Planungsleistung Neubau technische +bauliche Einrichtung Abwärmenutzung/FW-Einspeisung Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-021-EU
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swd-ag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistung Neubau technische +bauliche Einrichtung Abwärmenutzung/FW-Einspeisung
Durchführung der Planung für eine industrielle Abwärme- und KWK- Nutzung zur Einspeisung in das Fernwärmenetz der Stadtwerke Düsseldorf AG in Düsseldorf.
Stadtwerke Düsseldorf AG
Höherweg 100
40233 Düsseldorf
Die Stadtwerke Düsseldorf AG (SWD) beabsichtigen in Düsseldorf Ab- und KWK-Wärme von einem Industriellen Unternehmen zu nutzen, um diese in das Fernwärmenetz der Stadtwerke Düsseldorf einzuspeisen. Das Industrieunternehmen betreibt ein Heizkraftwerk, welches aus Gas- und Dampfturbinen sowie mehreren Gaskesseln besteht, in der KWK-Wärme erzeugt wird sowie Abwärme aus dem entstehenden Rauchgas nutzbar gemacht werden soll.
Die Ab- bzw. KWK-Wärme soll aus 3 Quellen entnommen werden:
1. KWK-Wärme aus einer 4,8 bar Prozessdampfschiene mittels Heizkondensator (30 MW),
2. KWK-Wärme aus einer 1,2 bar Entspannungsdampfschiene mittels Heizkondensator (9 MW),
3. Abwärme aus einem Abgaswärmeübertrager (4,7 MW). Der Wärmeübertrager ist in einen vorhandenen Abhitzekessel zu integrieren. Die Bewertung des Abgasweges ist mit zu berücksichtigen. Eine eventuell erforderliche Kaminsanierung ist mit zu betrachten.
Neben den technischen Anlagen sind auch die Gebäude sowie Rohrleitungen für Dampf, Kondensat und Heißwasser erforderlich. Zur Aufnahme und Einkopplung der entnommenen Wärme in das Fernwärmenetz ist die Planung und Errichtung einer Fernwärmeübergabestation (WÜSt) mit zu berücksichtigen.
Die Machbarkeit wurde bereits in Voruntersuchungen bestätigt. Für die Errichtung der erforderlichen technischen Anlagen wird hiermit die gesamte Projektplanung ausgeschrieben. Der Umfang der Planungsleistungen wird als vollumfänglich betrachtet und beinhaltet alle Planungsaktivitäten, die zum Erreichen des Projektzieles notwendig sind (z. B. Überprüfung der Studien sowie Teile der Vorplanung, Ergänzung der Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausschreibungsplanung, Vergabeunterstützung, Detailplanung, Schnittstellenkoordination, Qualitätssicherung, Dokumentation,
Bauoberleitung, Bauüberwachung, Inbetriebnahmekoordination, Schulungen, Terminplanung, Restpunkte und Gewährleistungsabwicklung), wobei sich der AG eine Beauftragung in 2 Stufen vorbehält (Stufe 1 bis zur Genehmigungsplanung, übrige Leistungen). Der AG behält sich vor, je nach Marktlage und Wirtschaftlichkeit, die technischen Anlagen als Gesamtlieferung oder in Losen zu vergeben. Die erste Wärmeeinspeisung soll Ende 2023 erfolgen.
Der zwischen dem AG und dem Auftragnehmer (nachfolgend auch „AN“ genannt) abzuschließende Vertrag wird eine Laufzeit bis voraussichtlich 30.6.2024 haben zur Sicherstellung der Abwicklung der Restarbeiten im Rahmen des Projektes.
Eine Verlängerung des Vertrags ist aufgrund von Verzögerungen im Projekt möglich.
Die Beauftragung des Auftragnehmers erfolgt nur dann, wenn die zuständigen Gremien des AG der Planungsleistung zustimmen. Der AN kann bei Versagung der Gremienzustimmung keinerlei Ansprüche, insbesondere keine Schadenersatzansprüche, gegen den AG geltend machen.
Eine Verlängerung des Vertrages ist aufgrund von Verzögerungen im Projekt möglich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Aktueller Nachweis über die Eintragung in ein Handels- oder Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Bewerbers (bei ausländischen Bewerbern gleichwertige Bescheinigung einer Behörde des Heimatlandes nebst amtlich anerkannter Übersetzung).
2) Organigramm der Unternehmensstruktur,
3) Auflistung der Produktpalette des Bewerbers, aus der hervorgeht, dass die benötigten Warengruppen abgedeckt werden können,
4) Bestätigung durch Eigenerklärung der Verwendung der deutschen Sprache in Verhandlungen, Vertrag und während der Abwicklung,
5) aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaften,
6) aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung,
7) aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Finanzämter,
8a-c) Angabe der Umsatzzahlen des Unternehmens in den letzten 3 Jahren, woraus hervorgeht, dass das Unternehmen einen Vertrag dieser Größenordnung abwickeln kann,
9a-c) Angabe der Anzahl der Beschäftigten des Unternehmens in den letzten 3 Jahren,
10) Bestätigung durch Eigenerklärung, dass sich der Bewerber nicht in einem Insolvenz- oder Vergleichsverfahren befindet, die Eröffnung nicht beantragt wurde und der Antrag auch nicht mangels Masse abgelehnt wurde,
11) Bonitätsnachweis einer anerkannten Wirtschaftsauskunftei (z. B. Creditreform, D&B) mit einem Rating von max. 250 (Creditreform) oder mind. 75 (D&B) gemessen am deutschen Markt,
12) Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit Nennung der Höhe der Deckungssumme,
13) Bestätigung durch Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe im Sinne des §123 GWB vorliegen unvollständige Unterlagen oder Angaben können zum Ausschluss vom Verfahren führen.
Der AG behält sich vor, die Qualität des Bewerbers in einem Qualifizierungsverfahren zu prüfen.
14) Referenzliste mit vergleichbaren Projekten (das heißt Planungen für thermische Ab- und KWK-Wärmenutzung >/= 30 MW thermische Leistung in den letzten 10 Jahren mit Genehmigungsverfahren in Deutschland; komplette Planung heißt von Konzeptplanung bis Abschluss Abwicklungsplanung und Objektbetreuung). Für jede Referenz sind mindestens folgende Daten anzugeben:
Art der Ab- und KWK-Wärme, MW-Größe, wesentliche Anlagenteile, Planungsumfang, Vergabeart (GU, bzw. Anzahl Lose), Bearbeitungszeitraum, Auftraggeber mit Nennung eines Ansprechpartners
15) Nachweis der Erfahrung bei der Projektierung und Baubegleitung von vergleichbaren Projekten im laufenden Betrieb,
16) Nachweis über Qualitätssicherungssystem, Zertifizierung nach DIN ISO 9001ff oder vergleichbares Verfahren,
17) Nachweis der personellen Ausstattung des Bewerbers zur Abwicklung des spezifizierten Umfanges (das Heißt: Angaben zum tatsächlich handelnden Planungsteam: Organigramm Projektteam, Berufsbild jedes Teammitgliedes, Ausbildung der Mitarbeiter und Ausstattung der Planungsabteilung),
18) Nachweis der technischen Ausstattung, inklusive Software des Bewerbers zur Abwicklung des spezifizierten Umfanges unvollständige Unterlagen oder Angaben können zum Ausschluss vom Verfahren führen. Der AG behält sich vor, die Qualität des Bewerbers in einem Qualifizierungsverfahren zu prüfen.
Mit dieser Veröffentlichung werden interessierte Bieter dazu aufgefordert, Ihre Interessensbekundungen innerhalb der in dieser Bekanntmachung gesetzten Frist über das genannte e-Vergabe-Portal einzureichen.
Zur Interessensbekundung müssen alle unter dem Punkt „Teilnahmebedingungen“ aufgeführten Unterlagenvollständig eingereicht werden.
Im Sinne der Gleichbehandlung aller Bieter, gilt dieses Verfahren auch für Bewerber, die bereits an einem anderen Präqualifizierungsverfahren des AG teilgenommen haben, die bereits in Geschäftsbeziehungen mit dem AG unterhalten, auf den einschlägigen Märkten einen hohen Bekanntheitsgrad besitzen oder mit Ihrer Bewerbung bereits begleitenden Unterlagen vorgelegt haben.
An Hand der eingereichten Unterlagen werden qualifizierte Anbieter identifiziert und damit der Bieterkreisfestgelegt. Im Anschluss werden die Ausschreibungsunterlagen mit einer neuen Angebotsabgabefrist an die qualifizierten Bieter versendet.
Unvollständige Unterlagen können zum Ausschluss der Bewerbung vom Verfahren führen.
Bietergemeinschaften werden nur zugelassen, wenn
— eine verbindliche Erklärung zur Gründung einer Arbeitsgemeinschaft im Falle der Auftragserteilung,
— Benennung aller Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft,
— Benennung der bevollmächtigten Personen,
— Benennung der Aufgabenverteilung innerhalb der Arbeitsgemeinschaft und
— eine verbindliche Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung aller Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft vorgelegt und
— jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft die Teilnahmebedingungen gem. Punkt III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister und III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit erfüllt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei dem AG handelt es sich um ein Unternehmen mit kritischer Infrastruktur in Sinne der Verordnung zur Bestimmung kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz (BSI-Kritisverordnung – BSI-KritisV). Zum Schutz der Vertraulichkeit der Informationen im Rahmen des Vergabeverfahrens werden daher nur den präqualifizierten Bietern die Vergabeunterlagen nach der Bewertung der Teilnahmeanträge elektronisch zugesandt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0ZDTQT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5) Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1, Satz 2 GWB bleibt unberührt.