Planung, Lieferung, bau und Betrieb e-Ladeinfrastruktur (VOEK 146-21) Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 146-21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planung, Lieferung, bau und Betrieb e-Ladeinfrastruktur (VOEK 146-21)
Gesucht wird ein Full Service Provider für die Planung, Lieferung, Errichtung und den Betrieb von bis zu 1.000 Ladestationen für Elektromobilität sowie für die Bereitstellung von digitalen und administrativen Services für diese Ladeinfrastruktur. Die Leistungen sollen sowohl im Volumen als auch in der zeitlichen Abfolge variabel pro Liegenschaft abrufbar sein.
Deutschlandweit an Teilen der ca. 4 600 nicht öffentlichen Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.
Leistungsumfang Ladesystem
— Eichrechtskonforme AC-Ladeinfrastruktur mit bis zu 22 kW Ladeleistung pro Ladepunkt (EN 62196 Stecker Typ 2)
— Standortspezifisch erforderliche Zähleranschlussschränke bzw. Umspannstationen u. a. gemäß den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) der jeweiligen Verteilnetzbetreiber – Eine einheitliche Ladekarte mit Zugang zur internen und öffentlichen Ladeinfrastruktur
— Anfahrschutz, um die Ladestationen vor Beschädigung zu schützen
— Hohe Benutzerfreundlichkeit sowie ein ansprechendes Design
— Hohe Verfügbarkeit des Ladesystems
— Zukunftssicherheit
— Ggf. ein fest angeschlagenes Kabel an allen internen Ladestationen
Leistungsumfang „Bau- und Installationsleistungen“
— Standortbegehung
— Planung & Projektierung
— Beantragung und Koordination von Netzanschlüssen mit dem lokalen Verteilnetzbetreiber
— Logistik für alle Bau- und Installationsmaterialien
— Tiefbau & Elektroinstallation bis zum Aufstellort der Ladeinfrastruktur
Leistungsumfang „Ladeinfrastruktur, Inbetriebnahme und Betriebsführung der Ladeinfrastruktur“
— Logistik für Ladeinfrastruktur und erforderliches Zubehör
— Technische und digitale Inbetriebnahme der Ladeinfrastruktur
— Service- und Wartungsdienstleistungen
— 24/7 Kundenhotline und Störungsmanagement inkl. angemessener
Reaktionszeiten
— Ggf. Übernahme der Betreiberverantwortung durch den Anbieter
— Ggf. Energiebelieferung der neu errichteten Ladeinfrastruktur mit Ökostrom
— Ggf. Messdienstleistungen/-stellenbetrieb für neu installierte Zähler
Leistungsumfang „Digitale Services“
— Vollumfängliche Zugangs- und Abrechnungslösung für Ladevorgänge an Internen und öffentlichen Ladestationen für die Nutzergruppen Mitarbeiter,
Gäste und Fuhrparkfahrzeuge und Dienstwagenfahrer
— Lademanagementsystem zur Reduzierung von Netzanschluss- und Netznutzungskosten
— Portal mit einer Ladevorgangs- und Ladekostenübersicht sowie einer Nutzer und Ladekartenverwaltung
— Nutzer-App zum Finden von Ladestationen, Starten/Beenden des Ladevorgangs und zur Bezahlung
— Analyse- und Reporting-Tools
— Einhaltung von Datenschutz- und IT-Sicherheitsrichtlinien
Administrative Services
— Operative Abrechnung und Rechnungsstellung aller Ladevorgänge an internen und öffentlichen Ladestationen Finanzierungsleistungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grundsätzlich der beigefügte Vordruck „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ zu verwenden.
Der Bieter kann alternativ zur „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach.
Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 42 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) i. V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern es nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen hat.
Werden vom Auftraggeber Eignungskriterien als Mindestanforderungen definiert, z. B. eine Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen, so führt der fehlende Nachweis zum Ausschluss aus dem Verfahren.
Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen.
Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden.
Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Die Bieter haben zum Nachweis, dass sie die zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags vom Auftraggeber festgelegten Eignungskriterien erfüllen, und zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen den ausgefüllten Vordruck „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ (Anhang II) zusammen mit dem Angebot einzureichen.
Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden.
Eigenerklärung über die Leistungserbringung
Erklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen ausführen zu können
Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
— Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
— Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens,
— Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
Referenzen
Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart und von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten Jahre mit Angabe von: Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift) des Referenzobjektes, jährlicher Leistungsumfang Leistungszeitraum, Leistungsart, Name des Auftraggebers und Ansprechperson mit Telefonnummer.
Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahe kommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen.
Bietergemeinschaften und Inanspruchnahme fremder Ressourcen
Angaben und Eigenerklärungen bei Bietergemeinschaften
Bietergemeinschaften sind bereits bei Angebotsabgabe verpflichtet, alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften. Für die Abgabe der vorgenannten Erklärungen ist die Bietergemeinschaftserklärung zu verwenden.
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe, 4. Betriebshaftpflichtversicherung, 6. Eigenerklärung über die Leistungserbringung und 7. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen und ggf. weiteren Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Von dem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft ist hingegen eine vollumfänglich ausgefüllte „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ zu erteilen.
Eigenerklärung über die Leistungserbringung
Erklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen ausführen zu können
Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
— Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
— Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens,
— Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
Referenzen
Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart und von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten Jahre mit Angabe von: Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift) des Referenzobjektes, jährlicher Leistungsumfang Leistungszeitraum, Leistungsart, Name des Auftraggebers und Ansprechperson mit Telefonnummer.
Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahe kommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen.
Bietergemeinschaften und Inanspruchnahme fremder Ressourcen
Angaben und Eigenerklärungen bei Bietergemeinschaften
Bietergemeinschaften sind bereits bei Angebotsabgabe verpflichtet, alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften. Für die Abgabe der vorgenannten Erklärungen ist die Bietergemeinschaftserklärung zu verwenden.
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe, 4. Betriebshaftpflichtversicherung, 6. Eigenerklärung über die Leistungserbringung und 7. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen und ggf. weiteren Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Von dem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft ist hingegen eine vollumfänglich ausgefüllte „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ zu erteilen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Laufzeit läuft parallel zur Eichfrist der Zähleinrichtungen der Ladeinfrastruktur
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234
E-Mail: [removed]
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag: 8.00 bis 16.00 Uhr, Freitag: 8.00 bis 14.00 Uhr
b) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden nur beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 17.5.2021, 12.00 Uhr bei der e-Vergabe-Plattform eingehen. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
c) Das Verfahren ist als zweistufiges Verfahren mit Teilnahmewettbewerb angelegt, jedoch ist ausdrücklich gefordert in der ersten Stufe bereits ein Angebot mit dem beigefügten Preisblatt einzureichen.
d) Die Auftragsgeberin behält sich das Recht die Verhandlungsrunden durchzuführen.
e) Vorinformation zu diesem Vergabeverfahren auf der TED-Website: https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:396465-2020:TEXT:DE:HTML. Bekanntmachung vom 24.8.2020, Nr. 2020/S 163-396465.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]2
Internet-Adresse: http://www.bundesimmobilien.de