Dienstleistungskonzession für Self-Service-Terminals in den Kundenzentren der Stadt Köln Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-0036-12-2

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www-stadt-koeln.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabe.stadt-koeln.de/VMPSatellite/notice/CXQ0YYRYEKA/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://vergabe.stadt-koeln.de/VMPSatellite/notice/CXQ0YYRYEKA
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Dienstleistungskonzession für Self-Service-Terminals in den Kundenzentren der Stadt Köln

Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-0036-12-2
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Dienstleistungskonzession (Betreibermodell) für die Aufstellung von Self-Service-Terminals in den neun Kundenzentren der Stadt Köln. An einem Self-Service-Terminal können die Kundinnen und Kunden sowohl biometrische Passfotos, als auch Fingerabdrücke und eine elektronische Signatur digital an einem Gerät erfassen. Die Kundinnen und Kunden können somit das Antragsverfahren für sich selbst sowie die Mitarbeitenden beschleunigen, indem sie bereits vor der eigentlichen Beantragung von Ausweisdokumenten ihre biometrischen Daten an den Self-Service-Terminals erfassen. Es handelt sich somit um einen digitalen Erfassungs-Workflow.

Pro Kundenzentrum sollen jeweils bis zu 2 Selbstbedienungsterminals im Wartebereich beziehungsweise im Foyer platziert werden. Insgesamt sollen 15-18 Geräte aufgestellt werden.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Dienstleistungskonzession für Self-Service-Terminals in den Kundenzentren der Stadt Köln Köln

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die neun Kundenzentren der Stadt Köln werden aufgrund des vielfältigen Angebots jährlich rund 780 000 Mal von Kölner Bürgerinnen und Bürgern aufgesucht. Jedes Jahr werden circa 160 000 Ausweisdokumente beantragt. Die Ausweisdokumente machen somit einen erheblichen Anteil an Vorsprachen in den Kundenzentren aus. Mit Beschluss des Onlinezugangsgesetz sind Kommunen dazu verpflichtet, bis Ende 2022 ihre Dienstleistungen auch digital anzubieten. Zudem müssen ab August 2021 auf allen Personalausweisdokumenten innerhalb der EU 2 Fingerabdrücke auf dem Chip gespeichert werden. Auch ist ein Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentwesen geplant. Aufgrund der auslaufenden Verträge der aktuell in den Kundenzentren befindlichen Fotofix-Automaten und der Gesetzesänderung ist ein Self Service Terminal zur Erfassung biometrischer Daten einzusetzen und die aktuellen Verfahren zur Erfassung der biometrischen Fotos, der Unterschrift und des Fingerabdruckes zu ändern und zu reformieren.

An einem Self-Service-Terminal können die Kundinnen und Kunden sowohl biometrische Passfotos, als auch Fingerabdrücke und eine elektronische Signatur digital an einem Gerät erfassen. Die Kundinnen und Kunden können somit das Antragsverfahren für sich selbst sowie die Mitarbeitenden beschleunigen, indem sie bereits vor der eigentlichen Beantragung von Ausweisdokumenten ihre biometrischen Daten an den Self-Service-Terminals erfassen. Es handelt sich somit um einen digitalen Erfassungs-Workflow.

Pro Kundenzentrum sollen jeweils bis zu zwei Selbstbedienungsterminals im Wartebereich bzw. im Foyer platziert werden. Insgesamt sollen 15-18 Geräte aufgestellt werden.

Es soll eine Dienstleistungskonzession in Form eines Betreibermodells ausgeschrieben werden.

Der Betreiber kann innerhalb der Vertragslaufzeit einen Umsatz. Der Stadt Köln entstehen keine Kosten. Sie trägt kein Risiko und stellt lediglich die Räumlichkeiten sowie die technischen Übertragungswege zur Verfügung. Es müssen demnach keine zusätzlichen Haushaltmittel zur Verfügung gestellt werden. Die Stadt Köln soll beim Umsatz beteiligt werden, sodass Kosten für zum Beispiel den Strom gedeckt werden können.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 36
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Zu II.2.5) Zuschlagskriterien:

Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung beziehungsweise in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind.

Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 12 a EU Absatz 3 VOB/A beziehungsweise § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

— Aktueller Handelsregisterauszug (Nachweis über den Eintrag des Unternehmens im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem es ansässig ist). Der Handelsregisterauszug darf zum Submissionstermin nicht älter als drei Monate sein;

— aktuelle Bankerklärung; Bankerklärungen beinhalten Aussagen der Hausbank des beteiligten Unternehmens über die zwischen ihnen bestehende Geschäftsbeziehung. In den Erklärungen sollte insbesondere die gegenwärtige Finanz- und Liquiditätslage des Unternehmens dargestellt werden. Um Aussagekraft für das Vergabeverfahren zu entfalten ist des Weiteren die Aktualität der Erklärung sicherzustellen. Da Verbindlichkeiten gegenüber Dritten von einer Bankerklärung regelmäßig nicht erfasst sein können, beschränkt sich der Nachweisgehalt auf die konkrete Geschäftsbeziehung. Die Bankerklärung(en) dürfen zum Submissionstermin nicht älter als 3 Monate sein. Es wird keine Eigenerklärung akzeptiert, da gerade bei einer Bankauskunft die Objektivität eines Dritten gefragt ist;

— Bonitätsindex einer Wirtschaftsauskunftsdatei, diese Bestätigung darf zum Submissionstermin nicht älter als 3 Monate sein. Hier wird ebenfalls keine Eigenerklärung akzeptiert, da hier eine neutrale dritte Person eine Wertung der Firma vornimmt und eine Vielzahl von Informationen neben dem Bonitätsindex dort aufgeführt ist;

— Bilanzen, vorzulegen sind Bilanzen oder Bilanzauszüge der letzten beiden Jahre, falls deren Veröffentlichung im Herkunftsland des Unternehmens vorgeschrieben ist. Aus den bereits genannten Gründen ist hier ist ebenfalls keine Eigenerklärung ausreichend. Sollte die Bilanz des letzten Jahres noch nicht zur Verfügung stehen, reicht ein Auszug aus dem Prüfungsbericht des/der Wirtschaftsprüfers/in aus, bei nicht bilanzierungspflichtigen Unternehmen ist eine Gewinn- und Verlustrechnung vorzulegen;

— Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung: das beteiligte Unternehmen hat mithin eine im Umfang und Deckungshöhe dem zu vergebenden Auftrag entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden nachzuweisen, mindestens jedoch in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR, und zwar in Form einer aktuellen Bestätigung der Versicherung über die Deckung. Diese Bestätigung darf zum Submissionstermin nicht älter als 3 Monate sein. Sollte keine Berufshaftpflichtversicherung vorliegen, so ist eine Absichtserklärung einzureichen, dass diese im Fall einer Auftragsvergabe unverzüglich abgeschlossen wird, verbunden mit der Erklärung eines Versicherers, dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung mit dem Versicherungsnehmer/Bieter bereit ist.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

— Referenzen: Der Anbieter muss eine Referenzliste über mindestens 3 vergleichbare Projekte mit den folgenden Angaben:

— Auftraggeber mit Ansprechpartner, (Name, Telefon, Fax, E-Mail),

— Projektbezeichnung,

— Projektzeitraum,

— finanzielles Projektvolumen, einreichen.

Die Referenzen sind vergleichbar, wenn die ausgeschriebene Leistung in ähnlichem Umfang erbracht wurde beziehungsweise mindestens drei Self-Service-Terminals durch den Auftraggeber beziehungsweise die Auftraggeberin vertraglich vereinbart wurden.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 01/06/2021
Ortszeit: 14:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 01/09/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 01/06/2021
Ortszeit: 14:00
Ort:

Stadt Köln, Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen

Zimmer 10.A21

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Es dürfen keine Personen bei der Öffnung der Angebote anwesend sein.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXQ0YYRYEKA

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Siehe § 160 Absatz 3 GWB

— innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren,

Spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung

— spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,

— spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind

— innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Köln, der Rüge nicht abhelfen zu wollen,

Siehe § 135 Absatz 2 GWB

— 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die Stadt Köln über den Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch 6 Monate nach Vertragsschluss

Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/04/2021

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