Gebäudemanagementsoftware Referenznummer der Bekanntmachung: HV-47838-RW
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44801
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: +49 234 / 32-14219
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hochschule-bochum.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudemanagementsoftware
Einführung einer neuen zentralen Gebäudeleittechnik (GLT).
Dezernat 8 Am
Hochschulcampus 1
44801 Bochum
Einführung einer neuen zentralen Gebäudeleittechnik (GLT).
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Das Dezernat 6
— „Campus IT“ beabsichtigt in Zusammenarbeit mit dem Dezernat 8,
— „Gebäude- und Liegenschaftsmanagement“ die Beschaffung der Gebäudemanagement- und Sicherheitssoft-ware „DesigoCC“ der Firma Siemens AG als zukünftige, zentrale Gebäudeleittechnik (kurz GLT) an der Hochschule Bochum.
Aufgrund immer verschiedener, wachsender Systeme für den Gebäudebetrieb und dem damit verbundenen IT-gestützten Überwachungsaufwand zur Gewährleistung der Sicherheit von Gebäuden und Nutzern, ist zur Koordination der verschiedenen Anlagen- und Systemteile eine übergeordnete Gebäudeleittechnik erforderlich.
Aktuell werden viele verschiedene Subsysteme nicht vollständig im geforderten normativen zeitlichen Rahmen überwacht, da dies nur mit einem erheblichen personellen und infrastrukturellen Mehraufwand möglich wäre. Zusätzlich entspricht der aktuelle Systemaufbau nicht dem anerkannten Stand der Technik.
Darüber hinaus hat die Ruhr-Universität Bochum auf die Einstellung der aktuellen GLT „InTouch“ aufgrund eines End-of-Life Status hingewiesen. Dies tangiert die Hochschule Bochum insofern, als dass aktuell eine Anbindung der Hochschule Bochum an die Ruhr-Universität Bochum und damit der Leitwarte der Ruhr-Universität Bochum besteht. Damit ist die Hochschule Bochum für die Weiterleitung von sicherheitsrelevanten Meldungen wie Brandalarme, Systemstö-rungen oder Notrufe auf eine neue, eigene GLT angewiesen. Mit der Umstellung der GLT an der Ruhr-Universität Bochum auf das Softwareprodukt „DesigoCC“ von der Siemens AG ändern sich auch der Systemaufbau und die Anforderungen für die Anbindungen von Systemen der Hochschule Bochum an die GLT der Ruhr-Universität Bochum. Aus diesem Grund muss eine neue kompatible GLT beschafft werden.
Da die Hochschule Bochum auf Grundlage von vertraglichen Regelungen die Leitwarte der Ruhr-Universität Bochum als „ständig besetzte Stelle" mitnutzen muss, ist die Hochschule Bochum gezwungen der Ruhr-Universität Bochum eine Möglichkeit zur Meldungsübertragung zur Verfügung zu stellen. Damit die GLT der Ruhr-Universität Bochum und die zukünftige GLT der Hochschule Bochum zuverlässig miteinander verbunden werden können und die gesetzlichen Vorgaben und Regelungen sowie die formulierten Anforderungen der Ruhr-Universität Bochum umgesetzt werden können, ist mit dem zusätzlichen Argument der Softwarehomogenität die GLT „DesigoCC“ der Firma Siemens AG analog zur Ruhr-Universität Bochum auch an der Hochschule Bochum einzusetzen. Eine eigene Leitwarte für die Hochschule Bochum ist aus personellen und ressourcen-technischer Sicht nicht realisierbar. Zusätzlich würde dies nicht die Erfordernisse einer übergeordneten GLT kompensieren.
Die benötigte Software kann ausschließlich über die Herstellerfirma Siemens AG aus Essen bezogen werden. Eine entsprechende schriftliche Stellungnahme der Firma Siemens AG vom 23.3.2021 liegt vor. Eine eigene intensive Internetrecherche durch die Vergabestelle hat zu keinem anderen Ergebnis geführt, sodass im vorliegenden Fall von einem Angebotsmonopol ausgegangen werden muss.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Desigo CC GLT-System — Gebäudemanagementplattform
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45128
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sofern im Vergabeverfahren das Angebot einer anerkannten Werkstätte für behinderte Menschen oder einer anerkannten Blindenwerkstätte oder diesen Einrichtungen vergleichbare Einrichtungen (nachfolgend bevorzugte Bieter) ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines insofern nicht bevorzugten Bieters ist, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 von Hundert berücksichtigt. Voraussetzung für die Berücksichtigung des Abschlags ist, dass die Herstellung der angebotenen Lieferungen zu einem wesentlichen Teil durch die bevorzugten Bieter erfolgt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wertschöpfung durch ihre Beschäftigten mehr als 10 % des Nettowerts der zugekauften Waren beträgt.
Bekanntmachungs-ID: CXPNY5ND4SD
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
Postleitzahl: 44801
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: +49 234 / 32-14219
Internet-Adresse: www.hochschule-bochum.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar waren, müssten bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingehen.
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]