Rahmenvereinbarung für die Beauftragung eines Call-Center-Dienstleisters, für Aufgaben des Gesundheitsamtes bei der Bekämpfung der Covid19-Pandemie (Telefonie) Referenznummer der Bekanntmachung: V21/25-P/162
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Solingen
NUTS-Code: DEA19 Solingen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42601
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.solingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung für die Beauftragung eines Call-Center-Dienstleisters, für Aufgaben des Gesundheitsamtes bei der Bekämpfung der Covid19-Pandemie (Telefonie)
Es wird ein Dienstleister gesucht, der bis zu 20 Telefoniearbeitsplätze, nebst qualifiziertem Personal in seinem Call-Center zur Verfügung stellt, um Aufgaben des Gesundheitsamtes bei der Bekämpfung der Covid19-Pandemie (Telefonie) wahrzunehmen, u. a. Maßnahmen zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung, der Betreuung von Quarantänefällen und ähnliches.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, einen Call-Center Standort in Solingen zu führen, da eine unmittelbar räumliche Nähe zum Gesundheitsamt der Stadt Solingen erforderlich ist.
Rahmenvereinbarung:
Es wird ein Dienstleister gesucht, der bis zu 20 Telefoniearbeitsplätze, nebst qualifiziertem Personal in seinem Call-Center zur Verfügung stellt, um Aufgaben des Gesundheitsamtes bei der Bekämpfung der Covid19-Pandemie (Telefonie) wahrzunehmen, u. a. Maßnahmen zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung, der Betreuung von Quarantänefällen und ähnliches.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, einen Call-Center Standort in Solingen zu führen, da eine unmittelbar räumliche Nähe zum Gesundheitsamt der Stadt Solingen erforderlich ist.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre nachzuweisen durch Eigenerklärung.
Nachzuweisen durch eine Referenz ist die Erfahrung bei der Unterstützung von Gesundheitsämtern (Maßnahmen der Telefonie zum Zweck der Kontaktnachverfolgung, der Betreuung von Quarantänefällen u. ä.) im Rahmen der Bekämpfung der Covid19-Pandemie.
Erfahrung ist insofern nachzuweisen, dass mindestens fünf Telefoniearbeitsplätze im Call Center für eine Kommune der Größenklasse ab 100 000 Einwohner für einen Zeitraum von mindestens 3 Monaten eingesetzt wurden.
Eigenerklärung nach § 123 GWB, Eigenerklärung nach § 124 GWB, Erklärung gemäß § 19 MiloG, Eigenerklärung Insolvenz — jeweils nachzuweisen gemäß Kriterienkatalog in den Vergabeunterlagen.
Gemäß VOL/B.
Rechtsform für Bietergemeinschaften: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem verantwortlichen Verteter.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB: Ein Bieter, der die Mitteilung erhält, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, muss einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einlegen. Danach wird er unzulässig.