Sicherheits- und Wachdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-04-21-NW-CSC
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 44269
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheits- und Wachdienstleistungen
Die AOK NORDWEST beabsichtigt den Abschluss eines Dienstleistungsvertrages mit einem oder mehreren Wach- und Sicherheitsunternehmen für mehrere Standorte der AOK NORDWEST.
Der Auftragnehmer soll Sicherheits- und Wachschutzdienstleistungen verbunden mit Dienstleistungen im Bereich der technischen Überwachung sowie Verwaltungsaufgaben durchführen:
— Revierwachdienst (Außenkontrolle),
— Interventionsdienst,
— Alarm Scharfschaltung nach Dienstschluss bzw. Unscharfschaltung vor Dienstbeginn,
— Schließdienst (Verschluss und Öffnung von Gebäuden),
— Empfangsdienst,
— Überwachung von Stör-, Warn- und Notfallmeldungen in einer Notruf- und Serviceleitstelle (NSL),
— Offizielle Beflaggung,
— Bereitstellung und Betrieb einer Alarmanlage,
— Vertretung Haustechnischer Dienst.
Fachzentrum Dortmund
Kopenhagener Straße 1
44269 Dortmund
Dem Auftragnehmer obliegen Sicherheits- und Wachschutzdienstleistungen, verbunden mit Dienstleistungen im Bereich der technischen Überwachung sowie zusätzliche, leichte Rezeptions- und Verwaltungsdienstleistungen. Folgende MOdule sind Bestandteil des Loses:
— Modul 1: Revierwachdienst,
— Modul 2: Interventionsdienst,
— Modul 3: Alarm (Un-)Scharfschaltung,
— Modul 4: Schließdienst, Verschluss / Öffnung des Gebäudes nach Anweisung der Auftraggeberin,
— Modul 5: Empfangsdienst,
— Modul 6: Überwachung von Stör-, Warn- und Notfallmeldungen in einer Notruf- und Serviceleitstelle,
— Modul 7: Beflaggung.
(Einzelheiten siehe Vergabeunterlagen).
Der Leistungszeitraum beginnt am 1.9.2021 und endet am 31.8.2023. Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um 12 Monate, sofern die Auftraggeberin oder der Auftragnehmer nicht ordnungsgemäß kündigt. Die längst mögliche Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre. Somit endet das Vertragsverhältnis spätestens am 31.8.2025, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Optional wird der Empfangsdienst für Los 1 zusätzlich von 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr ausgeschrieben. Die Entscheidung über die Ausübung der Option fällt die Auftraggeberin aus personellen und organisatorischen Gründen während der Vertragslaufzeit.
Bildungszentrum West
Wittbräucker Straße 940
44265 Dortmund
Dem Auftragnehmer obliegen Sicherheits- und Wachschutzdienstleistungen, verbunden mit Dienstleistungen im Bereich der technischen Überwachung sowie zusätzliche, leichte Rezeptions- und Verwaltungsdienstleistungen. Folgende Module sind Bestandteil des Loses:
— Modul 1: Revierwachdienst,
— Modul 2: Interventionsdienst,
— Modul 3: Alarm (Un-)Scharfschaltung,
— Modul 4: Schließdienst, Verschluss / Öffnung des Gebäudes nach Anweisung der Auftraggeberin,
— Modul 5: Empfangsdienst,
— Modul 6: Überwachung von Stör-, Warn- und Notfallmeldungen in einer Notruf- und Serviceleitstelle,
— Modul 7: Beflaggung.
(Einzelheiten siehe Vergabeunterlagen).
Der Leistungszeitraum beginnt am 1.9.2021 und endet am 31.8.2023. Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um 12 Monate, sofern die Auftraggeberin oder der Auftragnehmer nicht ordnungsgemäß kündigt. Die längst mögliche Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre. Somit endet das Vertragsverhältnis spätestens am 31.8.2025, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Bildungszentrum Nord
Gildeweg 36
23812 Wahlstedt
Dem Auftragnehmer obliegen Sicherheits- und Wachschutzdienstleistungen sowie zusätzliche, leichte Rezeptions- und Verwaltungsdienstleistungen. Folgende Module sind Bestandteil des Loses:
— Modul 1: Revierwachdienst,
— Modul 2: Interventionsdienst,
— Modul 4: Schließdienst,
— Modul 5: Empfangsdienst,
— Modul 9: Vertretung Haustechnischer Dienst.
(Einzelheiten siehe Vergabeunterlagen).
Der Leistungszeitraum beginnt am 1.9.2021 und endet am 31.8.2023. Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um 12 Monate, sofern die Auftraggeberin oder der Auftragnehmer nicht ordnungsgemäß kündigt. Die längst mögliche Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre. Somit endet das Vertragsverhältnis spätestens am 31.8.2025, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Digitalisierungszentrum Hagen
Am Widey 2-4
58095 Hagen
Dem Auftragnehmer obliegen Sicherheits- und Wachschutzdienstleistungen. Folgende Module sind Bestandteil des Loses:
— Modul 1: Revierwachdienst,
— Modul 2: Interventionsdienst.
(Einzelheiten siehe Vergabeunterlagen).
Der Leistungszeitraum beginnt am 1.9.2021 und endet am 31.8.2023. Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um 12 Monate, sofern die Auftraggeberin oder der Auftragnehmer nicht ordnungsgemäß kündigt. Die längst mögliche Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre. Somit endet das Vertragsverhältnis spätestens am 31.8.2025, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Fachzentrum Lübeck
Kreuzweg 11
23558 Lübeck
Dem Auftragnehmer obliegen Sicherheits- und Wachschutzdienstleistungen. Folgende Module sind Bestandteil des Loses:
— Modul 1: Revierwachdienst,
— Modul 2: Interventionsdienst,
— Modul 4: Schließdienst.
(Einzelheiten siehe Vergabeunterlagen).
Der Leistungszeitraum beginnt am 1.4.2022 und endet am 31.8.2023. Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um 12 Monate, sofern die Auftraggeberin oder der Auftragnehmer nicht ordnungsgemäß kündigt. Das Vertragsverhältnis endet spätestens am 31.8.2025, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Fachzentrum Pinneberg
Hindenburgdamm 60
25421 Pinneberg
Dem Auftragnehmer obliegen Sicherheits- und Wachschutzdienstleistungen. Folgende sind Bestandteil des Loses:
— Modul 1: Revierwachdienst,
— Modul 2: Interventionsdienst.
(Einzelheiten siehe Vergabeunterlagen).
Der Leistungszeitraum beginnt am 1.10.2021 und endet am 31.8.2023. Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um 12 Monate, sofern die Auftraggeberin oder der Auftragnehmer nicht ordnungsgemäß kündigt. Die Vertragslaufzeit endet spätestens am 31.8.2025, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Fachzentrum Bad Segeberg
Seminarweg 6
23795 Bad Segeberg
Dem Auftragnehmer obliegen Sicherheits- und Wachschutzdienstleistungen, verbunden mit Dienstleistungen im Bereich der technischen Überwachung. Folgende Module sind Bestandteil des Loses:
— Modul 2: Interventionsdienst
— Modul 3: Alarm (Un-)Scharfschaltung
— Modul 4: Schließdienst, Verschluss / Öffnung des Gebäudes nach Anweisung der Auftraggeberin
— Modul 6: Überwachung von Stör-, Warn- und Notfallmeldungen in einer Notruf- und Serviceleitstelle.
(Einzelheiten siehe Vergabeunterlagen).
Der Leistungszeitraum beginnt am 1.2.2022 und endet am 31.8.2023. Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um 12 Monate, sofern die Auftraggeberin oder der Auftragnehmer nicht ordnungsgemäß kündigt. Die Vertragslaufzeit endet spätestens am 31.8.2025, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Fachzentrum Kiel
Edisonstraße 70
24145 Kiel
Dem Auftragnehmer obliegen Sicherheits- und Wachschutzdienstleistungen, verbunden mit Dienstleistungen im Bereich der technischen Überwachung. Folgende Module sind Bestandteil des Loses:
— Modul 1: Revierwachdienst,
— Modul 2: Interventionsdienst,
— Modul 3: Alarm (Un-)Scharfschaltung,
— Modul 6: Überwachung von Stör-, Warn- und Notfallmeldungen in einer Notruf- und Serviceleitstelle.
(Einzelheiten siehe Vergabeunterlagen).
Der Leistungszeitraum beginnt am 1.3.2022 und endet am 31.8.2023. Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um 12 Monate, sofern die Auftraggeberin oder der Auftragnehmer nicht ordnungsgemäß kündigt. Die Vertragslaufzeit endet spätestens am 31.8.2025, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Fachzentrum Dortmund
Florianstraße 15-21
44139 Dortmund
Dem Auftragnehmer obliegen Sicherheits- und Wachschutzdienstleistungen, verbunden mit Dienstleistungen im Bereich der technischen Überwachung. Folgende Module sind Bestandteil des Loses:
— Modul 1: Revierwachdienst,
— Modul 2: Interventionsdienst,
— Modul 3: Alarm (Un-)Scharfschaltung,
— Modul 4: Schließdienst, Verschluss / Öffnung des Gebäudes nach Anweisung der Auftraggeberin,
— Modul 6: Überwachung von Stör-, Warn- und Notfallmeldungen in einer Notruf- und Serviceleitstelle,
— Modul 8: Bereitstellung und Betrieb einer Alarmanlage.
(Einzelheiten siehe Vergabeunterlagen).
Der Leistungszeitraum beginnt am 16.1.2022 und endet am 31.8.2023. Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um 12 Monate, sofern die Auftraggeberin oder der Auftragnehmer nicht ordnungsgemäß kündigt. Die Vertragslaufzeit endet spätestens am 31.8.2025, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.) Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters / des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 24 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen.
2.) Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt.
3.) Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen des Landes NRW.
(a) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannten Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft einzureichen.
(b) Hinweis Eignungsleihe:
Im Fall der Eignungsleihe ist die „Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt“ und die „Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen des Landes NRW“ für jedes Drittunternehmen zu erbringen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, mit dem Angebot einzureichen:
— Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer,
— Verpflichtungserklärung des benannten Dritt- / Nachunternehmers gegenüber dem Bieter.
(c) Hinweis Nachunternehmer:
Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern ist die „Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt“ und die „Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen des Landes NRW“ für jeden Nachunternehmer, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Nachunternehmer einzureichen:
— Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer,
— Verpflichtungserklärung des benannten Dritt- / Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen).
1.) Betriebshaftpflichtversicherung
(1) Der Auftragnehmer weist spätestens 8 (acht) Wochen nach Zuschlag der Auftraggeberin nach, dass er über eine Berufs- und / oder Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) verfügt, welche Sach-, Personenschäden in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR pro Kalenderjahr sowie Verlust von Schlüsseln, Verlust bewachter Sachen und Vermögensschäden (inkl. Datenschutz) in Höhe von jeweils mindestens [Betrag gelöscht] EUR pro Kalenderjahr abdeckt.
(2) Der Auftragnehmer wird diesen Versicherungsschutz bis zum Ende dieses Vertrags aufrechterhalten. Auf Nachfrage der Auftraggeberin ist dies durch Vorlage geeigneter Dokumente nachzuweisen.
(a) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die Berufs- und / oder Betriebshaftpflichtversicherung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachzuweisen.
1.) Referenzen
Die Auftraggeberin fordert Referenzen zu Leistungen, die innerhalb der letzten 3 Kalenderjahre erbracht wurden und die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind. Pro Referenz wird ein Mindestauftragswert von [Betrag gelöscht] EUR netto vorausgesetzt.
Ein Bieter gilt als nur dann geeignet, wenn alle geforderten Angaben getätigt werden und
— mindestens die geforderte Anzahl an Referenzen angegeben werden und die eingeholten Auskünfte keine Zweifel an der Eignung begründen (der Bieter selbst darf nicht als Referenz angegeben werden),
— keine negativen Erfahrungen der Auftraggeberin oder Dritter mit dem Bieter beim Vertragsvollzug mit der Auftraggeberin vorliegen,
— Die Anzahl der mindestens vorzulegenden Referenzen ist abhängig von der Zahl der Lose, auf welche ein Bieter Angebote abgibt.
Hierbei ist folgende Staffelung vorgesehen:
— bei Angebot auf 1 Los: 1 Referenz,
— bei Angebot auf 2, 3 oder 4 Lose: 2 Referenzen,
— bei Angebot auf 5 oder mehr Lose: 3 Referenzen.
Es sind zwingend folgende Angaben zu tätigen: Auftraggeber/in, Ansprechpartner/in, Telefonnummer, Anschrift, Ausführungsort,
Beschreibung der erbrachten Leistung nach Art und Umfang (Ggf. Anlage beifügen), Auftragswert (in EUR netto), Leistungszeitraum.
2.) Nachweis DIN EN ISO 77200 oder vergleichbar,
3.) Nachweis DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar,
4.) Für die Lose 1, 2, 7, 8 und 9: Nachweis DIN 50518 oder vergleichbar.
1.) Für alle Lose:
— Erlaubnis nach § 34 Gewo.
2.) Für alle Lose:
Eigenerklärung der Sachkundeprüfung gem. § 34 Gewo.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Auftraggeberin rät dem Auftragnehmer dringend, das Angebot einer Ortsbesichtigung anzunehmen, um die örtlichen Gegebenheiten kennen zu lernen.
Trotz sorgfältiger Erstellung der Vergabeunterlagen können individuelle Umstände aus Sicht des Auftragnehmers einen Mehr- oder Minderaufwand darstellen. Die Ortsbesichtigung unterstützt den Auftragnehmer somit die sachgerechte und zuverlässige Leistungserbringung sicher zu stellen und zu kalkulieren.
Termine der Ortsbesichtigung:
Eine Anmeldung zur Ortsbegehung ist aus organisatorischen und sicherheitstechnischen Gründen erforderlich. Eine Ortsbesichtigung ist in der 19. Kalenderwoche (10.5.-12.5.2021) und als Zusatztermin am 17.5.2021 möglich. Das Anmeldeformular sollte spätestens 3 Tage vor Termin per Fax oder E-Mail bei der Auftraggeberin vorliegen.
Das Anmeldeformular ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Zur Objektbegehung werden max. 2 Personen je Bewerber zugelassen.
Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass aufgrund von Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie die in Anlage 8 genannten Termine kurzfristig ausfallen bzw. verschoben werden können. Sollte dieser Fall eintreten, wird die Auftraggeberin Alternativen verkünden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKDTGK.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [removed]
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist“.
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat“.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt“.
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden“.