Rahmenvereinbarung für die strategische Beratung des Statistischen Bundesamtes Referenznummer der Bekanntmachung: B 12.15 - 0647/20/VV: 1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]5
Fax: [removed]035
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung für die strategische Beratung des Statistischen Bundesamtes
Rahmenvereinbarung zur strategischen Beratung des Statistischen Bundesamtes.
Die Beratungsleistung ist grundsätzlich im Statistischen Bundesamt in Wiesbaden zu erbringen. In Ausnahmefällen ist eine Leistungserbringung im Statistischen Bundesamt in Bonn und Berlin erforderlich. Zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie können in Einzelfällen Leistungen auch außerhalb des Statistischen Bundesamtes erbracht werden.
Das Statistische Bundesamt steht in einem Transformationsprozess aufgrund veränderter Rahmenbedingungen, insbesondere vor dem Hintergrund der Herausforderungen der hohen Anforderungen an Aktualität, Pünktlichkeit und Qualität der Datenbereitstellung sowie der fortschreitenden Digitalisierung. Dies erfordert eine umfassende, strategische Weiterentwicklung, um auch künftig der Aufgabenstellung und neuen Rollen im Datenökosystem gerecht zu werden. Das Statistische Bundesamt besitzt stabile Steuerungsprozesse und eine klare Vorstellung über das Ziel der digitalen Transformation. Die zur Erreichung notwendige Änderung in der strategischen Ausrichtung muss jedoch in einem außerordentlich kurzen Zeitraum und unter Einbeziehung einer komplexen Stakeholderlandschaft sowie unter Berücksichtigung sich schnell wandelnder gesellschaftlicher Bedingungen umgesetzt werden.
Die vorliegenden Beratungsleistungen unterstützen dieses ambitionierte Entwicklungsbestreben und tragen zu einer erfolgreichen strategischen Gesamtausrichtung bei. Hierbei stehen die Ziele Digitale Transformation, Datenstrategie Datenstrategie des Statistischen Bundesamtes, moderne Infrastruktur und Methodenqualität sowie strategische Steuerung und Kommunikation im Fokus. Obgleich die übergeordneten strategischen Bestrebungen des Statistischen Bundesamtes Auswirkungen auf die Leistungserbringung haben werden, ist eine Ausweitung der Beratungsleistungen auf Handlungsfelder der IT-Beratung nicht vorgesehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.