Testfeld Niedersachsen – Teilabschnitt Mitte – Autobahn A 39 – Lieferung der Softwarekomponenten
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51147
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 531 / 295-3150
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dlr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Testfeld Niedersachsen – Teilabschnitt Mitte – Autobahn A 39 – Lieferung der Softwarekomponenten
Testfeld Niedersachsen – Teilabschnitt Mitte – Autobahn A 39 – Lieferung der Softwarekomponenten
BAB 39
Mit dem „Testfeld Niedersachsen“ schafft das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR) eine Großforschungsanlage für Akteure aus Wissenschaft und Wirtschaft, deren Arbeits- und Geschäftsbereiche das Gebiet automatisierter und vernetzter Mobilität adressieren – dies sind z. B. Fahrzeughersteller, Zulieferer, Anbieter von Lösungen im Bereich des Verkehrsmanagements, der Verkehrssicherheit, Service-Provider im Feld der Verkehrslageinformationen, Universitäten und andere wissenschaftliche Einrichtungen. Das Testfeld Niedersachsen unterstützt deren Projekte durch eine umfangreiche Infrastruktur, die sowohl Arbeiten mit hohemsystemischen Anspruch als auch einer herausragenden fachlichen Tiefe ermöglicht.
Im Rahmen des Projektes beabsichtigt das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. auf der Bundesautobahn A 39 bei Braunschweig den Aufbau einer Teststrecke für die prototypische Erprobung von teilautomatisierten und kooperativen Fahrzeugsystemen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html
Vergabenachprüfungsanträge sind gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
BAB 39
Mit dem „Testfeld Niedersachsen“ schafft das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR) eine Großforschungsanlage für Akteure aus Wissenschaft und Wirtschaft, deren Arbeits- und Geschäftsbereiche das Gebiet automatisierter und vernetzter Mobilität adressieren – dies sind z. B. Fahrzeughersteller, Zulieferer, Anbieter von Lösungen im Bereich des Verkehrsmanagements, der Verkehrssicherheit, Service-Provider im Feld der Verkehrslageinformationen, Universitäten und andere wissenschaftliche Einrichtungen. Das Testfeld Niedersachsen unterstützt deren Projekte durch eine umfangreiche Infrastruktur, die sowohl Arbeiten mit hohemsystemischen Anspruch als auch einer herausragenden fachlichen Tiefe ermöglicht.
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Erweiterung um ein Subsystem zur Kompensation von Hardwareproblemen.
Ergänzende Hinweise:
1. Der Auftraggeber ist zur Veröffentlichung von Auftragswerten nicht verpflichtet. Die unter V.2.4), VII.1.6) und VII.2.3) getätigten Angaben entsprechen nicht den tatsächlichen Auftragswerten und sind ausschließlich erfolgt, weil das vorliegende Formular ohne diese Angaben vom elektronischen System nicht weiterverarbeitet wird.
2. Die Information unter der vorstehenden Ziffer 1 wird an dieser Stelle eingetragen, weil das zu verwendende Formular kein sonstiges für derartige Informationen geeignetes Feld vorsieht.
Die mit dem System verknüpften Kamerasysteme liefern Bilder, die in einigen Aspekten nicht den nach dem Stand der Technik erwartbaren und tatsächlich erwarteten Anforderungen entsprechen. Zur Bewirkung der erforderlichen Qualität der Bilder soll die Software erweitert werden.