda-Wiedenbrück
Postleitzahl: 33378
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]