Rahmenvertrag redaktionelle und kreative Betreuung von DAAD-Publikations-, Kommunikations-, Messestandmaterial sowie Material für virtuelle Veranstaltungen Referenznummer der Bekanntmachung: 013/2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.daad.de/de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag redaktionelle und kreative Betreuung von DAAD-Publikations-, Kommunikations-, Messestandmaterial sowie Material für virtuelle Veranstaltungen
Der DAAD organisiert jedes Jahr zahlreiche internationale Hochschulmessen, Bildungs- und Forschungspräsentationen, Informationsveranstaltungen und internationale Netzwerk-konferenzen, an denen sich der DAAD gemeinsam mit deutschen Hochschulen und anderen Partnern beteiligt. Diese Veranstaltungen finden face-to-face oder virtuell statt. Zu den virtuellen Formaten, die der DAAD nutzt, gehören z. B. virtuelle Messen und Web-Seminare (Online-Vortragsreihen).
Zur Unterstützung dieser Aktivitäten benötigt der DAAD regelmäßig neben Print-, vornehmlich elektronische- und andere Kommunikations-Materialien, ebenso wie Designs für den Messestandbau. Exemplarisch, aber nicht abschließend, sollen über den Rahmenvertrag beauftragt werden:
— Infomaterialien (Flyer, Broschüren, Ausstellerverzeichnisse etc.) für digitale Nutzungen und Druck,
— Print- und Online-Anzeigen,
— Web-Banner,
— Give-Aways, wie z. B. Schreibstifte, Papier- und Jute-Taschen, Dokumentenmappen, Lesezeichen, T-Shirts,
— Ankündigungsposter,
— Design-Elemente zur Ausgestaltung von Messeständen wie
—— Header,
—— Banner, Leuchtsäulen,
—— Roll-ups,
—— Counter-Fronten und -flächen,
— Designs für großflächige Messestand-Konstruktionen wie z. B.
—— Wände,
—— Türen usw..
Die detaillierte Leistungsbeschreibung entnehmen Sie bitte der Anlage BW2 der Vergabeunterlagen.
Bonn
Der DAAD organisiert jedes Jahr zahlreiche internationale Hochschulmessen, Bildungs- und Forschungspräsentationen, Informationsveranstaltungen und internationale Netzwerk-konferenzen, an denen sich der DAAD gemeinsam mit deutschen Hochschulen und anderen Partnern beteiligt. Diese Veranstaltungen finden face-to-face oder virtuell statt. Zu den virtuellen Formaten, die der DAAD nutzt, gehören z. B. virtuelle Messen und Web-Seminare (Online-Vortragsreihen).
Zur Unterstützung dieser Aktivitäten benötigt der DAAD regelmäßig neben Print-, vornehmlich elektronische- und andere Kommunikations-Materialien, ebenso wie Designs für den Messestandbau. Exemplarisch, aber nicht abschließend, sollen über den Rahmenvertrag beauftragt werden:
— Infomaterialien (Flyer, Broschüren, Ausstellerverzeichnisse etc.) für digitale Nutzungen und Druck,
— Print- und Online-Anzeigen,
— Web-Banner,
— Give-Aways, wie z. B. Schreibstifte, Papier- und Jute-Taschen, Dokumentenmappen, Lesezeichen, T-Shirts,
— Ankündigungsposter,
— Design-Elemente zur Ausgestaltung von Messeständen wie,
—— Header,
—— Banner, Leuchtsäulen,
—— Roll-ups,
—— Counter-Fronten und -flächen,
— Designs für großflächige Messestand-Konstruktionen wie z. B.,
—— Wände,
—— Türen usw.
Die detaillierte Leistungsbeschreibung entnehmen Sie bitte der Anlage BW2 der Vergabeunterlagen.
Der Vertrag beginnt mit Bezuschlagung.
Die Lieferung/Leistung erfolgt/beginnt am 1.9.2021.
Der Vertrag ist befristet. Er endet mit Ablauf des 31.8.2022.
Der Vertrag verlängert sich dreimal um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einem der Vertragspartner spätestens 6 Monate vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag endet somit spätestens mit Ablauf des 31.8.2025.
Der öffentliche Auftraggeber wird mindestens drei Bewerber zur zweiten Phase auswählen. Ob er mehr als die Mindestzahl einlädt, liegt im Ermessen des Auftraggebers. Die Auswahl der Bewerber erfolgt gemäß § 51 Abs. 1 VgV nach der Rangfolge der erzielten Punkte gemäß folgender objektiven und nicht diskriminierenden Kriterien (Reduzierungskriterien):
— Gesamtumsatz,
— Anzahl geeigneter Referenzen innerhalb des Referenzzeitraums,
— Grad der Vergleichbarkeit in Bezug auf Umfang, Größe, Personaleinsatz, zeitlicher Rahmen und Leistungsspektrum.
Einzelheiten sind den Bewerbungsbedingungen für den Teilnahmewettbewerb in Anlage TW1 der Teilnahmeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Firmenprofil (kurze Beschreibung des Unternehmens, Historie, Portfolio, Personalstruktur),
— Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbares Register.
— Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind,
— Nachweis einer marktüblichen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung.
Der Bewerber muss innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre einen Mindestjahresumsatz insgesamt erzielt haben.
Der durchschnittliche Jahresumsatz im o. g. Zeitraum gesamt beträgt mindestens: [Betrag gelöscht] EUR.
Das Formular in Anlage TW5 ist zu verwenden.
Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste ausschließlich der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers.
Geeignet ist eine Referenz, wenn die erbrachten Leistungen mit den hier ausgeschriebenen vergleichbar waren, d. h. insbesondere Leistungen in den Bereichen Erstellung von Informationsmaterialien unterschiedlicher Formate für digitale Nutzung und Druck, Print- und Online-Anzeigen, Design-Elemente für Messestände und Messestands-Konstruktionen.
Das Formular in Anlage TW3 ist hierfür zu verwenden.
— Beschreibung Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens,
— Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen während der Auftragsausführung anwendet,
— Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens insgesamt sowie zusätzlich für den Leistungsbereich dieser Ausschreibung in den letzten drei Jahren ersichtlich ist. Das Formular Anlage TW5 ist zu verwenden,
— Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt,
— Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Nachunternehmerverzeichnis gemäß Anlage TW7).
Es sind mindestens 5 geeignete Referenzen vorzulegen.
Es sind für mindestens 3 Referenzen Arbeitsproben vorzulegen, z. B. in Form von hochgeladenen Fotos oder pdf-Dateien.
Folgende Erfahrungsbereiche müssen mindestens durch die vorgelegten Referenzen abgedeckt werden:
1. Erstellung von Informationsmaterialien unterschiedlicher Formate (Print- und Online-Anzeigen, Design-Elemente für Messestände und Messestands-Konstruktionen) für digitale Nutzung und Druck,
2. Erstellung der Materialien für die zentrale Zielgruppe „junge internationale Erwachsen“,
3. Erstellung der Materialien für den internationalen, tertiären Bildungsbereich,
Die Bereiche 1. bis 3. müssen durch Referenzen jeweils zumindest zweimal belegt werden (Mindestanforderung). Eine Referenz kann zur Abdeckung mehrerer Bereiche verwendet werden.
Ausgefüllte Eigenerklärung nach §§ 123, 124 GWB und § 19 Abs. 1 MiLoG, Anlage TW4
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html?nn=3590536
Belehrung zu den Rechtsbehelfsfristen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt 10 Kalendertage nach Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.