Aufbau und Stärkung des Bereichs der App-Entwicklung des LZPD NRW durch Beauftragung externer App-Entwickler Referenznummer der Bekanntmachung: ZA5.2/10007595/AUL
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.polizei.nrw.de/lzpd
Abschnitt II: Gegenstand
Aufbau und Stärkung des Bereichs der App-Entwicklung des LZPD NRW durch Beauftragung externer App-Entwickler
Das LZPD NRW ist bestrebt, die strategische Eigenentwicklung mobiler Applikationen zu stärken. Um eine schnelle und zuverlässige Bereitstellung von stark benutzerfreundlichen Anwendungen in Zukunft zu sichern und die Risiken von Verzögerungen zu minimieren, ist beabsichtigt, das polizeiinterne Entwicklungsknowhow deutlich zu verstärken und eigene Entwicklungskompetenzen aufzubauen. Strategisch sollen polizeieigene App-Entwickler in Kooperation mit anderen Ländern und externen Firmen Anwendungen nah am Bedarf der Endanwender (u.a. auch im Bereich der Vorgangserfassung und -bearbeitung) entwickeln.
Der Leistungsgegenstand beinhaltet die Beauftragung von hochwertigen externen iOS-App-Entwicklern, die:
— eigenverantwortlich Apps entwickeln, die sich eng am Bedarf der Endanwenderinnen und Endanwender orientieren,
— App Entwicklung von externen Dienstleistern steuern und koordinieren,
— App Entwicklung im Rahmen von Kooperationen mit anderen Polizeien der Länder koordinieren bzw. durchführen,
— den Wissenstransfer an die hauseigenen App Entwickler des LZPD NRW übernehmen und gleichzeitig hierbei den Aufbau der eigenen App Entwicklung gestalten.
Bei den polizeifachlich zu entwickelnden Apps orientiert sich deren Umsetzung an der digitalen Transformation der polizeilichen Prozesse und der Umsetzung der entsprechenden Schritte, um eine effiziente polizeiliche Arbeit durchführen zu können. Ein Schwerpunkt wird zukünftig im Bereich der mobilen Vorgangsbearbeitung, insbesondere der Anwendungsfälle im Rahmen von Strafanzeigen, und der unterstützenden Prozesse im Bereich der Kriminalitätsbearbeitung liegen. Darüber hinaus ist auch ein Rebuild, bzw. ein Redesign der bestehenden polizeifachlichen Apps angestrebt.
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW
Schifferstraße 10
47059 Duisburg
Der Dienstleister erstellt ein Team, das im Kern aus einem Technical Lead und 2 hochwertigen Entwicklern bestehen soll. Der Einsatz weiterer Entwickler ist nicht ausgeschlossen. Die Arbeitszeiten orientieren sich hierbei an den Arbeitszeiten der internen Entwickler des LZPD NRW (Montag - Freitag, im Zeitrahmen von 6.00 - 20.00 Uhr), wobei eine tägliche Arbeitszeit von 8 Stunden gilt. Eine Präsenz im LZPD NRW ist grundsätzlich geboten, wenn dies aus Sicht des Auftraggebers notwendig und zur Umsetzung erforderlich ist.
Die Arbeit des Teams folgt dabei dem Design Thinking, dem Product Discovery sowie dem MVP Ansatz.
Konkret sind individuell oder als Team folgende Arbeiten durchzuführen wobei die Festlegung in der Umsetzung individuell angepasst werden kann:
— Konzipierung und (Eigen-) Entwicklung anspruchsvoller, responsiver und maximal nutzerzentrierter iOS-Anwendungen auf Basis von neuesten Ansätzen der Softwareentwicklung (Swift und ObjC),
— Beratung interner Kunden und Management im Bereich Enterprise Mobility,
— Sicherstellung des modularisierten Aufbaus der Grundarchitektur der Apps um individualisierte Kundenreleases flexibel und automatisiert voranzubringen,
— Aktive Mitgestaltung für technologische Architektur und Weiterentwicklung der Anwendungen und Qualitätssicherung und deren ständige Begleitung,
— Technische Ausgestaltung von Pilotprojekten bzw. Prototypen,
— Mitarbeit in einem Entwicklungsteam der Polizei NRW,
— Unterstützung im gesamten Software-Lifecycle,
— Abstimmung zwischen den weiteren an der Entwicklung von Mobile Apps beteiligten Teams (Backend-For-Frontend),
— Aufbau des Entwicklungsknowhows beim LZPD NRW durch direkte und persönliche Interaktion mit den behördeneigenen Entwicklern bei der Umsetzung und Einbeziehung,
— Fortentwicklung von Produkten, Applikationen im Rahmen von Kooperationen mit anderen Polizeien der Länder oder des Bundes,
— Koordination und Unterstützung von Fremdentwicklungen von externen Dienstleistern,
— Die Teams arbeiten agil im Rahmen moderner Strukturen und Methoden wie z. B. Scrum oder Kanban zusammen.
Der AG behält sich vor, die Abarbeitung nach Prioritäten zu steuern, da zwingende Umstände zu einer Änderung der Basispriorisierung führen können. Die Entscheidung bezüglich der Prioritätensetzung orientiert sich an den Releaseboard-Besprechungen und den Vorgaben des Innenministeriums NRW. Der AN ist jederzeit in der Lage flexibel auf diese Umstände reagieren zu können, indem u. a. Personal bezogen auf das Kernteam flexibel fachbezogen eingesetzt wird. Der AN unterstützt den AG durch Qualitätssicherungsmaßnahmen. Er unterstützt durch Klassifizierung der Fehlerarten und Auswertung der zeitlichen Entwicklung (Qualitätszirkel, kontinuierlicher Verbesserungsprozess) bei der Umsetzung. Hierzu nutzt er bei der Problemerforschung qualitätsbezogene Fragestellungen, z. B. in Form von Beobachtungsstudien, Beschäftigteninterviews/-befragungen. Das Berichtswesen und die Qualitätssicherung erfolgen in Zusammenarbeit mit dem IT Engineering im LZPD NRW.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10719
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftragswert wird hier nicht angegeben, denn gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3. ist der öffentliche Auftraggeber nicht verpflichtet, einzelne Angaben zu veröffentlichen, wenn deren Veröffentlichung den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden. Die ist bei der Preisangabe der Fall.
Bekanntmachungs-ID: CXPNYD0D4SC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
Nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.