Rahmenvereinbarung – Dienstleistungen für den telefonischen Kundenservice Referenznummer der Bekanntmachung: GWG - TKS - 2020
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wuppertal
NUTS-Code: DEA1A Wuppertal, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gwg-wuppertal.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung – Dienstleistungen für den telefonischen Kundenservice
Dienstleistungen für den telefonischen Kundenservice – TKS
Im Rahmen des telefonischen Kundenservice – TKS übernimmt der Telefon-Dienstleister folgende Aufgaben für die GWG SPE:
— eine hohe telefonische Erreichbarkeit für Mieter und Interessenten „Inbound“ sicherstellen,
— Kundenanliegen und Daten von Bestandskunden strukturiert erfassen, weiterleiten und bedarfsweise auch abschließend bearbeiten,
— Anliegen von Mietinteressenten strukturiert erfassen, weiterleiten und bedarfsweise auch abschließend bearbeiten,
— Die Meldungsarten kfm./technische Bewirtschaftung, sowie deren Beschwerden sind im SAP-System des AG im Modul KC/Datatrain strukturiert zu erfassen,
— Bei Bedarf Anrufer an den gewünschten Gesprächspartner bei der GWG SPE telefonisch vermitteln,
— Auskünfte, wie zum Beispiel zu Telefonnummern oder zum Stand aktueller Beauftragungen/Mängelbeseitigungen erteilen,
— Einsätze von Handwerkern im Not- und Havariefall in Abstimmung mit dem Notdienst der GWG SPE direkt beauftragen,
— Outbound-Aktionen, zum Beispiel Kundenzufriedenheitsbefragungen durchzuführen,
— eingehende Anrufe sind vom Auftragnehmer in der Servicezeit von Montag – Freitag, nicht an Feiertagen in der Arbeitswoche von 7.00-20.00 h entgegenzunehmen.
Wuppertal
DEUTSCHLAND
Die GWG SPE beabsichtigt, u. a. durch Hebung von Produktivitätsvorteilen, die aus der Anbindung des telefonischen Kundenservice (TKS) an das SAP-ERP System resultieren, den telefonischen Kundenservice weiter zu professionalisieren. Die Zielsetzung besteht in einer telefonischen Rund-um-die-Uhr-Erreichbarkeit, um für den Mieter unabhängig von Sachverhalt, Wochentag, Uhrzeit und ohne genauere Kenntnis des richtigen Ansprechpartners im Unternehmen, Kontakt mit der GWG SPE aufnehmen und sein Anliegen weitergeben zu können.
Die Leistungen des TKS müssen bestmöglich und auch weitestgehend in die Prozessabläufe der GWG SPE integriert werden. Daher muss der Anbieter organisatorisch und IT-technisch in der Lage sein, für seine Leistungen SAP-Schnittstellen anzubieten, um eine hohe Fallabschlussquote für TKS zu ermöglichen und effizient zu steuernde Folgeprozesse bei der GWG SPE einzurichten.
Für eine effiziente Prozessintegration in das ERP-System der GWG SPE steht ein direkter Zugriff auf das SAP via Kundencenter-Lösung (KC) zur Verfügung, um für die TKS-Versorgung anbieterunabhängige Standards zu schaffen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung – Dienstleistungen für den telefonischen Kundenservice
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wuppertal
Postleitzahl: 42275
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]