Klärschlammentsorgung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45128
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 201 / 178-1470 / 1431
Fax: +49 201 / 178-1435
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ruhrverband.de
Abschnitt II: Gegenstand
Klärschlammentsorgung
Die ausgeschriebene Leistung umfasst die thermische Entsorgung von insgesamt 27 000 Mg Klärschlamm pro Jahr.
Der KS wird durch LKW mit Sattelaufliegern angeliefert.
Der KS stammt aus verschiedenen KA des Ruhrverbands:
— Duisburg-Kaßlerfeld,
— KSB-Langenbram,
— Bochum-Ölbachtal,
— Hagen,
— Hattingen,
— Menden und
— Iserlohn-Letmathe.
Die mengenmäßige Verteilung wird wöchentlich im Rahmen der Klärschlammdisposition durch den AG festgelegt.
Um die Mindestanzahl der täglich notwendigen Transporte für eine störungsfreie Klärschlammentsorgung auf den Kläranlagen nicht zu gefährden und um gleichzeitig die Lenk- und Arbeitszeiten der Transporteure zu beachten, werden nur Lieferorte zugelassen, bei denen die Transportentfernung zum Abfallschwerpunkt kleiner als 260 km ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Klärschlammentsorgung
Ort: Werdohl
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Der Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer ist gem. § 160 Abs. 3 GWB nur zulässig, soweit der Antragsteller:
— den Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.