Lieferung eines neuen Geräteträgers einschließlich Heißwassergerät für die Wildkrautbeseitigung Referenznummer der Bekanntmachung: 100.31-5280 EX
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bielefeld.de/de/rv/bgn/sus/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines neuen Geräteträgers einschließlich Heißwassergerät für die Wildkrautbeseitigung
Lieferung eines neuen Geräteträgers einschließlich Heißwassergerät für die Wildkrautbeseitigung.
Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld
Eckendorfer Str. 57
33609 Bielefeld
Lieferung eines neuen Geräteträgers einschließlich Heißwassergerät für die Wildkrautbeseitigung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung eines neuen Gräteträgers einschließlich Heißwassergerät für die Wildkrautbeseitigung
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ab dem 1.7.2020 wird die Mehrwertsteuer in Deutschland vorübergehend – voraussichtlich bis zum 31.12.2020 – von 19 % auf 16 % bzw. von 7 % auf 5 % gesenkt. Die tatsächlich anfallende Mehrwertsteuer wird erst im Rahmen der späteren Rechnungsstellung durch die Auftragnehmerin/den Auftragnehmer ausgewiesen. Da die abzurechnende Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht feststeht, wird die Stadt Bielefeld daher bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Bieters bei Vergabeverfahren grundsätzlich einen Mehrwertsteuerbetrag von 19 % bzw. 7 % zugrunde legen.
Angebote mit dem anderen Mehrwertsteuersatz werden entsprechend umgerechnet.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZ9GR2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Gem. § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]