Wärmelieferung und BHKW zur Eigenversorgung

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Finnentrop
NUTS-Code: DEA59 Olpe
Postleitzahl: 57413
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.finnentrop.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Wärmelieferung und BHKW zur Eigenversorgung

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
09323000 Fernwärme
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Gemeinde Finnentrop beabsichtigt, die Energieerzeugungsanlagen der Heizzentrale des Wärmenetzes (Schulzentrum kleine Turnhalle) in Finnentrop zu erneuern. Hierzu soll eine Kesselanlage und ein BHKW zur Wärme- und Stromversorgung errichtet und betrieben werden. Über eine Wärmenetz sollen vorrangig öffentliche Gebäude der Gemeinde Finnentrop mit Wärme versorgt werden. Das BHKW wird von der Gemeinde gepachtet und zur Eigenversorgung betrieben. Der Auftragnehmer wird die technische Betriebsführung für das BHKW übernehmen sowie das BHKW instandhalten und warten.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
09310000 Elektrizität
09323000 Fernwärme
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA59 Olpe
Hauptort der Ausführung:

Gemeinde Finnentrop

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Gemeinde Finnentrop beabsichtigt, die Energieerzeugungsanlagen der Heizzentrale des Wärmenetzes (Schulzentrum kleine Turnhalle) in Finnentrop zu erneuern. Der Auftragnehmer wird die vorhandenen Niedertemperatur-Gaskessel (1x 1.400 kW und 1 x 460 kW) demontieren und zwei Erdgaskessel mit jeweils ca. 750 kW thermischer Leistung sowie ein BHKW mit ca. 100 kW elektrischer Leistung errichten. Der Auftragnehmer wird die an das Wärmenetz angeschlossenen öffentlichen Gebäude aus den errichteten Anlagen mit Wärme versorgen. Das BHKW wird die Gemeinde vom Auftragnehmer pachten und zur Eigenversorgung betreiben. Der Auftragnehmer wird die technische Betriebsführung für das BHKW übernehmen sowie das BHKW instandhalten und warten. Die Wärme für die Versorgung des Wärmenetzes wird vorrangig im BHKW erzeugt. Aus den Erdgaskesseln wird die Gemeinde Finnentrop nur den Restwärmebedarf beziehen. Die Gemeinde Finnentrop wird keine Mindestmenge an Wärme aus den Erdgaskesseln beziehen.

Die Gemeinde Finnentrop wird mit dem Auftragnehmer einen Wärmelieferungsvertrag über die Errichtung der Erdgaskessel und die Wärmelieferung schließen. Der Wärmelieferungsvertrag wird eine Laufzeit von 15 Jahren haben. Die Gemeinde Finnentrop wird mit dem Auftragnehmer über das BHKW einen Pachtvertrag sowie einen Betriebsführungs- und Wartungsvertrag schließen. Der Pachtvertrag sowie Betriebsführungs- und Wartungsvertrag werden eine Laufzeit von 10 Jahren haben.

II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:

Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie.

Erläuterung:

Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie. Bei dem Vorgang handelt es sich um ein sog. Inhouse-Geschäft, das gemäß § 108 GWB von den vergaberechtlichen Vorgaben, wie sie sich in Teil 4 des GWB finden, freigestellt ist und somit kein förmliches, wettbewerbsoffenes Vergabeverfahren erfordert.

Gem. § 108 Abs. 4 GWB finden die bezeichneten Vorgaben keine Anwendung auf die Vergabe von öffentlichen Aufträgen, die von öffentlichen Auftraggebern im Sinne des Nummer 1 bis 3 GWB an eine juristische Person des privaten Rechts vergeben werden, wenn

1) die öffentlichen Auftraggeber gemeinsam über die juristische Person eine ähnliche Kontrolle ausübt wie jeder der Auftraggeber über seine eigenen Dienststellen ausübt;

2) mehr als 80 Prozent der Tätigkeiten der juristischen Person der Ausführung von Aufgaben dienen, mit denen sie von den öffentlichen Auftraggebern oder von einer anderen juristischen Person, die von diesen Auftraggebern kontrolliert wird, betraut wurde, und

3) an der juristischen Person keine direkte private Kapitalbeteiligung besteht.

Diese Voraussetzungen sind sämtlich erfüllt. Bei der Gemeinde Finnentrop handelt es sich um eine Gebietskörperschaft und damit um einen öffentlichen Auftraggeber gemäß § 99 Nr. 1 GWB, bei der Gelsenwasser AG handelt es sich um einen öffentlichen Auftraggeber gem. §§ 99 Nr. 2 GWB, 100 Abs 1 Nr. 1 GWB, da Gelsenwasser Aufgaben der Daseinsvorsorge wahrnimmt (z.B. Wasserversorgung) und aufgrund der mehrheitlichen kommunalen Beteiligung (über 95 % der Aktien befinden sich in kommunaler Hand) eine besondere Staatsgebundenheit im Sinne von § 99 Nr. 2 a) bis c) GWB aufweist.

Die Gemeindewerke Finnentrop GmbH ist ein Gemeinschaftsunternehmen der Gemeinde Finnentrop (51 %) und der Gelsenwasser AG (49 %). Die Gemeinde Finnentrop und die Gelsenwasser AG üben über die Gemeindewerke Finnentrop GmbH mbH gemeinsam eine ähnliche Kontrolle wie über ihre eigenen Dienststellen aus, § 108 Abs. 5 GWB. Dies stellt der Gesellschaftsvertrag sicher, der der Gemeinde Finnentrop und der Gelsenwasser AG einen umfassenden und ausschlaggebenden Einfluss auf die strategischen Ziele und alle wesentlichen Entscheidungen der Gemeindewerke Finnentrop GmbH vermittelt. Alle beschlussfassenden Organe der Gemeindewerke Finnentrop GmbH setzten sich aus Vertretern der Gemeinde Finnentrop und der Gelsenwasser AG zusammen. Die Gemeinde Finnentrop und die Gelsennwasser AG üben diese gemeinsame Kontrolle auch tatsächlich aus und die Gemeindewerke Finnentrop GmbH verfolgt keine Interessen, die den Interessen der Gemeinde Finnentrop und/ oder der Gelsenwasser zuwiderlaufen.

Zudem dienen mehr als 80 % der Tätigkeiten der Gemeindewerke Finnentrop GmbH der Ausführung von Aufgaben, mit denen die Gemeinde Finnentrop und die Gelsenwasser AG die Gemeindewerke Finnentrop GmbH betraut haben. Im Einklang mit § 108 Absatz 7 Satz 1 GWB hat die Gemeinde Finnentrop insoweit den durchschnittlichen Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre herangezogen.

Schließlich ist an der Gemeindewerke Finnentrop GmbH kein privates Kapital beteiligt.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Wärmelieferung und BHKW zur Eigenversorgung

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
16/04/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Finnentrop
NUTS-Code: DEA59 Olpe
Postleitzahl: 57413
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.gemeindewerke-finnentrop.de
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Eine Vertragsunterzeichnung zwischen der Gemeinde Finnentrop und der Gemeindewerke Finnentrop GmbH wird frühesten nach Ablauf von 10 Kalendertagen nach dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union erfolgen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Nach § 135 Abs. 3 Nr. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) endet die Frist, innerhalb der die Unwirksamkeit des Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, nach Ablauf von 10 Kalendertagen nach dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union. Originaltext § 135 Abs. 1 und 3 GWB – Unwirksamkeit:

(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:

1. gegen § 134 verstoßen hat oder

2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:

1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,

2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und

3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.

Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlagerhalten soll, umfassen.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/04/2021

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