Martin-Niemöller-Gesamtschule — Architektenleistungen / Freiraumplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 100.31-5541
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bielefeld.de/de/rv/bgn/sus/
Abschnitt II: Gegenstand
Martin-Niemöller-Gesamtschule — Architektenleistungen / Freiraumplanung
Die Stadt Bielefeld beabsichtigt den Neubau der Martin-Niemöller-Gesamtschule. Die Planungs- und Objektüberwachungsleistungen für die Umgestaltung der Außenanlagen an der Martin-Niemöller-Gesamtschule sind Gegenstand des Ausschreibungsverfahrens.
Martin-Niemöller-Gesamtschule
Apfelstraße
33611 Bielefeld
Die Stadt Bielefeld beabsichtigt den Neubau der Martin-Niemöller-Gesamtschule. Die Planungs- und Objektüberwachungsleistungen für die Umgestaltung der Außenanlagen an der Martin-Niemöller-Gesamtschule sind Gegenstand des Ausschreibungsverfahrens.
Auf Grundlage des Realisierungswettbewerbs zum Neubau der Martin-Niemöller-Gesamtschule sollen im Zuge dieser Ausschreibung die Planungs- und Objektüberwachungsleistungen nach dem Leistungsbild Freianlagen gemäß § 39 HOAI beauftragt werden.
Neben dem Neubau der Martin-Niemöller-Gesamtschule und dem noch zu erstellenden Konzept durch einen Verkehrsgutachter (nicht Teil des Leistungsbildes Freianlagen) sollen auch die Schul-Außenanlagen, Platzflächen sowie Fahrrad- und PKW Stellplätze neugestaltet werden. Die Planung dieser Flächen soll nach dem Leistungsbild Freianlagen gemäß HOAI erfolgen.
Gegenstand des Verfahrens sind die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 des Leistungsbildes Freianlagen gemäß Anlage 11 zu § 39 Abs. 4, § 40 Abs. 5 und die dazugehörigen Besonderen Leistungen.
1. finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Höhe des durchschnittlichen Umsatzes mit Objektplanungsleistungen Leistungsbild Freianlagen in den letzten drei Geschäftsjahren (0 - 3 Punkte, Gewichtung 20 %)
Mindestanforderungen:
Es muss ein Mindestumsatz von netto ausschließlich Umsatzsteuer [Betrag gelöscht] EUR pro Jahr erreicht worden sein.
2. Berufliche Leistungsfähigkeit / Anzahl der Beschäftigten
Anzahl beschäftigter Landschaftsarchitekten, Bachelor, Master of Science/of Engineering im Bereich Objektplanung Freianlagen einschließlich Führungskräfte (Inhaber und Festangestellte) in den letzten 3 Kalenderjahren im Durchschnitt (0 - 3 Punkte, Gewichtung 30 %).
Mindestanforderungen:
Es müssen zum Zeitpunkt des Teilnahmeantrages mindestens 3 in Vollzeit beschäftigte Fachkräfte (Teilzeitbeschäftigte sind entsprechend umzurechnen) angestellt sein.
3. Berufliche Leistungsfähigkeit / Referenzen
Referenzobjekte (0 - 3 Punkte, Gewichtung: 50 %).
Mindestanforderungen:
A) Es muss mindestens ein Referenzobjekt (Bearbeitung in den letzten 10 Jahren ab Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung) benannt werden, das kumulativ folgende Anforderungen erfüllt:
a) die Außenanlage wurde in Verbindung mit Dachgärten oder unterbauten Flächen erstellt,
b) die Außenanlage verfügt über eine hohe Ausstattungsqualität,
c) die Außenanlage verfügt Schnittstellen zur Um- bzw. Neugestaltung von Gebäuden, Ingenieurbauwerken oder Verkehrsanlagen,
d) die Außenanlage wurde mit Baukosten von mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto ausschließlich Umsatzsteuer errichtet,
e) für die Referenz müssen mindestens die Leistungsphasen Vorentwurfs-, Entwurfs- und Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe und Bauüberwachung des Leistungsbildes Freianlagen (Leistungsphasen 2, 3, 5, 6 und 8 gemäß § 39 HOAI) erbracht worden sein, f) die Leistungsphase 8 muss nach dem 1.1.2011 abgeschlossen worden sein.
B) Bei der Auswahl der Bewerber werden zusätzlich zu den unter A) weitere Referenzobjekte, die mindestens eine der folgenden Anforderungen erfüllen:
a) Außenanlage in Verbindung mit Dachgärten oder unterbauten Flächen,
b) Außenanlage in Verbindung mit einem Schulneubau,
c) Außenanlage in Verbindung mit einem barrierearmen innerstädtischen Platz, einem Fußgängerbereich oder einem sonstigen öffentlichen Platz.
Des weiteren müssen die unter B) aufgeführten Referenzobjekte kumulativ alle folgenden Anforderungen erfüllen:
v) die Außenanlage verfügt über eine hohe Ausstattungsqualität,
w) die Außenanlage verfügt über Schnittstellen zur Um- bzw. Neugestaltung von Gebäuden, Ingenieurbauwerken oder Verkehrsanlagen,
x) die Außenanlage wurde mit Baukosten von mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto ausschließlich Umsatzsteuer errichtet,
y) für die Referenz müssen mindestens die Leistungsphasen Vorentwurfs-, Entwurfs- und Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe und Bauüberwachung des Leistungsbildes Freianlagen (Leistungsphasen 2, 3, 5, 6 und 8 gemäß § 39 HOAI) erbracht worden sein,
z) die Leistungsphase 8 muss nach dem 1.1.2011 abgeschlossen worden sein.
Die Vergabe erfolgt stufenweise. Mit Abschluss des Architektenvertrages werden zunächst die Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 (Grundlagenermittlung, Vorplanung und Entwurfsplanung) sowie die zugehörigen Besonderen Leistungen zu diesen Leistungsphasen in Auftrag gegeben werden.
Der Auftraggeber ist berechtigt und behält sich vor, dem Auftragnehmer weitere Stufen oder Teilleistungen daraus durch eine spätere gesonderte schriftliche Beauftragung zu übertragen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Leistungen weiterer Stufen nach entsprechender Beauftragung durch den Auftraggeber zu erbringen, sofern sie ihm spätestens 6 Monate nach Fertigstellung der letzten Teilleistung aus der letztbeauftragten Stufe und zu einer schriftlichen Mitteilung des AN bei dem AG über die Fertigstellung der Teilleistung aus der letztbeauftragten Stufe schriftlich in Auftrag gegeben werden. Ansonsten ist er in seiner Entscheidung frei, ob er die weiteren Leistungen zu den vereinbarten Honoraren ausführen will.
Aus einer stufen- und/oder abschnittsweisen Beauftragung und einer daraus resultierenden Unterbrechung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars verlangen oder sonstige Ansprüche, insbesondere nach § 8 Abs. 3 HOAI oder Entschädigungen nach § 642 BGB geltend machen.
Dem Auftragnehmer stehen keine Ansprüche auf Abruf weiterer Leistungsstufen zu. Er kann auch aus der stufenweisen Beauftragungen oder Nichtbeauftragung keinerlei weitergehende Rechte, gleich welcher Art, herleiten.
Es gilt das TVgG NRW. Die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes NRW zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW werden Vertragsbestandteil.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Bei Bewerbungen einer juristischen Person oHG, KG oder Partnerschaftsgesellschaft: Vorlage eines Auszugs aus dem Handels- od. Partnerschaftsregister oder vergleichbaren Registers des Herkunftslandes des Bewerbers, nicht alter als 12 Monate.
2. Eigenerklärung zu:
— zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB (Verurteilungen oder Festsetzung von Geldbußen wegen bestimmter Straftaten) und zu fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
— zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung, zu Verstößen nach dem Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz-AEntG), dem Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz -MiLoG) und dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz.
3. Auf Verlangen: Nachweise zu den Eigenerklärungen (Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamts und der Sozialversicherungsträger),
4. Erklärung des Bewerbers (bei Bewerbergemeinschaften aller Mitglieder), dass keine Abhängigkeit von Ausführungs- und/oder Lieferinteressen bestehen,
5. Erklärung des Bewerbers (bei Bewerbergemeinschaften aller Mitglieder), ob und auf welche Weise er wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft ist sowie Erklärung des Bewerbers (bei Bewerbergemeinschaften aller Mitglieder), ob und auf welche Art er auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeitet (§§ 36, 47 VgV),
6. Erklärung des Bewerbers (bei Bewerbergemeinschaften aller Mitglieder), ob und welcher Kapazitäten anderer Unternehmen er sich bei der Erfüllung des Auftrages bedient. Die Erklärung ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen (§§ 36, 47 VgV). Der Nachweis der Verfügbarkeit der dazu erforderlichen Mittel (Verpflichtungserklärung) ist spätestens vor Zuschlagserteilung innerhalb einer vom Auftraggeber zu setzenden Frist vorzulegen.
Allgemein gilt für die Vorlage der geforderten Unterlagen:
— die Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Vordrucke vorzulegen. Alle Erklärungen sind in deutscher Sprache bzw. deutscher Übersetzung vorzulegen (elektronisch einzureichen),
— die Vergabestelle kann angeforderte Unterlagen gemäß § 56 VgV bis zum Ablauf einer im Einzelfall zu bestimmenden Nachfrist nachfordern. Die Möglichkeit der Nachforderung steht im Ermessen der Vergabestelle und ist nicht uneingeschränkt für alle Unterlagen zulässig. Die Bieter sollten daher im Eigeninteresse die angeforderten Unterlagen mit dem Teilnahmeantrag einreichen,
— Bieter aus anderen Mitgliedstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Erklärungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen,
— bei Bietergemeinschaften sind die Unterlagen zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG, SchwArbG und § 124 GWB für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen; im Übrigen müssen in Summe alle geforderten Nachweise vorliegen.
1. Nachweis über den Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre,
2. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung.
1. Bewerber haben nachzuweisen, dass sie in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren einen Umsatz mit Architektenleistungen des Leistungsbildes Objektplanung Freianlagen von im Durchschnitt mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto pro Jahr gemacht haben. Für den Nachweis genügt die Vorlage einer Eigenerklärung. Bewerbergemeinschaften haben den Nachweis für mindestens ein Mitglied zu führen.
2. Bewerber haben eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden von 1,5 Mio. EUR sowie für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR Pro Kalenderjahr und einer Maximierung der Ersatzleistung auf das Doppelte der Versicherungssumme (mindestens 3 Mio. EUR für Personenschaden und mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Vermögensschäden pro Kalenderjahr) bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut nachzuweisen. Mit dem Teilnahmeantrag können Bewerber zum Nachweis ihrer Versicherungswürdigkeit auch eine schriftliche Erklärung des Versicherers vorlegen, in der bestätigt wird, im Auftragsfall die ausgeschriebenen Leistungen mit den oben genannten Mindestdeckungssummen zu versichern. Bewerbergemeinschaften haben den Nachweis für die Bewerbergemeinschaft zu erbringen.
1. Nachweis über die Anzahl der in letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren beschäftigten Fachkräfte (Landschaftsarchitekten, Bachelor/Master of Science/Engineering) im Bereich Objektplanung Freianlagen als Inhaber oder festangestellte Mitarbeiter,
2. Nachweis über die Ausführung von Referenzobjekten.
Zu beschäftigte Fachkräfte:
Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben nachzuweisen, dass in ihren Büros in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren einschließlich der Führungskräfte jeweils mindestens 3 technische Fachkräfte (Landschaftsarchitekten, Bachelor/Master of Science/Engineering) im Bereich Objektplanung Freianlagen als Inhaber oder festangestellte Mitarbeiter beschäftigt waren. Für den Nachweis genügt die Vorlage einer Eigenerklärung.
Zu Referenzen:
A) Es muss mindestens ein Referenzobjekt (Bearbeitung in den letzten 10 Jahren ab Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung) benannt werden, das kumulativ folgende Anforderungen erfüllt:
a) die Außenanlage wurde in Verbindung mit Dachgärten oder unterbauten Flächen erstellt,
b) die Außenanlage verfügt über eine hohe Ausstattungsqualität,
c) die Außenanlage verfügt Schnittstellen zur Um- bzw. Neugestaltung von Gebäuden, Ingenieurbauwerken oder Verkehrsanlagen,
d) die Außenanlage wurde mit Baukosten von mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto ausschließlich Umsatzsteuer errichtet,
e) für die Referenz müssen mindestens die Leistungsphasen Vorentwurfs-, Entwurfs- und Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe und Bauüberwachung des Leistungsbildes Freianlagen (Leistungsphasen 2, 3, 5, 6 und 8 gemäß § 39 HOAI) erbracht worden sein,
f) die Leistungsphase 8 muss nach dem 1.1.2011 abgeschlossen worden sein.
B) Bei der Auswahl der Bewerber werden zusätzlich zu den unter A) weitere Referenzobjekte, die mindestens eine der folgenden Anforderungen erfüllen: a) Außenanlage in Verbindung mit Dachgärten oder unterbauten Flächen, b) Außenanlage in Verbindung mit einem Schulneubau, c) Außenanlage in Verbindung mit einem barrierearmen innerstädtischen Platz, einem Fußgängerbereich oder einem sonstigen öffentlichen Platz
Des weiteren müssen die unter B) aufgeführten Referenzobjekte kumulativ alle folgenden Anforderungen erfüllen:
v) die Außenanlage verfügt über eine hohe Ausstattungsqualität,
w) die Außenanlage verfügt über Schnittstellen zur Um- bzw. Neugestaltung von Gebäuden, Ingenieurbauwerken oder Verkehrsanlagen,
x) die Außenanlage wurde mit Baukosten von mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto ausschließlich Umsatzsteuer errichtet,
y) für die Referenz müssen mindestens die Leistungsphasen Vorentwurfs-, Entwurfs- und Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe und Bauüberwachung des Leistungsbildes Freianlagen (Leistungsphasen 2, 3, 5, 6 und 8 gemäß § 39 HOAI) erbracht worden sein, z) die Leistungsphase 8 muss nach dem 1.1.2011 abgeschlossen worden sein.
Den Teilnahmeanträgen sind für alle Referenzen kurze Projektbeschreibungen der Referenzprojekte beizufügen, in denen die erbrachten freiraumplanerischen Leistungen, die Kosten der Projekte gemäß der Kostenfeststellung, der Zeitraum der Leistungserbringung (mit Angabe des Beginns und ggf. des Enddatums im Format MM/JJJJ), das Honorarvolumen (netto) sowie Name und Ansprechpartner (nebst Telefonnummer) des jeweiligen Auftraggebers angegeben sind. Der/Die Verantwortlichen für das Projekt sollen benannt werden.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung „Landschaftsarchitekt“ zu führen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Landschaftsarchitekt tätig zu sein.
Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Landschaftsarchitekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2005/36/EG und den Vor-gaben des Rates vom 7.9.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. EU Nr. L 255 S. 22) entspricht. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie für die Durchführung der ausgeschriebenen Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt wer-den. Bewerbergemeinschaften natürlicher und/oder juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.
Der Auftrag kann an einzelne Bewerber oder Bewerbergemeinschaften vergeben werden. Bewerbergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung mit folgendem Inhalt vorzulegen:
— die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall wird erklärt,
— es sind alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft aufgeführt,
— der für die Durchführung des Vertrages und die rechtsverbindliche Vertretung aller Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber bevollmächtigte Vertreter wird benannt,
— die gesamtschuldnerische Haftung alter Mitglieder wird bestätigt.
Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen in der Regel zur Nichtberücksichtigung alter betroffenen Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Stadt Bielefeld führt das Vergabeverfahren über das zentrale Vergabeportal „Vergabe - Westfalen“ nach den Bestimmungen der VgV durch. Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich anhand eines vom Auftraggeber vorgegebenen Teilnahmeantrags um Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu bewerben. Die Unterlagen können ausschließlich elektronisch abgefordert und bis zum Schlusstermin eingestellt werden. (Ein Zusenden der Unterlagen u./o. eine Einreichung von Angebotsunterlagen per Post ist nicht möglich.). Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das bekannte Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, sich kostenfrei zu registrieren und die eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
2. Fragen und Auskünfte: Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 18.5.2021 über das bekannte Vergabeportal übersendet werden.
3. Der Teilnahmeantrag enthält neben Erklärungsvordrucken zu den geforderten Angaben (zur Person des Bewerbers, zur Bewerbergemeinschaft) Vordrucke einer Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123,124 GWB und für den Fall der Bewerbung durch eine Bewerbergemeinschaft den Vordruck einer Bewerbergemeinschaftserklärung.
4. Der Teilnahmeantrag mit den geforderten Angaben (Teilnahmebedingungen) und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist bis zum Schlusstermin ausschließlich elektronisch in Textform über das bekannte Vergabeportal einzureichen. Bewerbungen, die verspätet oder nicht fristgerecht eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
5. Über das bekannte Vergabeportal ist neben dem Teilnahmeantrag (und den Vordrucken für Eigenerklärungen) auch ein Entwurf des Architektenvertrages (siehe Vergabeunterlagen) verfügbar. Weitere Unterlagen (Aufforderung zur Angebotsabgabe etc.), welche erst für die Erstellung eines Angebots benötigt werden, werden nur den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern zur Verfügung gestellt.
6. Der genaue Gegenstand des Verhandlungsverfahrens ergibt sich aus den Bewerbungsunterlagen, die über das bekannte Vergabeportal abrufbar sind.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZ9U18
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der o. g. Vergabekammer gestellt werden, solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter schriftlich über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat (§ 134 Abs. 1 GWB). Den Bewerber/Bieter trifft folgende Rügeobliegenheiten gem. § 160 Abs. 3 GWB:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.