„holz.stahl.digital“ in Kreuztal — Stadtplanung und Objektplanung Gebäude und Innenräume Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-003-WB-SPOP
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kreuztal
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 57223
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreuztal.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44227
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.assmanngruppe.com
Abschnitt II: Gegenstand
„holz.stahl.digital“ in Kreuztal — Stadtplanung und Objektplanung Gebäude und Innenräume
Die Stadt Kreuztal beabsichtigt im Rahmen der Regionale 2025 die städtebauliche Entwicklung und Umwandlung der aktuellen Industriebrache der ehemaligen Bender-Ferndorf Rohr GmbH hin zu einem Quartier, in dem modernes Wohnen und Arbeiten vereint wird. Das Projekt trägt den Titel „holz.stahl.digital“. Mit diesem Titel wird bereits eine Zielsetzung des neuen Quartiers ausgesprochen. „Holz“ als regionaler Werkstoff, „Stahl“ als identitätsstiftendes Merkmal der Region und „digital“ als Konzeptbestandteil der zukunftsfähigen smarten Lösungen im Quartier.
Es soll ein attraktives Quartier entstehen, welches den vielseitigen Bedürfnissen der unterschiedlichen Alters- und Gesellschaftsschichten gerecht wird. Durch neueste digitale Lösungen, eine nachhaltige und energieeffiziente Bauweise sowie den Erhalt von traditionellen Baustrukturen entsteht eine Symbiose aus Tradition und Moderne. Das Gebiet soll neben bewährten Wohnformen (mehrgeschossigen Wohnungsbau) auch einen besonderen Fokus auf moderne Wohnformen (nachbarschaftliche Siedlungs- und Baugemeinschaften, Mehrgenerationenwohnen, Mini- und Kleinhäuser etc.) legen und diese darüber hinaus mit zeitgemäßen Arbeitsformen (u. a. anmietbare Büroflächen in Anlehnung an das Konzept des Co-Working) verknüpfen. Die im Plangebiet vorzusehende Wohnbebauung soll anteilig dem bezahlbaren Wohnraum entsprechen. Die zentrale Lage mit guter ÖPNV-Anbindung und die beabsichtigte barrierefreie Bauweise sollen zudem den nachhaltigen Charakter des Quartiers hervorheben.
Darüber hinaus ist ein kultureller Treffpunkt planerisch zu berücksichtigen. Es besteht die Grundidee die beiden Nutzungen „Arbeiten“ (ehem. Verwaltungsgebäude) und „multifunktionale Veranstaltungsfläche“ (Tonnendachhalle) in Bestandsgebäuden unterzubringen. Im Zuge der Umgestaltung des ehem. Verwaltungsgebäudes soll ebenfalls eine hohe Multifunktionalität der Flächen herbeigeführt werden, z. B. durch ergänzenden Wohnraum (Gästezimmer) für Minihäuser und weitere Nutzungen wie Räume für Besprechungen, Konferenzen und Lagermöglichkeiten.
Für die Umwandlung des Wettbewerbsgebietes sind vor allem Aussagen zu den baulichen, räumlichen, gestalterischen, funktionalen, nachhaltigen, verkehrlichen und landschaftlich bzw. freiräumlichen Rahmenbedingungen relevant. Im Rahmen der Wettbewerbsaufgabe sind sowohl komplette Bestandsgebäude zu integrieren als auch einzelne Fassadenelemente.
Das Wettbewerbsgebiet liegt östlich an die Innenstadt von Kreuztal angrenzend im Stadtteil Ferndorf auf einer aktuell ungenutzten Industriefläche der ehemaligen Bender-Ferndorf Rohr GmbH und ist ca. 3 ha groß.
Um eine angemessene Lösung zu finden, ist ein Wettbewerb mit 12 Teilnehmern nach RPW 2013 mit anschließendem Verhandlungsverfahren vorgesehen. Der Wettbewerb richtet sich an interdisziplinäre Teams aus Stadtplanern und Architekten. Es ist zwingend jede Disziplin am Wettbewerb zu beteiligen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Architekt einen Auftrag über die Sanierung der Bestandsgebäude (Halle und Bürotrakt) erhält. Der Wohnungsbau (Neubau) ist nicht Teil des Auftrags und rein städtebaulich zu betrachten.
Der Wettbewerb wird als einstufiger, nichtoffener Wettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungs-/Losverfahren nach RPW 2013 ausgeschrieben. Das Wettbewerbsverfahren ist anonym. Für den Wettbewerb gelten außerdem die entsprechenden Bestimmungen der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) sowie das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), da der zu Beginn des Wettbewerbs geltende EU-Schwellenwert für Liefer- und Dienstleistungsaufträge von [Betrag gelöscht] EUR netto überschritten wird.
Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren erfolgt die Vergabe der Planungsleistungen in einem Verhandlungsverfahren gemäß VgV (vgl. Kapitel 12). Teilnehmer am Verhandlungsverfahren ist zunächst der 1. Preisträger. Sollte mit dem 1. Preisträger keine Einigung erzielt werden, behält sich die Ausloberin Verhandlungen mit allen Preisträgern vor. Teilnehmer sind dann alle Preisträger, wie sie in der Verfassererklärung benannt wurden. Die Wettbewerbssprache ist deutsch.
Die Architektenkammer hat an der Vorbereitung des Wettbewerbs mitgewirkt und Kenntnis vom Inhalt der Auslobung und den Wettbewerbsbedingungen erhalten. Der Wettbewerb wird bis zum Versand der Auslobung von der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen bestätigt.
Die Ausloberin, die Preisgerichtsmitglieder, die Teilnehmenden, die Sachverständigen und Berater sowie die Vorprüfer erkennen durch die Teilnahme die Verfahrensbedingungen und -inhalte als verbindlich an. Sowohl die Planungsleistung für den Städtebau (Flächenplanung Bauleitplanung nach §§ 18-19 HOAI) als auch die Planungsleistung für die Gebäudesanierungen (Objektplanung Gebäude und Innen-räume nach § 34 HOAI) sollen im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens, welches sich an den RPW-Planungswettbewerb anschließt, ausgeschrieben werden. Bei der Umsetzung des Projekts soll einer der Preisträger unter Berücksichtigung der Empfehlung des Preisgerichts durch die Ausloberin mit den weiteren Planungsleistungen (jeweils Leistungsphasen 1-3 gemäß §§ 18-19 HOAI sowie mind. Leistungsphasen 2-5 gemäß § 34 HOAI Objektplanung Gebäude und Innenräume) beauftragt werden, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht. Die Beauftragung der Objektplanung erfolgt in Form eines Stufenvertrags. Die Einteilung der Stufen wird im Rahmen des Verhandlungsverfahrens konkretisiert.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Um eine angemessene Lösung zu finden, ist ein Wettbewerb mit zwölf Teilnehmern (davon 4 gesetzte Teilnehmer) nach RPW 2013 mit anschließendem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß VgV vorgesehen.
Neben den nachstehenden drei eingeladenen Büros werden weitere neun teilnehmende Büros durch ein vorgeschaltetes Bewerbungsverfahren gemäß § 78 Abs. 2 Satz 1 VgV i.V.m. § 4 RPW 2013 im Rahmen der Teilnahmebedingungen (Ziff. a)) ermittelt (Bewerbungsphase des RPW-Planungswettbewerbs). Alle ausgewählten Teilnehmer erfüllen die Teilnahmebedingungen.
Die über das Bewerbungsverfahren ausgewählten Teilnehmer sowie die Nachrücker werden in der Auslobung benannt.
Aus Gleichbehandlungsgründen — insbesondere, um auch Nachrückern ausreichend Zeit zur Bearbeitung zu geben — ist ein Nachrücken in den Teilnehmerkreis nur bis zum 30.6.2021 möglich. Daher werden alle Teilnehmer gebeten, die Auslobungsunterlagen unverzüglich nach Erhalt darauf hin durchzusehen, ob sie am Wettbewerb teilnehmen möchten. Sollte dies nicht der Fall sein, teilen Sie dies der Ausloberin bitte bis zum 29.6.2021 mit. Etwaige Nachrücker erhalten spätestens am 30.6.2021 Mitteilung darüber, dass sie nachrücken.
Der Wettbewerb richtet sich an Stadtplaner und Architekten.
Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt nach Überprüfung der Auswahlkriterien für den Wettbewerb durch die Ausloberin.
a) Teilnahmebedingungen
Zwingende Teilnahmevoraussetzung ist, dass innerhalb der Bewerbungsfrist eine formell ordnungsgemäße Bewerbung für den Wettbewerb eingereicht wird. Maßgeblich hierfür ist der rechtzeitige Eingang der Bewerbung auf der Vergabeplattform www.dtvp.de im Bereich „Teilnahmeantrag“. Bewerbungen sind auf der Vergabeplattform in Textform hochzuladen. Eine Unterschrift ist nicht erforderlich.
Für die Bewerbung ist zwingend das auf der Vergabeplattform zur Verfügung stehende Bewerbungsformular für die Teilnahme am Wettbewerb zu verwenden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Verfahrenssprache Deutsch ist. Unterlagen in anderer Sprache, als der Verfahrenssprache, sind vor der Einreichung von einem amtlich vereidigten Dolmetscher übersetzen zu lassen. Wer am Tage der Auslobung bei einem Teilnehmer angestellt ist oder in anderer Form als Mitarbeiter an dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen. Bewerbergemeinschaften sind teilnahmeberechtigt, wenn ihnen mindestens ein teilnahmeberechtigter Stadtplaner angehört.
Mitglieder von Bewerbergemeinschaften, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt sind, dürfen nicht zusätzlich als Bewerber am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge. Die Bewerbung muss folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise enthalten:
— Name des Bewerbers (Büroname); bei Bewerbergemeinschaften: Namen sämtlicher Mitglieder der Bewerbergemeinschaft,
— Kontaktdaten des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft,
— Bestätigung, dass der Bewerber im Falle seiner Auswahl am Wettbewerb teilnehmen wird,
— Bestätigung, dass sich kein anderes Mitglied der Bewerbergemeinschaft bewirbt,
— Eigenerklärung zur Anmeldung bei einer Berufsgenossenschaft,
— für den Stadtplaner/Architekten: Nachweis über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Stadtplaner" bzw. "Architekt" (Kammernachweis),
— Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123-124 GWB, zur Unabhängigkeit von Lieferinteressen nach § 73 Abs. 3 VgV und zum Nichtvorliegen eines Teilnahmehindernisses nach § 4 Abs. 2 RPW 2013 (für alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft bzw. Nachunternehmer),
— Nennung der natürlichen Person, welche die Bewerbung ausgefüllt hat,
— Eine Nennung von Referenzen ist für den Teilnahmeantrag zum Wettbewerb nicht notwendig.
b) Auswahlverfahren Teilnehmer
Unter den eingegangenen Teilnahmeanträgen erfolgt eine Auswahl von 8 Wettbewerbsteilnehmern sowie 5 weiteren Bewerbern als potentiellen Nachrückern nach folgendem Verfahren:
Alle Teilnahmeanträge werden formal geprüft. Fehlende Erklärungen und Nachweise werden unter Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Auftraggeber nachgefordert. Formal fehlerhafte oder trotz Nachforderung unvollständige Teilnahmeanträge werden ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen werden Teilnahmeanträge von Bewerbern, bei denen ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder ein Teilnahmehindernis nach § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB steht ein Ausschluss im Ermessen der Ausloberin.
Im Falle dessen, dass die Anzahl der die Teilnahmebedingungen erfüllenden Bewerber die vorgegebene Höchstzahl übersteigt, werden aus den ausgewählten gleichen Bewerbungen 8 Bewerber durch Losverfahren für die Wettbewerbsteilnahme sowie 5 weitere Bewerber als potentielle Nachrücker ausgelost und unverzüglich benachrichtigt. Ausgeschlossene sowie nicht geloste Bewerber werden ebenfalls zeitnah benachrichtigt. Die Zulassung der Bewerbung gilt nur für den Planungswettbewerb selbst, d. h. eine Eignungsprüfung mit Blick auf den im Anschluss an den Wettbewerb ggf. zu vergebenden Planungsauftrag findet erst im Rahmen des dann nachfolgenden Verhandlungsverfahrens mit dem 1. Preisträger bzw. ggf. allen Preisträgern statt.
Zur Teilnahme berechtigt sind natürliche Personen, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der EU haben und folgende Voraussetzungen erfüllen:
Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Stadtplaner“ bzw. „Architekt“ nach den Rechtsvorschriften ihres Herkunftsstaates.
Sind in dem Herkunftsstaat die Berufsbezeichnungen nicht gesetzlich geregelt, so ist teilnahmeberechtigt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG - „Berufsanerkennungsrichtlinie“ gewährleistet ist.
Außerdem sind juristische Personen teilnahmeberechtigt, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der EU haben und zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die ausgeschriebenen Leistungen gehören, wenn sie einen bevollmächtigten Vertreter sowie einen (personenidentischen oder personenverschiedenen) Verfasser der Wettbewerbsarbeit benennen und die so benannte(n) Person(en) die oben genannten Voraussetzungen für eine Teilnahmeberechtigung natürlicher Personen erfüllen.
Abschnitt IV: Verfahren
a) Die eingereichten Arbeiten werden anhand folgender Kriterien beurteilt, wobei die Reihenfolge der Nennung keine Rangfolge zum Ausdruck bringt:
— Entwurfsidee und städtebauliche Qualität,
— Architektonische Qualität,
— Klimaneutralität, Klimafolgenanpassung und Nachhaltigkeit,
— Funktionalität, soziale Qualität und Raumprogramm,
— Digitale Qualität,
— Wirtschaftlichkeit.
b) Das Preisgericht lässt alle Wettbewerbsarbeiten zur Beurteilung zu, die
— termingerecht eingegangen sind,
— den formalen Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer entsprechen,
— keinen absichtlichen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erkennen lassen.
Weitere bindende Vorgaben, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss der Arbeit führen, werden nicht festgelegt. Über die Zulassung entscheidet das Preisgericht.
Für Preise und Anerkennungen sowie Aufwandsentschädigungen stellt die Ausloberin als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR (brutto inkl. MwSt.) zur Verfügung.
Die Aufteilung der Preise ist wie folgt vorgesehen:
1. Preis: [Betrag gelöscht] EUR
2. Preis: [Betrag gelöscht] EUR
3. Preis: [Betrag gelöscht] EUR
2 Anerkennungen à: [Betrag gelöscht] EUR
Die Preise und Anerkennungen werden nach Entscheidung des Preisgerichts unter Ausschluss des Rechtsweges zugeteilt. Eine Änderung der Anzahl und Höhe der Preise sowie der Teilung der Gesamtsumme auf Preise und Anerkennungen ist unter Ausschöpfung der gesamten Summe bei einstimmigem Beschluss des Preisgerichtes möglich.
Mit dieser Zahlung erlöschen alle Rechtsansprüche bezüglich Honorarforderungen der Teilnehmenden gegenüber der Ausloberin für die in dem Wettbewerb zu erbringenden Leistungen. Ausländische Büros erhalten das Preisgeld und die Aufwandsentschädigung netto. Die Mehrwertsteuer wird von der Ausloberin in Deutschland abgeführt.
Jedes Büro, das eine wertbare Arbeit einreicht, erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR (brutto inkl. MwSt.). Als wertbare Arbeit werden Arbeiten angesehen, welche das Preisgericht zur Beurteilung zulässt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Im Anschluss an den RPW-Planungswettbewerb erfolgt die Vergabe der Planungsleistungen in einem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV.
Die Ausloberin erklärt, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert wird zunächst nur mit dem ersten Preisträger im Anwendungsbereich der VgV zu verhandeln. Sollte mit dem ersten Preisträger keine Einigung erzielt werden, behält sich die Ausloberin Verhandlungen mit allen Preisträgern vor. Teilnehmer sind dann alle Preisträger, wie sie in der Verfassererklärung benannt wurden.
Die Ausloberin wird zu den Verhandlungen gemäß § 80 Abs. 1 VgV die Vorlage der zum Nachweis der Eignung zur Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren und zur Ausführung des Planungsauftrags erforderlichen Unterlagen verlangen.
Gemäß § 70 Abs. 2 VgV bereits jetzt bekannt gemachte Eignungsnachweise für das spätere Verhandlungsverfahren sind die Folgenden:
1. Eigenerklärung, dass der Bieter / die Bietergemeinschaft über eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung (Personen-, Sach-, Vermögensschäden jeweils 2 Mio. EUR, 2-fach maximiert) verfügt bzw. diese im Auftragsfall abschließen wird;
2. Verpflichtungserklärung (sofern sich der Bieter der Eignungsleihe bedient).
3. Nachweis des Gesamtumsatzes des Bieters der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre;
4. Nachweis des Umsatzes des Bieters für die abgefragten Leistungsbilder Flächenplanung Bauleitplanung nach §§ 18-19 HOAI und Objektplanung Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre;
5. Nachweis der Mitarbeiterzahl des Bieters der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Bereits im Rahmen des Wettbewerbs geprüfte Nachweise (§§ 123, 124 GWB bzw. Kammernachweis) können bei Bedarf erneut gefordert werden.
Darüber hinaus sind für das spätere Verhandlungsverfahren Referenzen mit folgenden Anforderungen einzureichen:
Nachweis min. einer Referenz mit Bauleitplanung (Flächennutzungsplan), die die folgenden Mindestkriterien erfüllt:
— Planung in den letzten 5 Jahren (Stichtag für den Planungsbeschluss: 1.1.2016),
— min. 1,5 ha Plangebiet,
— min. Leistungsphasen 1-3 nach § 18 HOAI.
Nachweis min. einer Referenz mit Bauleitplanung (Bebauungsplan), die die folgenden Mindestkriterien erfüllt:
— Planung in den letzten 5 Jahren (Stichtag für den Planungsbeschluss: 1.1.2016),
— min. 1,5 ha Plangebiet,
— min. Leistungsphasen 1-3 nach § 19 HOAI.
Nachweis min. einer Referenz Objektplanung Gebäude und Innenräume vergleichbarer Größe, die die folgenden Mindestkriterien erfüllt:
— Fertigstellung in den letzten 5 Jahren (Stichtag für die Übergabe an den Bauherrn: 1.1.2016),
— Sanierung eines Gebäudes mit min. 1 500 m2 BGF,
— min. Leistungsphasen 2-5 nach § 34 HOAI.
Als Fertigstellungszeitpunkt für die Referenzen gilt der Tag des Planungsbeschlusses (Bauleitplanung) bzw. der Tag der Übergabe an den Bauherrn (Objektplanung). Die eingereichten Referenzen müssen bis zum Tag der Bekanntmachung fertiggestellt (d. h. übergeben) sein. Es werden sowohl Unternehmensreferenzen als auch personenbezogene Referenzen der Projektleitung akzeptiert. Je Referenzkategorie ist mindestens eine wertbare Referenz nachzuweisen. Für die erforderlichen Referenzen der Bauleitplanung kann es in beiden Fällen um die identische Referenz handeln.
Der Bieter erhält die Möglichkeit, zum Nachweis der entsprechenden Eignungsanforderungen die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. von Nachunternehmern) in Anspruch zu nehmen; er muss in diesem Fall nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden (z. B. durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung). Die nachträgliche Bildung einer Arbeitsgemeinschaft ist nicht möglich. Eine solche muss bereits in der Bewerbung benannt werden.
Neben den zuvor benannten Eignungskriterien sind nachfolgende Zuschlagskriterien für das spätere Verhandlungsverfahren festgeschrieben:
— Entwurf: 50 % davon:
—— Berücksichtigung des Wettbewerbsergebnisses (Rangfolge): 45 %,
——— 1. Preis: 45 Punkte,
——— 2. Preis: 25 Punkte,
——— 3. Preis: 15 Punkte,
—— Berücksichtigung der Überarbeitungshinweise: 5 %.
Folgende weitere Kriterien werden aktuell in Betracht gezogen:
— Auftragsbezogenes Projektteam,
— Qualität des Konzepts zur Umsetzung der Aufgabenstellung, davon:
——— Ausführungen zum Terminmanagement,
——— Ausführungen zum Kostenmanagement,
——— Ausführungen zum Qualitätsmanagement,
— Honorarangebot.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmers nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Die Preissumme wird im Falle der Auftragserteilung von der Vorplanungsgebühr des Honorars abgezogen. Grundlage im Falle einer weiteren Bearbeitung ist die derzeitig aktuelle Fassung der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure). Weitere Einzelheiten werden zu einem späteren Verfahrenszeitpunkt mitgeteilt.
Mit Abschluss des Vergabeverfahrens wird auf der Grundlage der Ergebnisse des RPW-Planungswettbewerbes sowie des sich daran anschließenden VgV-Verhandlungsverfahrens ein Planungsvertrag zur Beschaffung der o. g. Planungsleistungen geschlossen.
Die Ausloberin erklärt, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert wird, den erfolgreich aus dem Verfahren hervorgehenden Bieter mit der Realisierung des Wettbewerbsergebnisses (Leistungsbild Flächenplanung Bauleitplanung, §§ 18-19 HOAI und Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume, § 34 HOAI) zu beauftragen. Aktuell vorgesehen ist eine Beauftragung in ca. 3 Stufen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y43DTJW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/