Erstellung einer europäischen Presseschau: Redaktionelle Leistungen für den Newsletter und die Website euro|topics Referenznummer der Bekanntmachung: B 13.12 - 0527/20/VV: 1
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]5
Fax: [removed]025
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erstellung einer europäischen Presseschau: Redaktionelle Leistungen für den Newsletter und die Website euro|topics
Erstellung einer europäischen Presseschau: Redaktionelle Leistungen für den Newsletter und die Website euro|topics.
Kernelemente dieser Leistung sind die Bereitstellung eines Korrespondentennetzwerkes, die redaktionelle Konzeption und Erstellung der Presseschau in den Sprachen Deutsch und Englisch, die Lieferung von Beiträgen und deren Übersetzungen (auch in weitere Sprachen) für die anderen Seitenteile sowie die redaktionelle Produktion und Betreuung der Website http://www.eurotopics.net/.
Zusätzliche Angabe zu Ziffer II.2.7) „Laufzeit der Rahmenvereinbarung“:
Die Basislaufzeit beträgt 2 Jahre ab dem 1.7.2021. Sofern das geschätzte Auftragsvolumen gemäß Ziffer II.1.5) durch die Einzelabrufe nicht erreicht wird, hat die Auftraggeberin das Recht, die Laufzeit der Rahmenvereinbarung viermal um 12 Monate zu verlängern. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt demnach sechs Jahre. Die Auftraggeberin wird die Auftragnehmerin frühzeitig, jedoch spätestens fünf Monate vor Ende der ursprünglich vereinbarten Laufzeit der Rahmenvereinbarung über die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption mindestens in Textform gem. § 126b BGB in Kenntnis setzen. Eine Pflicht für die Auftraggeberin zur Inanspruchnahme dieser Option besteht nicht. Der Inhalt der zu erbringenden Leistung bleibt auch im Falle der Optionswahrnehmung gleich.
Die Rahmenvereinbarung sieht ein Mindestauftragsvolumen in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR netto pro Jahr vor. Dies gilt für die viermalige Verlängerungsoption von jeweils 12 Monaten nur, wenn die jeweilige Verlängerungsoption durch den Auftraggeber auch gezogen wird und sofern das geschätzte Auftragsvolumen noch nicht erschöpft ist. Sofern das Mindestauftragsvolumen in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR netto für das jeweilige Jahr der Hauptvertragslaufzeit sowie im Falle der Optionsziehung durch den AG für das jeweilige Vertragsverlängerungsjahr aufgrund des Erschöpfungsgrads des geschätzten Auftragsvolumens in der Rahmenvereinbarung nicht mehr zu Verfügung steht, reduziert sich das Mindestauftragsvolumen entsprechend.
Die Auftragnehmerin hat keinen Anspruch auf Abrufe über das Mindestauftragsvolumen hinaus.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit gem. § 46 VgV (Referenzen/Erfahrungen in der politischen Bildung):
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens 2 geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
— Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
— Wert des Auftrages,
— Zeitraum der Leistungserbringung,
— Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannte Referenz:
— Die Referenzen dürfen nicht älter als 3 Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis Ablauf der Angebotsfrist).
— Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die die Erbringung von Dienstleistungen beinhalten, die sämtliche der folgenden Merkmale aufweisen:
—— Der Auftragswert muss bei mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto liegen. Sollten die Referenzleistungen unentgeltlich erbracht worden sein, so ist ein vergleichbarer Umfang durch eine Angabe von mind. 40 geleisteten Personentagen nachzuweisen.
—— Die Dienstleistung muss dem Bereich der politischen Bildung zuzuordnen sein, d. h. die Dienstleistung verfolgte das Ziel das Verständnis für politische Sachverhalte und das demokratische Bewusstsein zu fördern.
—— Die von der Referenz umfassten inhaltlichen/redaktionellen Dienstleistungen müssen von der Auftragnehmerin erbracht worden sein; eine rein technische Umsetzung der inhaltlichen Arbeiten Dritter ist nicht ausreichend.
Für die Referenzen ist die Vorlage „Vordruck Referenzen“ zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage bitte mehrfach (1x je Referenz).
Es sind nur zwei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt die Vergabestelle eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist in Form einer Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bsp. > [Betrag gelöscht] EUR oder zwischen 100 000 und [Betrag gelöscht] EUR). Beim Auftragswert oder bei der Marge sind die Nettowerte anzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Beim Leistungsgegenstand handelt es sich um soziale und andere besondere Dienstleistungen. Die Laufzeit darf gem. § 65 Abs. 2 VgV 6 Jahre betragen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sonstige unternehmensbezogene Erklärungen und Nachweise:
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
Öffentliche Aufträge werden nicht an Unternehmen vergeben, bei denen Ausschlussgründe gemäß §§123 oder 124 GWB vorliegen. Das Beschaffungsamt des BMI hat zu prüfen, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen. Hierzu dient das Formular „Eigenerklärung Ausschlussgründe“. Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen, z. B. eines behördlichen Führungszeugnisses verlangt werden.
Für den Fall der Bildung von Bietergemeinschaften oder bei der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) wird auf Ziffer 3 der Allgemeinen Bewerbungsbedingungen verwiesen.
Unternehmensdaten:
Das Formular „Unternehmensdaten“ ist vollständig auszufüllen und Ihrem Angebot beizufügen. Die Angaben zur Unternehmensgröße dienen statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt das Beschaffungsamt des BMI für die vor dem Zuschlag einzuholende Auskunft aus dem Gewerbezentralregister insbesondere gemäß § 150a Gewerbeordnung, § 19 Mindestlohngesetz,
§ 21 Arbeitnehmerentsendegesetz.
Bei Bietergemeinschaften ist das Formular für jedes Mitglied einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.