Programmier- und Supportleistungen im Umfeld webbasierter Applikationen Referenznummer der Bekanntmachung: LZG-2021/04-0124
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44801
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]0
Fax: [removed]1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lzg.nrw.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Programmier- und Supportleistungen im Umfeld webbasierter Applikationen
Programmier- und Supportleistungen im Umfeld webbasierter Applikationen.
Landeszentrum Gesundheit NRW
Gesundheitscampus 10
44801 Bochum
Gegenstand dieser Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung über Programmier- und Supportleistungen im Umfeld webbasierter Applikationen (kombinierte Programmierdienstleistungen eCRM Universal Messenger und CMS Infopark Fiona) für 2 Jahre mit jährlicher Verlängerungsoption auf max. 4 Jahre.
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Dauer von 2 Jahren einschließlich einer optionalen jährlichen Verlängerung bis maximal 4 Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Landeszentrum Gesundheit NRW, Gesundheitscampus 10, 44801 Bochum
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz des Landes NRW (www.evergabe.nrw.de) zur Verfügung gestellt. Die Nutzung des Vergabemarktplatzes NRW ist kostenfrei. Sie können dort die Vergabeunterlagen herunterladen sowie Nachrichten an die Vergabestelle senden und Nachrichten der Vergabestelle einsehen.
Die Abgabe des Angebotes ist ausschließlich in elektronischer Form unter Verwendung des Bietertools des Vergabemarktplatzes des Landes NRW zugelassen.
Angebote / Dokumente, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, müssen von der Wertung im Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen. Es erfolgt kein postalischer Versand der Vergabeunterlagen.
Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes NRW (www.evergabe.nrw.de) zu stellen. Dieser Kommunikationsbereich darf jedoch nicht zur elektronischen Angebotsabgabe genutzt werden.
Sofern im Vergabeverfahren das Angebot einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen oder einer anerkannten Blindenwerkstatt oder eines anerkannten Inklusionsbetriebes oder diesen in anderen Staaten vergleichbare Einrichtung (nachfolgend bevorzugte Bieter) ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines insofern nicht bevorzugten Bieters ist, so ist dem bevorzugten Bieter der Zuschlag zu erteilen. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 von Hundert berücksichtigt.
Voraussetzung für die Berücksichtigung des Abschlags ist, dass die Herstellung der angebotenen Lieferungen zu einem Wesentlichen Teil durch die bevorzugten Bieter erfolgt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wertschöpfung durch ihre Beschäftigten mehr als 10 % des Nettowerts der zugekauften Waren beträgt.
Ergänzende Angaben zu den Zuschlagskriterien:
Angebote, die die Eignungskriterien erfüllen, werden anhand folgender Zuschlagskriterien bewertet:
a) Preis (70 %),
b) Qualitative Anforderungen an das Konzept (30 %),
Der Zuschlag wird auf das Angebot mit der höchsten Punktzahl erteilt.
Zu a) Preis (70 %)
Der Auftraggeber wird die Punktzahl für den angebotenen Preis wie folgt berechnen:
Das Angebot mit der niedrigsten Angebotssumme für das Pauschalhonorar erhält 5 Punkte. Die übrigen Angebote werden dazu linear ins Verhältnis gesetzt. Es können maximal 350 Punkte erreicht werden. Maßgebend ist der angebotene Personentagessatz netto gemäß Position 1 im Preisblatt.
Zu b) Qualitative Anforderungen an das Konzept (30 %)
Die Zuschlagskriterien wird der Auftraggeber jeweils auf einer Skala mit 0/1/2/3/4/5 Punkten bewerten. Die für das jeweilige Kriterium vorgenommene Bewertung wird mit der jeweils zugewiesenen Gewichtung multipliziert.
Es können maximal 150 Punkte erreicht werden. Angebote mit einer Punktbewertung von 5 Wertungspunkten erhalten 150 Punkte, mit 4 erhalten 120 Punkte, mit 3 erhalten 90 Punkte, mit 2 erhalten 60 Punkte, mit 1 erhalten 30 Punkte und mit 0 erhalten 0 Punkte (=Ausschluss von der weiteren Wertung).
Für das Kriterium „Qualitative Anforderungen an das Konzept“ fließen in die Bewertung im Wege einer Gesamtschau mit ein:
5 Die Zeit- und Ablaufplanung ist detailliert und beinhaltet auch sämtliche organisatorischen und vorbereitenden Maßnahmen sowie die Nachbereitung (Zusammenführung und Auswertung der Ergebnisse, Bereitstellung für den Auftraggeber/Dienstleister, Nachbesprechung mit Auftraggeber u. a. zur Qualitätssicherung). Die Darstellung erfolgt vollständig. Die Angaben sind umfassend und gänzlich nachvollziehbar im Hinblick auf Verständlichkeit, Übersichtlichkeit, Logik, Kreativität, Innovationscharakter, Zeitplanung mit Meilensteinen sowie Zeitansatz in Personentagen. Das Projektteam wird genannt, die Qualifikation der Mitarbeiter/-innen entspricht den Aufgaben. Die Angaben zu Erreichbarkeiten, Kommunikationsmittel, Servicezeiten und telefonischer Hotline entsprechen den Vorgaben der Leistungsbeschreibung. (150 Punkte).
4 Die oben formulierten Anforderungen werden überwiegend erfüllt, es wird ein Großteil der gewünschten Angaben gemacht und/oder die Angaben sind mit kleinen Abstrichen nachvollziehbar (120 Punkte).
3 Die oben formulierten Anforderungen werden weitgehend erfüllt, allerdings wird nur ein Teil der gewünschten Angaben gemacht und/oder die Angaben sind überwiegend nachvollziehbar (90 Punkte).
2 Die oben formulierten Anforderungen werden nur teilweise erfüllt, allerdings wird nur ein kleiner Teil der gewünschten Angaben gemacht und/oder die Angaben sind nur zu kleinen Teilen nachvollziehbar (60 Punkte).
1 Die oben formulierten Anforderungen werden nur zu einem sehr geringen Teil erfüllt und/oder die Angaben sind nicht nachvollziehbar (30 Punkte).
0 Keine Angaben vorhanden (0 Punkte = Ausschluss von der weiteren Wertung).
Aus der Addition der gewichteten Punktzahlen für die einzelnen Kriterien ergibt sich die Gesamtpunktzahl des jeweiligen Bieters. Die maximal erreichbare Gesamtpunktzahl beträgt 500 Punkte. Bei gleicher Punktzahl entscheidet der Preis.
Bekanntmachungs-ID: CXS7YDRYYUY
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]