Planung Neubau „Campus Bohlenweg“ Referenznummer der Bekanntmachung: 15/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Höxter
NUTS-Code: DEA44 Höxter
Postleitzahl: 37671
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]0
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-hoexter.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planung Neubau „Campus Bohlenweg“
Die Auftraggeber beabsichtigen, auf dem Grundstück am Bohlenweg in 33034 Brakel die Errichtung eines Gebäudes für die gemeinsame Nutzung. Das Projekt trägt die Bezeichnung „Campus Bohlenweg“ (Arbeitstitel). Für die Einreichung eines Förderantrages wurden in der ersten Projektphase die Grundlagen für die weiteren Planungsschritte und die bauliche Umsetzung erarbeitet. Die dabei von den fachlich beteiligten Unternehmen erbrachten Leistungen umfassen im Wesentlichen Leistungen analog der Leistungsphasen 1, 2. Für die Beschreibung der vergebenen Leistungen wird auf Punkt EU II.2.4) verwiesen.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Für die nächste Projektphase werden nun folgende Planungsleistungen im Wege der Stufenbeauftragung ausgeschrieben:
— Leistungsbild „Gebäude und Innenräume“ gemäß § 34 HOAI (Leistungen der Leistungsphasen 3 bis 9 der Anlage 10 zu § 34 Abs. 4, § 35 Abs. 7 HOAI),
— Leistungsbild „Freianlagen“ gemäß § 39 HOAI (Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 der Anlage 11 zu § 39 Abs. 4, § 40 Abs. 5 HOAI),
— Leistungsbild Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI (Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 6 der Anlage 14 zu § 51 Abs. 5, § 52 Abs. 2 HOAI),
— Leistungsbild „Technische Ausrüstung“ gemäß § 55 HOAI (Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 der Anlage 15 zu § 55 Abs. 3, § 56 Abs. 3 HOAI) Anlagengruppen 1 bis 7,
— Leistungsbild „Bauphysik“ gemäß Ziff. 1.2 der Anlage 1 zu § 3 Abs. 1 HOAI, Anwendungsbereiche (Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 7 und besondere Leistungen der Leistungsphasen 8 und 9 gemäß Ziff. 1.2.2 der Anlage 1 zu § 3 Abs. 1 HOAI) zum Wärmeschutz und Energiebilanzierung (EnEV-Nachweis) sowie zu der Bauakustik (Schallschutz),
— Leistungsbild „Leistungen für Brandschutz“ gemäß Ziffer 1.4 AHO 2015, Nr. 17 (Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9).
Die Beauftragung erfolgt im Wege der Stufenbeauftragung. Zunächst sind die Leistungsphasen 1-4 bzw. 3-4 (Stufe A) ausgeschrieben, sodann kann der Auftraggeber die Leistungsphasen 5-7 (Stufe B), dann die Leistungsphase 8 (Stufe C) und schließlich die Leistungsphase 9 (Stufe D) abrufen. Der Kreis Höxter als Schulträger des „Berufskollegs Kreis Höxter“ und die Kreishandwerkerschaft Höxter-Warburg wollen ein gemeinsames Bauprojekt für die berufliche Bildungsinfrastruktur realisieren. Mit diesem multifunktionalen Neubauprojekt sollen moderne Werkstätten, Labore und Schulungsräume für die Umsetzung der jeweiligen Bildungsaufträge beider Bauherren errichtet werden. Die Werkstätten bzw. Labore sollen für die Ausbildung in folgenden Handwerksbereichen genutzt werden: Metallbau, Tischlerhandwerk, Elektro sowie Sanitär/Heizung/Klima. In das Gebäude sollen zudem Verwaltungsräume für die Kreishandwerkerschaft Höxter-Warburg integriert werden. Die Bruttogeschossfläche beträgt nach den bisherigen Planungen rd. 4 650 m2. Die Nutzfläche beträgt rd. 3 370 m2. Das Gebäude soll dreigeschossig, mit dem Verwaltungstrakt als Staffelgeschoss errichtet werden (EG, 1. OG, 2. OG). Im EG sollen Werkstätten und Lager errichtet werden. Im 1. OG sollen die Funktionsbereiche aus einer Mischung von Unterrichts- bzw. Schulungsräumen sowie weiteren Werkstätten und Laboren und Nebenräumen bestehen. Im 2. OG sollen zentriert die Verwaltungsräume errichtet werden. Im Außenbereich sollen Stellplätze und notwendige Außenanlagen errichtet werden. Der Außenbereich hat eine Flächengröße von rd. 3 000 m2 und teilt sich zu 1/3 in Stellplätze und zu 2/3 in sonstige Außenanlagen auf. Ziel ist ein hohes Maß an Funktionalität und Flexibilität der Räumlichkeiten sowie eine enge Verzahnung von Theorie- und Praxisräumen zur Optimierung der Bedürfnisse beider Bauherren. Das Projekt wird gefördert durch das Land NRW und den Bund aus dem RWP-Programm. Daher sind Raumanzahl und -größen des gemeinsamen Projekts nicht variabel, sondern weitestgehend durch verbindliche Vorgaben der Projektförderung fest-gelegt. Diese sind in dem Gutachten des Heinz-Priest-Instituts für Handwerkstechnik vom 16.11.2020 „Modernisierung und Erweiterungsbau des Bildungszentrums der Kreishandwerkerschaft Höxter-Warburg in Brakel“ beschrieben. Das Gutachten ist eine der Grundlagen für den Förderbescheid; es wird mit den Vergabeunterlagen zum Abruf bereit gestellt. Auch für die Verwaltungsräume gelten bezüglich der Anzahl und der Raumgrößen aus fördertechnischen Gründen Vorgaben, die bei der Planung zu beachten sind.
Es werden zunächst nur die Leistungen der Leistungsphasen 3 und 4, soweit vom bisherigen Planungsstand noch nicht abgedeckt, beauftragt. Die Bieter haben darüber hinaus auch die weiteren Leistungsphasen 5, 6, 7, 8 und 9 anzubieten. Der Auftraggeber entscheidet zu einem späteren Zeitpunkt, ob er den Auftragnehmer dieses Vergabeverfahrens (den obsiegenden Bieter) mit den weitergehenden Leistungsphasen beauftragt. Er hat ein 1. Optionsrecht für die Leistungen der Leistungsphasen 5, 6 und 7, ein 2. Optionsrecht für die Leistungsphase 8 und ein 3. Optionsrecht für die Leistungsphase 9. Er ist nicht verpflichtet, die Optionsrechte auszuüben und kann diese Leistungsphasen gar nicht oder anderweitig vergeben.
Infrastrukturrichtlinie des Landes NRW vom 1.10.2020; Koordinierungsrahmen der Gemeinschaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur"
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Brakel
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33034
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Das Verfahren für Verstöße gegen das Vergaberecht richtet sich im vorliegenden Fall nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden kann. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes, den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Wir weisen ferner darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergaberechtsverstöße sind innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, nachdem der Antragsteller den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen, § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe beim Auftraggeber zu rügen.