Maßnahme „BeCo § 45 – Beschäftigungsbegleitendes Coaching“ Referenznummer der Bekanntmachung: 30-01.59.06-56-41-EU
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Steinfurt
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48565
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kreis-steinfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Maßnahme „BeCo § 45 – Beschäftigungsbegleitendes Coaching“
Leistungsgegenstand ist die Konzeption und Durchführung der Maßnahme „beschäftigungsbegleitendes Coaching“ nach § 45 Abs. 1, S. 1, Nr. 5 SGB III im jobcenter Kreis Steinfurt AöR.
Die Bundesregierung hat zum 1.1.2019 das 10. Änderungsgesetz des SGB II, das „Teilhabechancengesetz“ in Kraft gesetzt. Um sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von sehr arbeitsmarktfernen Personen zu fördern, wurde in diesem Zu-sammenhang der § 16e SGB II in weiten Teilen geändert.
Das Instrument sieht eine beschäftigungsbegleitende ganzheitliche Betreuung als wichtigen Baustein zur nachhaltigen Integration der langzeitarbeitslosen Kunden vor.
Das Ziel der Maßnahme besteht darin, in den ersten 6 Monaten der Beschäftigungsaufnahme ein ganzheitliches beschäftigungsbegleitendes Coaching zwecks Stabilisierung der Beschäftigungsaufnahme durchzuführen.
Jobcenter Kreis Steinfurt AöR
Tecklenburger Str. 10
48565 Steinfurt
Durchführungsorte:
Kreis Steinfurt
Leistungsgegenstand ist die Konzeption und Durchführung der Maßnahme „beschäftigungsbegleitendes Coaching“ nach § 45 Abs. 1, S. 1, Nr. 5 SGB III im jobcenter Kreis Steinfurt AöR.
Die Bundesregierung hat zum 1.1.2019 das 10. Änderungsgesetz des SGB II, das „Teilhabechancengesetz“ in Kraft gesetzt. Um sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von sehr arbeitsmarktfernen Personen zu fördern, wurde in diesem Zu-sammenhang der § 16e SGB II in weiten Teilen geändert.
Das Instrument sieht eine beschäftigungsbegleitende ganzheitliche Betreuung als wichtigen Baustein zur nachhaltigen Integration der langzeitarbeitslosen Kunden vor.
Das Ziel der Maßnahme besteht darin, in den ersten 6 Monaten der Beschäftigungsaufnahme ein ganzheitliches beschäftigungsbegleitendes Coaching zwecks Stabilisierung der Beschäftigungsaufnahme durchzuführen.
Zeitraum der Verlängerungsoption:
Option 1: 1.9.2022 – 31.8.2023
Option 2: 1.9.2023 – 31.8.2024
Wertung der Qualität
— Ausstattung Gewichtungsfaktor 1,
— Mobilität und zeitliche Flexibilität Gewichtungsfaktor 4,
— Personalkonzept I – Personalauswahlkriterien Gewichtungsfaktor 2,
— Personalkonzept II – Personalkapazitäten Gewichtungsfaktor 2,
— Personalkonzept III – Vertretungsregelungen Gewichtungsfaktor 3,
— Netzwerkarbeit Gewichtungsfaktor 2,
— Aktivierungsprozess Gewichtungsfaktor 4,
— Teilnahmeorientierte Maßnahmedurchführung Gewichtungsfaktor 2,
— Dokumentation und Berichterstattung Gewichtungsfaktor 3,
— Berichterstattung/Qualitätsmanagement Gewichtungsfaktor 3.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers
Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit, dass in der Person des Bieters keiner der in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe vorliegt (Ausschlusskriterium)
Der Auftraggeber behält sich vor, von dem Bieter, der für den Zuschlag vorgesehen ist, folgende Unterlagen zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit nachzufordern
— Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 Jahren,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes.
Fachliche Eignung
Es liegt eine Trägerzertifizierung vor.
Der Bieter verfügt über Kenntnisse des Systems der Beschäftigungsförderung, sowie über Kenntnisse des Angebots und Aufgabenspektrums der unterschiedlichen Sozialleistungsträger und der Arbeitsförderung und kann seine Erfahrung damit darstellen.
Der Bieter verfügt über Erfahrungen in der arbeitsweltbezogenen Unterstützung.
Der Bieter verfügt über Kenntnisse der Vermittlung berufsübergreifender Lerninhalte und Schlüsselqualifikationen, Maßnahmen zur Entwicklung der Persönlichkeit, sowie Kenntnisse der Berufsbegleitung zur Sicherung der Nachhaltigkeit von Beschäftigung.
Das vom Bieter eingesetzte Personal verfügt über die in der Leistungsbeschreibung geforderten Qualifikationen.
Besondere Vertragsbedingungen TVgG NRW
Abschnitt IV: Verfahren
48565 Steinfurt, Tecklenburger Str. 10, Raum B 692
Keine Anwesenheit von Bietern oder sonst interessierten Personen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sofern das Angebot einer anerkannten Werkstätte für behinderte Menschen oder einer anerkannten Blindenwerkstätte oder diesen Einrichtungen vergleichbare Einrichtungen (nachfolgend bevorzugte Bieter) ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines insofern nicht bevorzugten Bieters ist, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 von Hundert berücksichtigt.
Voraussetzung für die Berücksichtigung des Abschlags ist, dass die Herstellung der angebotenen Lieferungen zu einem wesentlichen Teil durch die bevorzugten Bieter erfolgt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wertschöpfung durch ihre Beschäftigten mehr als 10 % des Nettowerts der zugekauften Waren beträgt.
Die jobcenter Kreis Steinfurt AöR beabsichtigt, die o. g. Leistung zu vergeben. Sie hat mit der Durchführung des Vergabeverfahrens den Kreis Steinfurt beauftragt. Federführend und Ansprechpartner für die Auftraggeber und damit Vertragspartner ist.
Jobcenter Kreis Steinfurt AöR
Tecklenburger Str. 10
48565 Steinfurt
Bekanntmachungs-ID: CXPWYY29G6V
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen
Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.