Lieferung Weichen Clemens August Straße
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53111
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 228 / 711-2334
Fax: +49 228 / 711-962349
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stadtwerke-bonn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung Weichen Clemens August Straße
Haltestelle Clemens August Straße – Lieferung von Weichen, Kreuzung, Gleiswechsel, Entwässerungskästen, Erdkästen.
Lieferung Weichen für den geplanten 2. Bauabschnitt für die Herstellung des Oberbausystems an der Haltestelle Clemens August Straße.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zur Eignung (VHB-124): Das Dokument liegt den Ausschreibungsunterlagen bei. Es muss ausgefüllt mit dem Angebot abgegeben werden.
Vertragserfüllungsbürgschaft, Gewährleistungsbürgschaft
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Fragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform zu stellen. Mündliche/telefonische Auskünfte werden nicht erteilt; sie wären – würden sie doch erteilt – nicht verbindlich.
Wir bitten die Bewerber Rückfragen zur Angebotserstellung bis spätestens 8 Kalendertage vor dem Abgabetermin zu stellen, damit eine angemessene Zeit zur Beantwortung bleibt und Fristen gewahrt werden können.
2. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; die Vergabestelle behält sich vor, eine Beglaubigung der Übersetzung zu fordern.
3. Sollten die geforderten Erklärungen und Nachweise nicht vollständig vorgelegt werden, behält sich der Auftraggeber vor, diese binnen angemessener Frist nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Gewährung einer solchen Nachfrist besteht nicht. Sofern sich ein Bieter der Eignungsleihe bedient müssen die Nachweise des Subunternehmers auch zum Angebotsabgabetermin vorliegen.
Ort: Köln
Land: Deutschland
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach u. a. insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: Köln
Land: Deutschland