Gemeinde Ascheberg Profilschule Campus — Tragwerksplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 5389/21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ascheberg
NUTS-Code: DEA35 Coesfeld
Postleitzahl: 59387
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ascheberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gemeinde Ascheberg Profilschule Campus — Tragwerksplanung
Die Profilschule (ehemalige Realschule mit derzeit insgesamt ca. 300 Schülern) bildet mit der Mensa und der Sporthalle sowie den Sportanlagen das Schulzentrum. Es wurde zwischen den Jahren 1963 und 1971 erbaut, mehrfach erweitert und lange Zeit von einer Realschule genutzt. Mit dem Auslaufen der Realschule am 31.7.2016 nutzt die neue Schulform (Profilschule) die ehemaligen Gebäude. Um den Profilschulstandort in Ascheberg zu konzentrieren, wird die ehem. Hauptschule in Herben aufgegeben (mit derzeit insgesamt ca. 200 Schülern). Dafür müssen die Bestandsgebäude erweitert, umgebaut und saniert sowie ein Neubau errichtet werden.Hierzu wurde ein Konzept für die bauliche Erweiterung der Schulgebäude um mindestens ca. 1 750 qm pädagogischer Nutzfläche und den sich nach Bedarf ergebenen Anpassungsarbeiten in den Bestandsgebäuden, durch ein vorangeschaltetes „VgV - Verfahren Objektplanung“entwickelt.
Die Fehlfläche setzt sich aus Unterrichtsräumen, Fachklassen, Ganztag sowie Verwaltung zusammen. Für die Planungen am Standort gelten die funktionalen Anforderungen sowie das Raumprogramm der Auslobung und die Vorstellungen der Schülerinnen, Schüler, Lehrerinnen, Lehrern sowie der Eltern.
Ascheberg
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind die Fachplanungsleistungen zum Leistungsbild Tragwerksplanung für die Sanierung von 2 und den Neubau von einem Schulgebäude der Profilschule in Ascheberg. Beauftragt werden sollen zunächst die Leistungsphasen 1 und 4. Für die weiteren Leistungsphasen ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen (siehe Abschnitt II.2.11).
Das angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft die derzeitige grobe Annahme für den Baubeginn. Besondere Leistungen der Leistungsphasen 7 bis 9 sind noch nach diesem Termin zu erbringen.
Es werden zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt.
Die weiteren Leistungsphasen kann der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiter beauftragen, worauf der Auftragnehmer keinen Rechtsanspruch hat.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Berufsqualifikation als Ingenieur/in der Fachrichtung Bauingenieurwesen oder einer vergleichbaren Fachrichtung (siehe Abschnitt III.2.1.)
Eignungskriterium für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind die Jahresgesamtumsätze des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Angebotsformular.
1. Referenzen der letzten 5 Jahre (Stichtag 1.5.2016) für die Tragwerksplanung bei dem Neubau, dem Umbau oder der Erweiterung eines Gebäudes, bei denen die Bearbeitung mindestens einer Leistungsphase abgeschlossen ist, das Objekt mindestens der Honorarzone III entsprechend § 52 HOAI zuzuordnen ist und sich die Summe der Baukosten (nach aktuellem Stand der Kostenermittlung) in den Kostengruppen 300 und 400 auf mind. 1,5 Mio. EUR (ohne MwSt.) beläuft.
2. Anzahl (umgerechnet in Vollzeitstellen) fester Mitarbeiter im Bereich Tragwerksplanung, gegliedert in die Gruppen „Ingenieure“, „Techniker“ sowie „Konstrukteure, Bauzeichner und technische Zeichner“, jeweils durchschnittlich für die Jahre 2018, 2019 und 2020 sowie aktuell.
Die Summe aller benannten Referenzen, die den unter Ziffer 1 beschriebenen Vorgaben genügen, muss mindestens die abgeschlossene Bearbeitung der Leistungsphasen 2 bis 5 des Leistungsbilds Tragwerksplanung entsprechend HOAI abdecken.
Außerdem darf die Anzahl fester Mitarbeiter (umgerechnet in Vollzeitstellen) im Bereich Tragwerksplanung nur für die Gruppe „Ingenieure“ nicht unter 2,00 und für alle unter Ziffer 2 genannten Gruppen zusammen nicht unter 4,00 liegen, und zwar jeweils sowohl im Durchschnitt der Jahre 2018 bis 2020 als auch aktuell.
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur/in zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur/in tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Über neue Bieterinformationen werden nur solche Unternehmen unaufgefordert informiert, die in dem verwendeten Vergabeportal (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) registriert sind und sich für das Verfahren freischalten lassen. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Vergabeunterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bieterinformationen abzurufen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YKRD1L7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland