Lieferung Hygienematerial und Schutzausrüstung Referenznummer der Bekanntmachung: 16-2021-0015
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40227
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.duesseldorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung Hygienematerial und Schutzausrüstung
Lieferung Hygienematerial und Schutzausrüstung für das Verwaltungspersonal der Stadtverwaltung Düsseldorf.
Desinfektionsmittel
Dienststellen der Landeshauptstadt Düsseldorf verteilt über das gesamte Stadtgebiet.
Lieferung von Desinfektionsmittel und -tüchern.
Einweghandschuhe
Dienststellen der Landeshauptstadt Düsseldorf verteilt über das gesamte Stadtgebiet.
Lieferung Einweghandschuhe.
FFP 2 Masken
Dienststellen der Landeshauptstadt Düsseldorf verteilt über das gesamte Stadtgebiet.
Lieferung FFP 2 Masken.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eigenerklärung zur Eignung (Anlage ZV 2) mit folgendem Inhalt:
Ich / Wir erkläre(n), dass
— mein / unser Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass ich / wir mich / uns zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen Säumnis- und Strafzuschläge verpflichtet habe(n),
— gegen mich keine zwingenden Ausschlussgründe gem. § 123 GWB vorliegen,
— mein / unser Unternehmen nicht
— bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
— zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
— im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
— Nachweis der Eintragung in das einschlägige Handelsregister durch Vorlage eines Auszugs dieses Registers oder einer gleichwertigen Bescheinigung ggf. des Herkunftslandes, die den aktuellen Stand der Eintragung wiedergibt.
— Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (nicht älter als 1 Jahr) in folgender Höhe:
— für Personenschäden [Betrag gelöscht] EUR und
— für Sach- und Vermögensschäden (sonstige Schäden) [Betrag gelöscht] EUR.
— Nachweis von 3 Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren in Form einer Liste.
Diese Liste muss mindestens die folgenden Punkte enthalten:
— Angabe des Auftragswerts,
— Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkts / Dauer der Leistungserbringung;
— Umfang und Art des Liefer- bzw. Dienstleistungsauftrages,
— Angabe des öffentlichen oder privaten Empfängers.
— Die aktuellen Sicherheitsdaten-blätter und Produktinformationsblätter für sämtliche angebotene Produkte, die die Einhaltung der Anforderungen aus der Leistungsbeschreibung in geeigneter Weise nachweisen.
Die entsprechenden Zertifikate, Sicherheitsdatenblätter, EU- Konfomitätserklärungen, Produktbeschreibungen und Nachweise über das Wirkspektrum sind bei Angebotsabgabe beizufügen.
Eignungsnachweise / Referenzen sind dem Angebot gemäß den Vergabeunterlagen beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.bezreg-duesseldorf.nrw.de
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.