Neubau Rathaus Delbrück, Projektsteuerung Referenznummer der Bekanntmachung: 21052021-1100
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Delbrück
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33129
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]243
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.delbrueck.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Rathaus Delbrück, Projektsteuerung
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Projektsteueurng für die in Abschnitt II.2.4) näher beschriebene Maßnahme „Neubau Rathaus Delbrück“. Es sollen nur die Projektstufen 3 bis 5 zum „Leistungsbild Projektsteuerung“, wie es in Kapitel 2 § 2 des von der AHO-Fachkommission „Projektsteuerung/Projektmanagement“ erarbeiteten Buches „Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft“ (AHO-Schriftenreihe Nr. 9; 5. Auflage März 2020) beschrieben ist, vergeben werden, da der Baubeginn bereits vor Beauftragung des Projektsteuerers erfolgen wird.
33129 Delbrück
Die Stadt Delbrück beabsichtigt an der Himmelreichallee den Neubau eines Rathauses mit ca. 105 Arbeitsplätzen und ca. 4 320 qm Nutzfläche (ohne Technik) sowie einer Tiefgarage mit 9 nicht öffentlichen Stellplätzen zu erstellen. Der Neubau soll als Ersatz und Erweiterung für die bisherigen Verwaltungsgebäude dienen.
Die Entwurfsplanung einschließlich Kostenberechnung sowie die Genehmigungsplanung sind abgeschlossen. Die Baugenehmigung wurde bereits erteilt. Die Erdarbeiten wurden am 22.3.2021 begonnen. Der Beginn der Rohbauarbeiten ist für den 26.4.2021 vorgesehen. Die Auftraggeberin strebt eine Fertigstellung des Vorhabens spätestens bis zum 31.8.2023 an.
Für das Vorhaben gilt eine Zielobergrenze der Brutto-Gesamtkosten (Kostengruppen 200 bis 500 nach DIN 276:2018-12) in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR (inkl. Umsatzsteuer). Die Außenanlagen sollen mit ISEK-Mitteln gefördert werden.
Das in Abschnitt II.2.7 angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft die Fertigstellung des Bauvorhabens zum Ende der Projektstufe 4. Restleistungen, insbesondere zur Projektstufe 5, sind noch nach diesem Termin zu erbringen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Berufsqualifikation als Architekt/in oder Ingenieur/in (siehe Abschnitt III.2.1)).
Zur Nachweisführung genügt die Vorlage eines enstprechenden Qualifikationsnachweises in Kopie; der Auftraggeber behält sich vor, in Zweifelsfällen die Vorlage des Originals zu verlangen.
Eignungskriterium für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind die Jahresgesamtumsätze des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Angebotsformular.
Eignungskriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind:
1. Referenzen über vergleichbare Projektsteuerungsleistungen in den letzten 5 Jahren (Stichtag: 1.5.2016), die folgende Voraussetzungen erfüllen:
a) Gegenstand der Referenz ist bzw. war der Neubau eines Gebäudes,
b) Bearbeitet wurden Projektsteuerungsleistungen entsprechend AHO-Heft Nr. 9 mindestens zu den Projektstufen 3 und 4 und mindestens in den Handlungsbereichen A bis D,
c) Das Vorhaben ist fertiggestellt.
d) Die Summe der Baukosten (nach aktuellem Stand der Kostenermittlung) in den Kostengruppen 200 bis 500 liegt bei mindestens 5 Mio. EUR (ohne MwSt.)
2. Anzahl fester Mitarbeiter/innen mit Zulassung als Architekten/innen und Ingenieure/innen, sonstiger fester technischer Mitarbeiter/innen sowie sonstiger fester kaufmännischer Mitarbeiter/innen, jeweils durchschnittlich für die Jahre 2018, 2019 und 2020 sowie aktuell.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Bieter-Referenzformular (zu Ziffer 1) bzw. im Angebotsformular (zu Ziffer 2).
Zu Ziffer 1 müssen mindestens 2 Referenzen, die sämtliche unter Ziffer 1 genannten Anforderungen erfüllen, nachgewiesen werden, sonst gilt der Bewerber als nicht hinreichend geeignet.
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt/in oder Ingenieur/in zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW.
Abschnitt IV: Verfahren
Gebäude Stadtverwaltung Delbrück, Springpatt 3, 33129 Delbrück-Westenholz
Gem. § 55 VgV sind Bieter nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Rückfragen werden nur über das Vergabeportal (vgl. die in Abschnitt I.3) angegebene Internetadresse) beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden über neue Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bieterinformationen abzurufen.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYRN9G59
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.