Aufbaubegleitung einer Flughafenbetreibergesellschaft Referenznummer der Bekanntmachung: 127/2020/5786921
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 531 / 295-3882
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dlr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Aufbaubegleitung einer Flughafenbetreibergesellschaft
Für die Nutzung eines Flugplatzes zu Forschungszwecken ist es notwendig den gleichzeitigen Forschungs- und Verkehrsbetrieb sicher zu stellen. Das DLR-Betriebskonzept wird durch die Beauftragung einer Betreibergesellschaft umgesetzt, den Einarbeitungsprozess gilt es jedoch für die fachlich einwandfreie Umsetzung durch eine neutrale Fachperson im Aufbau zu begleiten.
Zudem ist sicherzustellen, dass sich der reguläre Flughafenbetrieb mit dem Erprobungsbetrieb für UAS verträgt. Hierzu sind im Rahmen der Beauftragung Analysen und operative Tätigkeiten zu erbringen.
Weitergehende Informationen sind der beigefügten Leistungsbeschreibung vom 6.4.2021 (Vertragsunterlagen) zu entnehmen.
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V.
Flughafen Magdeburg/Cochstedt
Harzstraße 1
39444 Hecklingen
Für die Nutzung eines Flugplatzes zu Forschungszwecken ist es notwendig den gleichzeitigen Forschungs- und Verkehrsbetrieb sicher zu stellen. Das DLR-Betriebskonzept wird durch die Beauftragung einer Betreibergesellschaft umgesetzt, den Einarbeitungsprozess gilt es jedoch für die fachlich einwandfreie Umsetzung durch eine neutrale Fachperson im Aufbau zu begleiten.
Zudem ist sicherzustellen, dass sich der reguläre Flughafenbetrieb mit dem Erprobungsbetrieb für UAS verträgt. Hierzu sind im Rahmen der Beauftragung Analysen und operative Tätigkeiten zu erbringen.
Weitergehende Informationen sind der beigefügten Leistungsbeschreibung vom 6.4.2021 (Vertragsunterlagen) zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Erklärung zu den Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB 2.Nachweis einer Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister.
1. Erklärung zum Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren 2.Nachweis zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung.
1. Erklärung zur Mitarbeiterentwicklung/Beschäftigtenzahl im Unternehmen 2. Referenzen:
— Nachweis: Verantwortliche Tätigkeit in leitender Funktion (Accountable Manager) Im Bereich Safety und Compliance Management (Bezogen auf den Bereich Luftfahrt),
— Nachweis: Verantwortliche Tätigkeit in leitender Funktion (Accountable Manager) Im BereichFlight Operations/Flight Training (Bezogen auf den Bereich Luftfahrt),
— Nachweis: Erfahrungen und Kenntnisse im Bereich Test- und Flugversuchsplanung (Bezogen auf den Bereich UAS).
3. Sofern zutreffend: Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer,
4. Sofern zutreffend: Erklärung Bietergemeinschaft,
5. Eigenerklärung Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen,
6. Eigenerklärung Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn:
— der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegenVergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt hat,
— der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
— der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
— nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2020/S 026-059398 Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).