Bundesstadt Bonn, 61-365302, Freianlagen- und Verkehrsplanung der Rheinuferpromenade Bonn – Architektenleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 61-365302
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 058-147416)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53111
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bonn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bundesstadt Bonn, 61-365302, Freianlagen- und Verkehrsplanung der Rheinuferpromenade Bonn – Architektenleistungen
Der Auftrag umfasst Leistungen für die Freianlagenplanung in Verbindung mit Leistungen für die Verkehrsplanung nach HOAI 2021 und soll an eine interdisziplinäre Bewerbergemeinschaft aus Landschaftsarchitekten und Fachplanern aus dem Fachbereich Verkehrsplanung vergeben werden.
Folgende Leistungen werden ausgeschrieben:
— Freianlagenplanung (Leistungsphasen 1-3 gemäß HOAI 2021 § 39 in Verbindung mit Anlage Nummer 11.1 sowie Leistungsphasen 4-9 gemäß HOAI 2021 § 39 optional in Stufen),
— Verkehrsanlagenplanung (Leistungsphasen 1-3 gemäß HOAI 2021 § 47 in Verbindung mit Anlage Nummer 13.1 sowie Leistungsphasen 4-9 gemäß HOAI 2021 § 47 und besondere Leistung „Örtliche Bauüberwachung“ in LPH 8 optional in Stufen).
Wichtig: Alle genannten Leistungsphasen müssen von dem antretenden Planungsteam abgedeckt werden.
Es ist ausdrücklich zulässig, dass in den interdisziplinären Teams auch innerhalb der einzelnen Fachbereiche unterschiedliche Büros die einzelnen Leistungsphasen erbringen. Die Vergabeentscheidung erfolgt nach einem Realisierungswettbewerb, die Vergabestelle plant, ausschließlich mit dem Wettbewerbssieger über die Auftragsvergabe zu verhandeln. Sollte ein Vertrag mit dem 1. Preisträger nicht zustande kommen, behält sich die Vergabestelle Verhandlungen mit dem 2. Preisträger vor. Sollte auch mit diesem kein Vertrag zustande kommen, behält sich die Vergabestelle Verhandlungen mit dem 3. Preisträger vor.
Die Wettbewerbsteilnehmenden verpflichten sich, im Falle einer Beauftragung durch die Ausloberin, die weitere Bearbeitung zu übernehmen und durchzuführen. Im Falle einer weiteren Beauftragung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des bzw. der Wettbewerbsteilnehmenden bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert bei der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Der zu vergebende Planungsauftrag im Anschluss an den Wettbewerb umfasst zunächst die Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß §§ 39 (Freianlagen) und 47 (Verkehrsanlagenplanung). Die weitere Beauftragung für die Leistungsphasen 4 bis 8 sowie 9 gemäß §§ 39 und 47 HOAI 2021 erfolgt stufenweise. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsphasen. Die Planungsleistungen werden nach den Bestimmungen der HOAI 2021 vergütet.
Sofern und nachdem Fördermittel für den 3. Bauabschnitt freigegeben werden, soll auch eine entsprechende Beauftragung für den 3. Bauabschnitt erfolgen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen