TÜV Nord Bildung Beschaffung Tablets Referenznummer der Bekanntmachung: 21/Verg/2524
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45307
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.tuev-nord.de
Abschnitt II: Gegenstand
TÜV Nord Bildung Beschaffung Tablets
Die TÜV Nord Bildung beschafft für ihre Pflegeschulen Tablets, die von Schüler*innen genutzt werden.
TÜV Nord Bildung – Stabstelle IT
Kölner Str. 18
45661 Recklinghausen
Insgesamt werden 1200 Tablets in 3 Tranchen (je 400 Geräte) in den Jahren 2021, 2022 und 2023 beschafft.
Die Lieferung erfolgt in 3 Tranchen a 400 Stück
1. Tranche: 31.7.2021,
2. Tranche: 31.3.2022,
3. Tranche: 31.3.2023.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Aktueller Auszug (nicht älter als 3 Monate) aus dem Handelsregister des Sitzes des Bieters oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des EWR-Abkommens, in dem der Bieter seinen Sitz hat (Herkunftsland), soweit aufgrund der Unternehmensform des Bieters eine Eintragung vorgesehen ist.
2. Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit der Angabe der Deckungssummen.
3. Eigenerklärungen des Bieters, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß nachgekommen ist.
4. Eigenerklärungen des Bieters, dass über sein Vermögen weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet, die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist.
5. Eigenerklärungen des Bieters, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
6. Eigenerklärungen des Bieters, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen gemäß § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen eines Verstoßes gem. § 123 Abs. 1 Ziff. 1-10 und Abs. 2 GWB rechtskräftig verurteilt worden ist; keine Gründe im Sinne von § 124 Abs. 1 Ziff. 1-9 GWB vorliegen, die die Zuverlässigkeit des Bewerbers in Frage stellen und in den letzten 2 Jahren gemäß § 21 Abs. 1 AEntG i. V. mit § 23 AEntG keine Verstöße vorgelegen haben, die einen Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge zur Folge haben.
7. Eigenerklärungen des Bieters über den Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
8. Eigenerklärungen des Bieters über den Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren für Leistungen die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind.
9. Eigenerklärung des Bieters über Referenzprojekte über vergleichbare Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Angabe von Auftraggeber, Leistungszeitraum, Leistungsumfang).
Abschnitt IV: Verfahren
Angebote können ausschließlich digital über die Vergabeplattform eingereicht werden.
Die Teilnahme von Bietern an der Subsmiion ist nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es wird darauf hingewiesen, dass zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vergabeverfahrens im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bieterbezogen unternehmens- und personenbezogene Daten sowohl durch die unter Ziff. I dieser Bekanntmachung angeführte Vergabestelle als auch den dort genannten öffentlichen Auftraggeber erhoben, gespeichert und verarbeitet werden, um den vergaberechtlichen Vorgaben zur Bewerber- und Bieterbeteiligung und -information sowie Wertung etc. nachzukommen. Diese Daten werden während der Dauer der Verfahrensdurchführung sowie der für die Vergabe- und Vertragsakten bestehenden gesetzlichen Aufbewahrungsfristen verarbeitet und gespeichert. Der Erhebung, Verarbeitung und Speicherung dieser Daten kann widersprochen werden. Dies führt jedoch dazu, dass eine Einhaltung der vergaberechtlichen Verpflichtungen, u. a. im Hinblick auf Information während des Verfahrens nicht mehr sichergestellt werden kann und damit die Beteiligung und Wertbarkeit infrage gestellt wird. Es besteht nach den Bestimmungen der DSGVO ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung. Widerspruch und auf Datenübertragbarkeit gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, ebenso ein Beschwerderecht gegenüber der zuständigen Aufsichtsbehörde.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNYD1EP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Abs. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unwirksam, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.