Gerätewagen GW-A Feuerwehr Gemeinde Eitorf
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eitorf
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53783
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.eitorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gerätewagen GW-A Feuerwehr Gemeinde Eitorf
Lieferung eines Geräteagen GW-A:
Los 1: Fahrgestell | Aufbau
Los 2: Beladung
Los 3: Rollwagen ColdCut.
Fahrgestell und Aufbau Gerätewagen GW – A
Gemeinde Eitorf
Lieferung eines Fahrgestells und eines Aufbaus für einen Gerätewagen GW-A.
Optionale Positionen siehe LV.
Beladung Gerätewagen GW-A
Gemeinde Eitorf
Lieferung von Beladung/Ausrüstung für den Gerätewagen GW-A.
Rollwagen ColdCut
Gemeinde Eitorf
Lieferung eines Rollwagen „ColdCut“.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung Fahrgestell und Aufbau Gerätewagen GW-A
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Görlitz
NUTS-Code: DED2D Görlitz
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beladung
Ort: bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
ROLLWAGEN cOLD cUT
Ort: Blieskastel
NUTS-Code: DEC05 Saarpfalz-Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs.3 GWB unzulässig, wenn
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]