Interimsvergabe: Betrieb der Warn-App NINA Referenznummer der Bekanntmachung: ZIB 21.18 - 0190/19/VV: 3
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]7
Fax: [removed]927
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Interimsvergabe: Betrieb der Warn-App NINA
Interimsvergabe: Fortführung des Betriebs der Warn-App NINA für 12 Monate.
Interimsvertrag: Pflege, Betrieb und Weiterentwicklung der Warn-App NINA.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Für den fortlaufenden Betrieb der Warn-App NINA IT-Infrastruktur während der Neuentwicklung durch einen anderen Dienstleister, kommt nur der bisherige Auftragnehmer in Betracht, weshalb die Leistung aus technischen Gründen lediglich von der DTBS GmbH erbracht werden kann.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Interimsvergabe: Betrieb der Warn-App NINA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gerichtet werden. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.