Lieferung eines Drehleiterfahrzeuges mit abkneigbarem Korbteil
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eitorf
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53783
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.eitorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Drehleiterfahrzeuges mit abkneigbarem Korbteil
Lieferung eines Drehleiterfahrzeuges mit abkneigbarem Korbteil:
— Los 1: Fahrgestell/Aufbau,
— Los 2: Beladung.
Lieferung eines Drehleiterfahrzeuges mit abkneigbarem Korbteil (Fahrgestell/Aufbau)/Los 1: Fahrgestell/Aufbau
Gemeinde Eitorf
Lieferung eines Drehleiterfahrzeuges mit abkneigbarem Korbteil (Fahrgestell/Aufbau).
Siehe Vergabeunterlagen.
Lieferung eines Drehleiterfahrzeuges mit abkneigbarem Korbteil (Beladung)/Los 2: beladung
Gemeinde Eitorf
Lieferung eines Drehleiterfahrzeuges mit abkneigbarem Korbteil (Beladung).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung Fahrgestell/Aufbau DLK mit Knickelement/Los 1: Fahrgestell/Aufbau
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2: Beladung
Ort: Neuwied
NUTS-Code: DEB18 Neuwied
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs.3 GWB unzulässig, wenn:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html