BG_1219_EU/21 Werksinstandsetzung von verschiedenen Baugruppen diverser Systeme
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Elektronischer Zugang zu Informationen: https://vergabe.hilgmbh.de/VMPCenter
Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen: https://vergabe.hilgmbh.de/VMPCenter
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
Dienstleistungskategorie Nr 1: Instandhaltung und Reparatur
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: 53123
Werk des Auftragnehmers.
NUTS-Code DE Deutschland
Laufzeit der Rahmenvereinbarung
Laufzeit in Jahren: 4Begründung einer Rahmenvereinbarung, deren Laufzeit sieben Jahre übersteigt:
Geschätzter Gesamtauftragswert über die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung
Periodizität und Wert der zu vergebenden Aufträge:50600000 Reparatur und Wartung von Sicherheits- und Verteidigungsmaterial, 50000000 Reparatur- und Wartungsdienste
Der Bieter muss alle Änderungen angeben, die sich bei Unterauftragnehmern während der Auftragsausführung ergeben
Angebote sind möglich für ein oder mehrere Lose
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Angaben zu den Losen
Los-Nr: 1 Bezeichnung: 5820-12-337-001650600000 Reparatur und Wartung von Sicherheits- und Verteidigungsmaterial, 50000000 Reparatur- und Wartungsdienste
50600000 Reparatur und Wartung von Sicherheits- und Verteidigungsmaterial, 50000000 Reparatur- und Wartungsdienste
50600000 Reparatur und Wartung von Sicherheits- und Verteidigungsmaterial, 50000000 Reparatur- und Wartungsdienste
50600000 Reparatur und Wartung von Sicherheits- und Verteidigungsmaterial, 50000000 Reparatur- und Wartungsdienste
50600000 Reparatur und Wartung von Sicherheits- und Verteidigungsmaterial, 50000000 Reparatur- und Wartungsdienste
50600000 Reparatur und Wartung von Sicherheits- und Verteidigungsmaterial, 50000000 Reparatur- und Wartungsdienste
50600000 Reparatur und Wartung von Sicherheits- und Verteidigungsmaterial, 50000000 Reparatur- und Wartungsdienste
50600000 Reparatur und Wartung von Sicherheits- und Verteidigungsmaterial, 50000000 Reparatur- und Wartungsdienste
50600000 Reparatur und Wartung von Sicherheits- und Verteidigungsmaterial, 50000000 Reparatur- und Wartungsdienste
50600000 Reparatur und Wartung von Sicherheits- und Verteidigungsmaterial, 50000000 Reparatur- und Wartungsdienste
50600000 Reparatur und Wartung von Sicherheits- und Verteidigungsmaterial, 50000000 Reparatur- und Wartungsdienste
50600000 Reparatur und Wartung von Sicherheits- und Verteidigungsmaterial, 50000000 Reparatur- und Wartungsdienste
50600000 Reparatur und Wartung von Sicherheits- und Verteidigungsmaterial, 50000000 Reparatur- und Wartungsdienste
50600000 Reparatur und Wartung von Sicherheits- und Verteidigungsmaterial, 50000000 Reparatur- und Wartungsdienste
50600000 Reparatur und Wartung von Sicherheits- und Verteidigungsmaterial, 50000000 Reparatur- und Wartungsdienste
50600000 Reparatur und Wartung von Sicherheits- und Verteidigungsmaterial, 50000000 Reparatur- und Wartungsdienste
50600000 Reparatur und Wartung von Sicherheits- und Verteidigungsmaterial, 50000000 Reparatur- und Wartungsdienste
50600000 Reparatur und Wartung von Sicherheits- und Verteidigungsmaterial, 50000000 Reparatur- und Wartungsdienste
50600000 Reparatur und Wartung von Sicherheits- und Verteidigungsmaterial, 50000000 Reparatur- und Wartungsdienste
50600000 Reparatur und Wartung von Sicherheits- und Verteidigungsmaterial, 50000000 Reparatur- und Wartungsdienste
50600000 Reparatur und Wartung von Sicherheits- und Verteidigungsmaterial, 50000000 Reparatur- und Wartungsdienste
50600000 Reparatur und Wartung von Sicherheits- und Verteidigungsmaterial, 50000000 Reparatur- und Wartungsdienste
50600000 Reparatur und Wartung von Sicherheits- und Verteidigungsmaterial, 50000000 Reparatur- und Wartungsdienste
50600000 Reparatur und Wartung von Sicherheits- und Verteidigungsmaterial, 50000000 Reparatur- und Wartungsdienste
50600000 Reparatur und Wartung von Sicherheits- und Verteidigungsmaterial, 50000000 Reparatur- und Wartungsdienste
50600000 Reparatur und Wartung von Sicherheits- und Verteidigungsmaterial, 50000000 Reparatur- und Wartungsdienste
50600000 Reparatur und Wartung von Sicherheits- und Verteidigungsmaterial, 50000000 Reparatur- und Wartungsdienste
50600000 Reparatur und Wartung von Sicherheits- und Verteidigungsmaterial, 50000000 Reparatur- und Wartungsdienste
50600000 Reparatur und Wartung von Sicherheits- und Verteidigungsmaterial, 50000000 Reparatur- und Wartungsdienste
50600000 Reparatur und Wartung von Sicherheits- und Verteidigungsmaterial, 50000000 Reparatur- und Wartungsdienste
50600000 Reparatur und Wartung von Sicherheits- und Verteidigungsmaterial, 50000000 Reparatur- und Wartungsdienste
50600000 Reparatur und Wartung von Sicherheits- und Verteidigungsmaterial, 50000000 Reparatur- und Wartungsdienste
50600000 Reparatur und Wartung von Sicherheits- und Verteidigungsmaterial, 50000000 Reparatur- und Wartungsdienste
50600000 Reparatur und Wartung von Sicherheits- und Verteidigungsmaterial, 50000000 Reparatur- und Wartungsdienste
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. sofern der Leistungsgegenstand dem Geheimhaltungsgrad vs nur für den Dienstgebrauch entspricht (dies ist aus der technischen Dokumentation der Baugruppe zu entnehmen), die Auflagen der Anlage 4 des Geheimschutzhandbuches berücksichtigt werden,
2. ein eigener Leitwegkode BAAINBw (entspricht Dienststellennummer der Firma im Bundeswehrsystem) besteht,
3. die Anbindung an die Zentrale Bundeswehr Ersatzteil Logistik (ZEBEL-Lager) besteht,
4. für die Abwicklung der Verträge und die Kommunikation mit dem AG nur Personal vorgesehen ist, das die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht.
Vorzulegende Nachweise:
Alle - Vollmacht Bietergemeinschaft; Ist die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt, haben die daran beteiligten Unternehmen einen Bevollmächtigten zu bestimmen, dessen Vollmacht mit dem Teilnahmeantrag bzw. mit dem Angebot vorzulegen ist.; Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung.
Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1. Eigenerklärung des Bieters, dass keine Ausschlussgründe i. S. d. §§ 23 und 24 VSVgV vorliegen.2. Eigenerklärung, dass der Bieter seinen Arbeitnehmern, die unter den Geltungsbereich des Mindestlohngesetzes (MiLoG) fallen, mindestens den gesetzlichen Mindestlohn nach MiLoG dauerhaft und rechtzeitig zahlt und die weiteren Pflichten aus dem MiLoG, insbesondere die Aufzeichnungspflichten, einhält. Auf Verlangen weist der Bieter die Einhaltung dieser Pflichten nach.
3. Eigenerklärung, dass der Bieter für den Fall, dass er sich zur Erfüllung der dienst- oder werkvertraglichen Verpflichtungen eines oder mehrerer Nachunternehmer bedient, diese ebenfalls zur Zahlung des gesetzlichen vorgegebenen Mindestlohns und zur Einhaltung aller sonstigen Pflichten nach dem MiLoG vertraglich verpflichtet. Soweit der Nachunternehmer im Zuge seiner eingegangenen Verpflichtungen seinerseits weitere Nachunternehmer mit Dienst- oder Werkvertragsleistungen beauftragt, hat er sicherzustellen, dass auch diese Nachunternehmer entsprechend verpflichtet werden.
4. Eigenerklärung, dass der Bieter sämtliche Kosten übernimmt, die aufgrund der Inanspruchnahme durch Dritte wegen der Verletzung des MiLoG durch den Bieter selbst oder ein durch ihn beauftragten Nachunternehmer entstehen.
5. Eigenerklärung, dass der Bieter über eine zur Entgegennahme und Auslieferung des Materials geeignete Betriebsstätte in Deutschland verfügt.
6. Vorlage (Kopie) eines Handelsregisterauszuges oder eines vergleichbaren Nachweises.
Vorzulegende Nachweise:
Alle - Handelsregisterauszug; Vorlage (Kopie) eines Handelsregisterauszuges oder eines vergleichbaren Nachweises.; Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung.
Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1. Eigenerklärung des Unterauftragnehmers, dass keine Ausschlussgründe i. S. d. §§ 23 und 24 VSVgV vorliegen.2. Eigenerklärung, dass der Bieter seinen Arbeitnehmern, die unter den Geltungsbereich des Mindestlohngesetzes (MiLoG) fallen, mindestens den gesetzlichen Mindestlohn nach MiLoG dauerhaft und rechtzeitig zahlt und die weiteren Pflichten aus dem MiLoG, insbesondere die Aufzeichnungspflichten, einhält. Auf Verlangen weist der Bieter die Einhaltung dieser Pflichten nach.
3. ---
4. ---
5. ---
6. Vorlage (Kopie) eines Handelsregisterauszuges oder eines vergleichbaren Nachweises.
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1. Kopie Ihres aktuellen Versicherungsschutzes (industrieübliche Betriebshaftpflicht sowie eine Umwelthaftpflichtversicherung) in Höhe von 5 Mio. EUR pro Schadensfall für Personen- und Sachschäden, im Falle der Kumulation der Schadensereignisse jedoch 10 Mio. EUR pro Jahr2. Eigenerklärung über die Vorlage des Nachweises über einen erhöhten Versicherungsschutz im Falle einer Zuchlagserteilung bei Notwendigkeit eines erhöhten Versicherungsschutzes dessen Höhe jeweils 10 Mio. EUR pro Schadensfall für Personen- und Sachschäden, im Falle der Kumulation der Schadensereignisse jedoch 50 Mio. EUR pro Jahr nicht unterschreitet.
Die Notwendigkeit ist insbesondere für Baugruppen mit einer IKH größer [Betrag gelöscht] EUR und einem Auftragswert je Baugruppe / Jahr (Jahresbedarf * IKH) höher [Betrag gelöscht] EUR (näheres unter „Besondere Bewerbungsbedingungen“), gegeben.
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Mit Einreichung des Teilnahmeantrags müssen folgende Nachweise / Unterlagen / Eigenerklärungen durch den Bewerber zur Eignungsprüfung vorgelegt werden:
Mindestens eine der 2 nachstehenden Eigenerklärungen muss abgegeben werden:
— 1 A dass für die in diesem Verfahren angefragten Versorgungsnummern aufgrund der Herstellereigenschaft keine Probeinstandsetzung benötigt wird (ggf. Versorgungsnummern benennen),
— 1 B dass für die in diesem Verfahren angefragten Versorgungsnummern eine Probeinstandsetzung erfolgreich durchgeführt wurde. Als Nachweis für die erfolgreich durchgeführte Probeinstandsetzung gelten:
— eine Zertifizierung einer behördlichen Stelle oder
— eine Zertifizierung durch den Hersteller der Baugruppe oder
— ein Instandsetzungsrahmenvertrag zwischen dem Bewerber / dem UAN des Bewerbers und dem BAAINBw
(ehemals BWB) oder eine Bestätigung der HIL GmbH über das Vorliegen der Instandsetzungsqualifikation in dem Nachweis muss die ausgeschriebene Versorgungsnummer der Baugruppe ersichtlich sein.
Des Weiteren müssen folgende Eigenerklärungen abgegeben werden:
2. dass eine aktuelle auf die ausgeschriebene(n) Versorgungsnummer(n) bezogene Instandsetzungsdokumentation der Instandhaltungssstufe 4 vorliegt und diese auch rechtmäßig für die Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages nutzen können, die zur sach- und fachgerechten Durchführung einer
Bedarfsinstandsetzung geeignet ist.
Ziel ist es, dass das Produkt für den vorgesehenen Verwendungszweck uneingeschränkt und ohne festgestellte
Mängel verwendbar ist und dass die Sicherheit der Benutzer oder Dritter nicht beeinträchtigt ist.
Diese Erklärung beinhaltet auch die Zustimmung, dass der Auftraggeber diese Dokumente einsehen darf.
3. dass die zur Instandsetzung in der Instandhaltungssstufe 4 benötigten Sonderwerkzeuge, Vorrichtungen, Mess- und Prüfmittel zur Verfügung stehen.
4. dass alle sonstigen gerätebezogenen Qualifikationen, die zur Durchführung der Instandsetzung gesetzlichen Prüfungen vorgeschrieben sind, vorhanden sind.
Dies können u. a. sein:
— Prüfungen gemäß berufsgenossenschaftlicher Vorgaben,
— Prüfungen gemäß der Druckgeräterichtlinie,
— VG-Normen,
— ggf. weitere.
5. dass gemäß den logistischen Vorgaben der Bundeswehr bei katalogisierten Artikeln (Versorgungsnummer der Bundeswehr), bei denen auch der Bund verpflichtend Originalersatzteile fordert, für die Erbringung der vertraglichen Leistung unter Beachtung der logistischen Vorgaben des bundes ausschließlich derartige Originalersatzteile verbaut werden.
6. dass die geforderten Anforderungen der NATO-Qualitätssicherungsrichtlinie AQAP 2110 (aktuelle Ausgabe) uneingeschränkt einhalten und angewendet werden.
7. - Vorlage (Kopie) eines aktuellen DIN ISO Zertifikats (9001/2015 oder gleichwertig) vorzulegende Nachweise:
Alle - DIN EN ISO Zertifizierung; Vorlage des Nachweises der Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 oder gleichwertig.; Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung BG - Zertifizierung Probeinstandsetzung; Nachweis dass für die in diesem Verfahren angefragten Versorgungsnummern eine Probeinstandsetzung erfolgreich durchgeführt wurde. Als Nachweis für die erfolgreich durchgeführte Probeinstandsetzung gelten:
— eine Zertifizierung einer behördlichen Stelle oder
— eine Zertifizierung durch den Hersteller der Baugruppe oder
— ein Instandsetzungsrahmenvertrag zwischen dem Bewerber / dem UAN des Bewerbers und dem BAAINBw (ehemals BWB) oder
— eine Bestätigung der HIL GmbH über das Vorliegen der Instandsetzungsqualifikation in dem Nachweis muss die ausgeschriebene Versorgungsnummer der Baugruppe ersichtlich sein.; Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung.
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Mit Einreichung des Teilnahmeantrags müssen folgende Nachweise / Unterlagen / Eigenerklärungen des Unterauftragnehmers bis zur Ebene des tatsächlichen Leistungserbringers durch den Bewerber zur Eignungsprüfung vorgelegt werden:
Mindestens eine der 2 nachstehenden Eigenerklärungen muss abgegeben werden:
— 1 A dass für die in diesem Verfahren angefragten Versorgungsnummern aufgrund der Herstellereigenschaft keine Probeinstandsetzung benötigt wird (ggf. Versorgungsnummern benennen),
— 1 B dass für die in diesem Verfahren angefragten Versorgungsnummern eine Probeinstandsetzung erfolgreich durchgeführt wurde. Als Nachweis für die erfolgreich durchgeführte Probeinstandsetzung gelten:
— eine Zertifizierung einer behördlichen Stelle oder
— eine Zertifizierung durch den Hersteller der Baugruppe oder
— ein Instandsetzungsrahmenvertrag zwischen dem Bewerber / dem UAN des Bewerbers und dem BAAINBw
(ehemals BWB) oder eine Bestätigung der HIL GmbH über das Vorliegen der Instandsetzungsqualifikation in dem Nachweis muss die ausgeschriebene Versorgungsnummer der Baugruppe ersichtlich sein.
Des Weiteren müssen folgende Eigenerklärungen abgegeben werden:
2. dass eine aktuelle auf die ausgeschriebene(n) Versorgungsnummer(n) bezogene Instandsetzungsdokumentation der Instandhaltungssstufe 4 vorliegt und diese auch rechtmäßig für die Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages nutzen können, die zur sach- und fachgerechten Durchführung einer
Bedarfsinstandsetzung geeignet ist.
Ziel ist es, dass das Produkt für den vorgesehenen Verwendungszweck uneingeschränkt und ohne festgestellte
Mängel verwendbar ist und dass die Sicherheit der Benutzer oder Dritter nicht beeinträchtigt ist.
Diese Erklärung beinhaltet auch die Zustimmung, dass der Auftraggeber diese Dokumente einsehen darf.
3. dass die zur Instandsetzung in der Instandhaltungssstufe 4 benötigten Sonderwerkzeuge, Vorrichtungen, Mess- und Prüfmittel zur Verfügung stehen.
4. dass alle sonstigen gerätebezogenen Qualifikationen, die zur Durchführung der Instandsetzung gesetzlichen Prüfungen vorgeschrieben sind, vorhanden sind.
Dies können u. a. sein:
— Prüfungen gemäß berufsgenossenschaftlicher Vorgaben,
— Prüfungen gemäß der Druckgeräterichtlinie,
— VG-Normen,
— ggf. weitere.
5. dass gemäß den logistischen Vorgaben der Bundeswehr bei katalogisierten Artikeln (Versorgungsnummer der Bundeswehr), bei denen auch der Bund verpflichtend Originalersatzteile fordert, für die Erbringung der vertraglichen Leistung unter Beachtung der logistischen Vorgaben des Bundes ausschließlich derartige Originalersatzteile verbaut werden.
6. dass die geforderten Anforderungen der NATO-Qualitätssicherungsrichtlinie AQAP 2110 (aktuelle Ausgabe) uneingeschränkt einhalten und angewendet werden.
7. - Vorlage (Kopie) eines aktuellen DIN ISO Zertifikats (9001/2015 oder gleichwertig).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Unter http://vergabe.hilgmbh.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Die Teilnahmeunterlagen können dort nach einer Registrierung kostenlos angefordert und heruntergeladen werden. Nachrichten der Vergabestelle können dort eingesehen werden. Für den Teilnahmeantrag sind die auf dem vorgenannten Server bereitgestellten Formblätter zu verwenden. Wir weisen bereits jetzt ausdrücklich darauf hin, dass sich die Vergabestelle vorbehält, nach Eingang der Angebote den Zuschlag auch ohne eine Verhandlungsrunde zu erteilen. Hinweise zum Mengenlosverfahren, sollten im Rahmen der(s) Angebotsverfahren(s) zusätzlich Teil- bzw., Mengenlose gebildet werden: Die tragenden Ziele der Losbildung und der Loslimitierung sind es, sowohl dauerhaft einen tatsächlichen Wettbewerb zu erhalten als auch die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Darüber hinaus ist die Vergabestelle gemäß § 97 GWB bei Vergaben oberhalb der Schwellenwerte dazu verpflichtet, Leistungen in der Menge aufgeteilt und getrennt nach Art und Fachgebiet zu vergeben. Mittelständische Interessen sind bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vornehmlich zu berücksichtigen. Sollten in diesem Vergabeverfahren Mengen- bzw. Teillose gebildet worden sein, greifen daher folgende Grundsätze: Die Zuschlagslimitierung regelt, dass jeder Bieter in diesem Vergabeverfahren den Zuschlag nur für ein Los erhalten kann, insofern weitere Bieter mit wertbaren Angeboten beteiligt sind. Dies bedeutet: Sollte das Angebot eines Bieters, der bereits den Zuschlag auf ein Los erhalten hat, in weiteren Losen nach den festgelegten Zuschlagskriterien das bestplatzierte Angebot sein, wird dieses bei der Vergabe dieser Lose grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt. Von diesem Grundsatz gibt es folgende Ausnahme: Ein Angebot, das nach den Grundsätzen der Zuschlagslimitierung ausgeschlossen werden müsste, wird dann berücksichtigt, wenn es mindestens 20 % günstiger ist als alle anderen Angebote des jeweiligen Loses (bezogen auf den wertungsrelevanten Angebotspreis), die noch keinen Zuschlag erhalten haben. Ab dem zweiten Los erhält daher zunächst der im jeweiligen Los nach den festgelegten Zuschlagskriterien bestplatzierte Bieter, der noch kein Los erhalten hat, den Zuschlag. Sollte der wertungsrelevante Angebotspreis dieses Bieters allerdings um mehr als 20 % dem über dem des bestplatzierten Bieters, der bereits den Zuschlag auf ein Los erhalten hat, liegen, so ist die Zuschlagslimitierung wirtschaftlich nicht vertretbar (Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierung) und das Angebot dieses Bieters wird bei der Zuschlagserteilung nicht berücksichtigt. Ist dies der Fall, so wird in Abhängigkeit der nach den festgelegten Zuschlagskriterien erstellten Wertungsreihenfolge der nächstplatzierte Bieter, der noch keinen Zuschlag auf ein Los erhalten hat, berücksichtigt. Sollte auch hier die Wirtschaftlichkeitsprüfung der Zuschlagslimitierung zu dem Ergebnis führen, dass diese unwirtschaftlich ist, wiederholt sich der eben beschriebene Wertungsschritt so lange Angebote von Bietern vorhanden sind, die bisher noch keinen Zuschlag auf ein Los erhalten haben. Ist ein solches Angebot nicht vorhanden, tritt die oben beschriebene Ausnahme der Zuschlagslimitierung ein und der nach den festgelegten Zuschlagskriterien bestplatzierte Bieter, der bereits ein Los erhalten hat, erhält den Zuschlag oder die Vergabestelle verhandelt einzelne Lose nach. Angebote von verbundenen Unternehmen, die für die hier ausgeschriebene Leistung auf dieselben Instandsetzungskapazitäten wie ein in anderen Mengenlosen bezuschlagte Bieter zurückgreifen sowie Angebote, bei denen der bereits berücksichtigte Bieter bei den weiteren Mengenlosen als Nachunternehmer die wesentlichen Leistungen erbringen würde, werden bei der Vergabe nicht berücksichtigt. Weiter dürfen Angebote nicht unter Verstoß gegen den vergaberechtlichen Grundsatz des Geheimwettbewerbes abgegeben worden sein.
Elektronische Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angeboten: https://vergabe.hilgmbh.de/VMPCenter
Elektronischer Zugang zu den Teilnahme-/Vergabeunterlagen: https://vergabe.hilgmbh.de/VMPCenter
Vorzulegende Nachweise:— BG — Anlage 2 a Teilnahmeantrag allgemeine Kriterien; Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung,
— BG — Anlage 2 b Teilnahmeantrag technische und besondere Kriterien; Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung,
— BG — Anlage 2 c Teilnahmeantrag technische und besondere Kriterien für UAN Verpflichtungserklärung; Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung,
— BG — Anlage 3 BG Liste; Teilnahmewettbewerb; Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung.
Bekanntmachungs-ID: CXT6YYDYDG1.
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.