Projektträgerschaft „Digitale Hochschullehre“ Referenznummer der Bekanntmachung: 412-44832
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmbf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projektträgerschaft „Digitale Hochschullehre“
Projektträgerschaft „Digitale Hochschullehre“
Die fortschreitende Digitalisierung eröffnet insbesondere auch in den Bereichen Bildung, Wissenschaft und Forschung erhebliches Weiterentwicklungspotenzial. Im Rahmen des Förderschwerpunkts „Wissenschafts- und Hochschulforschung“, mit dem das BMBF den Auf- und Ausbau der Forschung über Hochschulen und das Wissenschaftssystem unterstützt, wird deshalb ein neues Forschungsfeld „Digitale Hochschullehre“ etabliert. Es soll für diese Weiterentwicklungen benötigte Impulse aus der Forschung für die Praxis an den Hochschulen generieren sowie Gestaltungswissen um Wirkungsvoraussetzungen und -zusammenhänge für eine evidenzbasierte Hochschulpolitik im Bereich der Digitalisierung der Hochschullehre hervorbringen.
Zur zielgerichteten und effizienten Umsetzung der geplanten thematisch fokussierten Förderrichtlinien zum Thema „e-learning“ beabsichtigt das BMBF, einen Projektträger (PT) einzuschalten. Die Aufgaben des PT sollen vornehmlich darin liegen, das Ministerium durch Übernahme wissenschaftlich-technischer und administrativer Aufgaben zu entlasten und eine rationelle Abwicklung der Förderaktivitäten zu sichern. Dazu gehört insbesondere die wissenschaftliche und administrative Begleitung der Förderprojekte. Darüber hinaus gehören insbesondere die Beobachtung der Aktivitäten anderer Förderer sowie die aktuellen Entwicklungen an den Hochschulen selbst zu den Aufgaben des PTs. Die PT-Tätigkeit ist im Rahmen der beauftragten Aktivitäten an die Richtlinien und Weisungen des BMBF gebunden. Nähere Bestimmungen zum Auftragsgegenstand sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Altvertrag: Grundlage für die Vertragslaufzeit waren insbesondere die häufig wiederkehrenden, gleichartigen Bedarfe und die damit verbundene Möglichkeit einer relativ schnellen, flexiblen, ressourcenschonenden Umsetzug, u. a. auch im Hinblick auf das Gebot der sparsamen Mittelverwendung.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Siehe Ausführungen zu Ziffer II.2.4)
Siehe Ausführungen zu Ziffer II.2.7)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Im Rahmen der Vertragsdurchführung stellte sich heraus, dass zusätzliche Leistungen erforderlich geworden sind, welche nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren. Im Mittelpunkt der zusätzlich geplanten Aktivitäten, für die die Unterstützung des Projektträgers (PT) benötigt wird, steht die Veröffentlichung einer Förderrichtlinie im Rahmen der Bund-Länder-Vereinbarung (BLV) „Künstliche Intelligenz (KI) in der Hochschulbildung“.
Der Auftragnehmer bringt aufgrund seiner Erfahrungen bei der Umsetzung der vier laufenden Förderlinien außerordentlich inhaltliches und administratives Knowhow mit, das einen Wechsel des Auftragnehmers zur Umsetzung des Programms „KI in der Hochschulbildung“ auch aufgrund seiner inhaltlichen Nähe zum Förderschwerschwerpunkt „Digitale Hochschulbildung“ unwirtschaftlich erscheinen lässt. Eine Neuausschreibung der Projektträgerschaft allein für die Durchführung des Bund-Länder-Programms dürfte zu erheblichen Verzögerungen in der Umsetzung des Programms und damit zu einem nichtwirtschaftlichen Umgang mit den bereitgestellten Fördermitteln führen.