Rahmenvertrag IT-Dienstleistungen
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vrs.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag IT-Dienstleistungen
Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die Bereitstellung von externen IT-Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem NRW-Tarif: Beim Auftraggeber ist das sog. Kompetenzcenter Marketing NRW angesiedelt, das die „Geschäftsstelle“ für den NRW-Tarif darstellt. In dieser Funktion setzt der Auftraggeber verschiedene (Individual-) Softwares-Systeme ein, um die im Zusammenhang mit dem NRW-Tarif anfallenden Aufgaben der Einnahmenaufteilung sowie der Fahrplan- und Tarifbeauskunftung zu erfüllen. Diese Systeme müssen gewartet, gepflegt und ggf. weiterentwickelt werden. Dazu soll erneut ein Rahmenvertrag mit dem Dienstleister abgeschlossen werden, der die bereits bestehenden Software-Systeme entwickelt hat.
Die verschiedenen eingesetzten Software-Systeme müssen kontinuierlich gewartet, gepflegt und weiterentwickelt werden. Es sind zwangsläufig regelmäßige Anpassungen und Aktualisierungen der Datenbanken sowie insbesondere der technischen Funktionen erforderlich. Diese Arbeiten können nur durch externe Spezialisten durchgeführt werden. Für die Erfüllung der zu leistenden Arbeiten ist neben reinen Programmierleistungen auch ein hoher Anteil verkehrsfachlicher Tätigkeiten erforderlich. Das gilt für die Datenpflege, bei der im Regelfall auf Veränderungen der Verbundlandschaft in NRW aktiv reagiert werden muss, da es im Regelfall keinen offiziellen Zuruf der betreffenden Räume gibt oder aber die Wirkung einer Maßnahme auf die Software-Programme Außenstehenden nicht bewusst ist. Das gilt aber auch für die Umsetzung der tariflichen Regelungen („Text“ der Tarifbestimmungen) in tatsächlich elektronisch abbildbare Software-Konzepte.
Der Vertrag wird zunächst für die Dauer eines Jahres zum 1.1.2022 geschlossen. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, den Vertrag dreimal für die Dauer eines Jahres, also maximal bis zum 31.12.2025 zu verlängern. Der Auftraggeber zieht die Option jeweils spätestens bis zum 30.09. des laufenden Jahres für das folgende Jahr.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Die Dienstleistungen können aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten, insbesondere von gewerblichen Schutzrechten gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2, lit. c) VgV nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden.
Der Rahmenvertrag zur Wartung, Pflege und Weiterentwicklung der verschiedenen Software-Systeme, die der Aufraggeber im Zusammenhang mit dem NRW-Tarif einsetzt, kann nur mit dem Dienstleister, der die verschiedenen Systeme speziell für den Auftraggeber entwickelt hat, geschlossen werden: Bei der Weiterentwicklung und auch bei der aktiven Datenpflege der jeweiligen Software-Produkte ist zwingend.
Die Bearbeitung des jeweiligen Quellcodes notwendig. Der Quellcode steht aber jeweils im Eigentum des Dienstleisters, der die Software-Produkte für den Auftraggeber entwickelt hat. Für die Software-Produkte hat der Auftraggeber jeweils ein einfaches Nutzungsrecht. Der Zugriff auf den jeweiligen Quellcode ist dem Auftraggeber bis auf eine Ausnahme – Zugriffsrecht des Auftraggeber auf den Quellcode für die Fälle, in denen der Dienstleister Konkurs anmeldet, das Marktsegment Auskunftssysteme ganz oder bezogen auf den Auftraggeber aufgegeben oder veräußert wird oder der Erwerber das System nicht oder nicht mehr für den Auftraggeber fortführt – nicht gestattet. Damit steht dem Auftraggeber kein Bearbeitungsrecht für die Software-Produkte zu. Dies ist aber zwingend erforderlich, um die notwendigen Leistungen erbringen zu können. Bei einem der Software-Produkte stammt außerdem ein hoher Anteil der Funktionalität aus eingelinkten Bibliotheken, die nicht zur Verfügung gestellt werden können und auch nicht Bestandteil des Produkts sind. Die ca. 50 Bibliotheken sind mit dem Quellcode verknüpft und werden teilweise auch für die Software eines anderen Auskunftssystems des Dienstleisters genutzt. Daraus ergibt sich, dass ein Dritter die Produkte mangels Zugriff auf den Quellcode nicht pflegen kann. Dies hätte zur Folge, dass ein Dritter die Funktionen der Software neu gestalten müsste, was einer kompletten Neuerstellung gleichkäme. Für die erforderlichen zukünftigen Dienstleistungen ist zwingend die Bearbeitung der Quellcodes und damit ein Eingriff in die Programmstruktur vonnöten. Nur dem Dienstleister ist ein solcher Eingriff in die Programmstruktur in vollem Umfang möglich. Nur der Dienstleister kann also die Leistung im gewünschten Umfang und auf Basis der bereits vorhandenen Produkte erbringen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
RV IT-Dienstleistungen
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Ein geltend gemachter Verstoß gegen Vergabevorschriften muss vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingehen.
Gemäß § 135 Abs. 3 GWB kann der hier in Bezug genommene Rahmenvertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen werden. Ein Antrag auf Nachprüfung wegen eines angeblichen Verstoßes gegen Vergaberecht kann also nur in der Zeit zwischen dem Tag dieser Bekanntmachung und dem Abschluss des Rahmenvertrages (also frühestens 10 Kalendertage ab dem Tag nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, § 135 Abs. 1 und Abs. 2 GWB) eingelegt werden. Geht der Antrag später ein und ist der Vertrag dann schon abgeschlossen, kann die Unwirksamkeit des Vertrages gem. § 135 Abs. 1 GWB i. V. m. § 135 Abs. 2 und Abs. 3 GWB nicht mehr festgestellt werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html