Rahmenvertrag über Leistungen der Flächenakquise bei der Entwicklung von Windparkprojekten Referenznummer der Bekanntmachung: 170563
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52070
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.trianel.com/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.goerg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über Leistungen der Flächenakquise bei der Entwicklung von Windparkprojekten
Die 1999 gegründete Trianel GmbH („Trianel“) ist ein Gemeinschaftsunternehmen unabhängiger Stadtwerke mit Sitz in Aachen. Als europaweit ausgerichtete Stadtwerke-Kooperation erschließt Trianel das Potenzial liberalisierter Energiemärkte durch die Bündelung komplementärer Interessen im kommunalen Umfeld mit dem Ziel, Stadtwerke in ihrer Wettbewerbsfähigkeit und damit Eigenständigkeit zu stärken. Gesellschafter von Trianel sind inzwischen 56 kommunale Versorgungsunternehmen aus Deutschland, Österreich, der Schweiz und den Niederlanden, die gemeinsam ca. 6 Mio. Menschen mit Strom und Gas versorgen. Über die Tochter- und Beteiligungsgesellschaften sowie Partnerschaftsverträge sind mehr als 100 Stadtwerke mit Trianel verbunden. Zur Trianel-Gruppe gehören derzeit rund 15 Tochtergesellschaften und Beteiligungen.
Trianel entwickelt über ihre 100%ige Tochtergesellschaft Trianel Energieprojekte GmbH & Co. KG („TEP“), in der u. a. die erneuerbare Onshore-Projektentwicklung gebündelt ist, verschiedene Erneuerbare-Energien-Projekte. Die benötigten Investitionsmittel (Eigenkapital) für die Projektentwicklung von eigenen Windparks stehen zur Verfügung. TEP ist auch Projektentwickler für die Trianel Wind und Solar GmbH & Co. KG („TWuS“), eine von Trianel initiierte rein kommunale Projektgesellschaft, an der Trianel selbst mit 2 Prozent beteiligt ist; die übrigen Gesellschafter der TWuS sind Gesellschafter der Trianel. TWuS wird in den kommenden Jahren ein Portfolio von geplant rund 340 MW Produktionskapazität aus erneuerbaren Energien (Onshore Wind und Photovoltaik) aufbauen.
Die TEP beabsichtigt zusammen mit ihren Partnern in den nächsten Jahren bis zu EUR 500-700 Mio. in die Entwicklung von Windparks zu investieren. Dabei wird die TEP eigene Projekte entwickeln, in Betrieb befindliche Projekte erwerben oder Projekte anderer Projektentwickler unterstützen bzw. gemeinsam mit diesen entwickeln und sich an diesen später gegebenenfalls beteiligen.
Die hier ausgeschriebenen Dienstleistungen der Flächenakquise sollen sicherstellen, dass die Potentialflächen für die einzelnen Projekte in einem vorgegebenen zeitlichen Rahmen gesichert werden.
Insgesamt ist beabsichtigt, hierfür bis zu drei Rahmenverträge zu vergeben. Der tatsächliche Bedarf bzw. die Größenordnung der zu vergebenden Rahmenverträge sind nur schwer prognostizierbar, da die Leistungen erstmalig ausgeschrieben werden.
Trianel Energieprojekte GmbH & Co.KG Krefelder Straße 203 52070 Aachen Weitere Einzelheiten zu den Regionen der Flächenakquise enthalten die Vergabeunterlagen
Die TEP wird dem Dienstleister/ den Dienstleistern auf Basis von Potentialstudien bundesweit mögliche Gebiete für die Errichtung von Windenergieanlagen (sog. Potentialgebiete) benennen, mit einem Schwerpunkt in einzelnen Regionen / Bundesländern. Diese Flächen hat der jeweilige Dienstleister zugunsten von TEP oder einem von ihr benannten Dritten zu sichern.
Abrufberechtigt aus den Rahmenverträgen sind neben der TEP und der TWuS (vgl. Ziff. II.1.4)) auch die Trianel Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG sowie die Trianel Onshore Windkraftwerke GmbH & Co. KG und deren derzeitige und zukünftige Beteiligungsgesellschaften, ferner alle weiteren bestehenden und zukünftigen, mittelbaren und unmittelbaren Beteiligungsunternehmen der Trianel und der TEP und die derzeitigen und künftigen Gesellschafter der Trianel. Einmal abgerufene Einzelverträge können nachträglich auf jede abrufberechtigte Gesellschaft übertragen werden.
Zu den vorrangigen Akquiseaufgaben nach der durch TEP (oder eine andere der vorgenannten Gesellschaften) bereit gestellten GIS-Analyse gehören insbesondere:
1. Die Identifizierung und Ermittlung der Eigentümer der Projektflächen nebst aller Kontaktdetails unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Vorgaben.
2. Die Erstkontaktaufnahme mit den Eigentümern in schriftlicher oder telefonischer Form. Vorbereitung von Gesprächen und Verhandlungen vor Ort sowie unterstützende Begleitung des Projektentwicklers.
3. Bei Bedarf: Die Beschaffung und Vorlage der relevanten Grundbuchauszüge über die Projektflächen.
4. Die Sicherung der Projektflächen, auf Basis eines vorgegebenen Musters für einen Nutzungsvertrag durch Vorlage des bereits durch den jeweiligen Eigentümer / die jeweiligen Eigentümer unterzeichneten Nutzungsvertrags. Der Nutzungsvertrag muss insoweit insbesondere die Übertragung auf eine Projektgesellschaft zulassen. Darüber hinaus sollen die Nutzungsverträge jeweils als Poolnutzungsverträge ausgestaltet sein. Abweichungen von dem Vertragsmuster und dem von TEP (oder einer anderen der vorgenannten Gesellschaften) vorgegebenen Grundsätzen der Akquise bedürfen der Zustimmung der TEP (oder einer anderen der vorgenannten Gesellschaften).
5. Bei Bedarf: Vorlage des erforderlichen Kartenmaterials, insbesondere des amtlichen Lageplans inkl. Flurstücksangaben.
6. Personalisierung und im Rahmen der Verhandlung in Abstimmung mit TEP (oder einer anderen der vorgenannten Gesellschaften) ggf. geringfügige Anpassung des - Standard- Nutzungsvertrags unter Berücksichtigung der Vorgaben der TEP (oder einer anderen der vorgenannten Gesellschaften). Vermittlung von Verträgen die erforderlich sind für die Planung, Errichtung und den wirtschaftlichen Betrieb von Windparks z. B. Nutzungs-, Baulasten-, Wege- und Leitungsverträge sowie Vereinbarungen zur Regelung der Kompensation und des Ausgleichs (z. B. Flächen für sog. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, oder zur Entschädigung etwaiger Bewirtschaftungsnachteile).
7. Unter Vorgaben und Mitwirkung der TEP (oder einer anderen der vorgenannten Gesellschaften) das Verhandeln der Nutzungsverträge mit den Eigentümern. Gezeichnet werden die Verträge durch die TEP oder eine andere der vorgenannten Gesellschaften.
8. Durchführung von Eigentümerversammlungen zum Zwecke der Projektvorstellung (in Zusammenarbeit mit TEP oder einer anderen der vorgenannten Gesellschaften).
9. Unterstützung bei der Vorstellung des jeweiligen Projekts auf kommunaler Ebene zur Schaffung von Planungsrecht.
10. Laufende Erstellung und Pflege eines Projekt-Reportings, welches auf Basis eines von der TEP (oder einer anderen der vorgenannten Gesellschaften) zur Verfügung gestellten Projektmanagement-Tools erfolgt.
11. Die Durchführung von regelmäßigen Terminen zur Durchsprache des Standes der Flächensicherung / Akquisestrategie.
Weitere Einzelheiten enthalten die Vergabeunterlagen, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben werden.
Der Rahmenvertrag kann durch TEP nach Ablauf der 39-monatigen Grundlaufzeit insgesamt zwei Mal um 29 Monate (1. Verlängerungsoption) bzw. 28 Monate (2. Verlängerungsoption) verlängert werden. Weitere Einzelheiten zu den Vertragsverlängerungen enthalten die Vergabeunterlagen.
Nach Prüfung der nach Ziff. III.1.1) vorzulegenden Angaben und Unterlagen zu Ausschlussgründen, ist nach Feststellung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gemäß Ziff. III.1.2) (WL1 und WL2) und ausreichender Personalressourcen gemäß Ziff. III.1.3) (TL1) für die Bewertung der Eignung ausschließlich die Fachkunde/technische und berufliche Leistungsfähigkeit entscheidend. Diese wird anhand der gemäß Abschnitt III.1.3) vorzulegenden Referenzen (TL2) bewertet, sofern die Mindestanforderungen erfüllt sind.
Hier können insgesamt maximal 900 Punkte erreicht werden (je 300 Punkte pro (Mindest-)Referenz).
Die Bewertung der Leistungsfähigkeit und Fachkunde erfolgt in einem relativen Vergleich der Bewerber miteinander auf der Grundlage der nachfolgenden Skala/Notenstufen. Die maximal erreichbaren Punktzahlen pro Referenz werden mit dem jeweils erreichten Gewichtungsfaktor multipliziert. Anschließend werden die so ermittelten Punktzahlen addiert.
— 100 % = sehr gut: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld weit über dem Durchschnitt,
— 80 % = gut: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld deutlich über dem Durchschnitt,
— 60 % = vollbefriedigend: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld im oberen Durchschnitt,
— 40 % = befriedigend: Bewerber liegt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld im unteren Durchschnitt,
— 20 % = ausreichend: Bewerber lässt in Bezug auf das Eignungskriterium mit Blick auf das Bewerberfeld nur Unterdurchschnittliches erwarten.
Im Bereich zwischen 0 % und 100 % können zur Berücksichtigung einer Tendenz zur jeweils höheren Notenstufe Zwischenwerte gebildet werden (10 %, 30 %, 50 %, 70 %, 90 %), die textlich der jeweiligen Notenstufe mit der darunter liegenden geraden Prozentzahl zugeordnet werden. Eine Bewertung mit 0 % würde einer völligen Nichterfüllung des Eignungskriteriums entsprechen, was den Ausschluss des Teilnahmeantrages zur Folge hat. Hinweis: Hierbei handelt es sich um Auswahl-, nicht um die Zuschlagskriterien.
Die Vergabeunterlagen enthalten weitere Einzelheiten zu den Optionen. Zu den Vertragsverlängerungsoptionen vgl. oben Ziff. II.2.7).
Zu Ziff. II.2.10): Varianten/ Alternativangebote (Nebenangebote) sind Gegenstand des Verhandlungsverfahrens. Der Ausschluss von Nebenangeboten bleibt vorbehalten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Bewerbungsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können auf der in Ziff. I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Bewerbungsunterlagen ist verbindlich. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziff. VI.5)). Mit ihrem Teilnahmeantrag haben die Bewerber folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen:
PL1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB. Ein Formblatt ist in den Bewerbungsunterlagen enthalten.
PL2. Eigenerklärung zum Unternehmen mit Rechtsform, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, Niederlassungen - Organigramm), mit Darstellung der Gesellschafts- und Kapitalverhältnisse des Bewerbers sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung. Ein Formblatt ist in den Bewerbungsunterlagen enthalten.
PL3. Eigenerklärung, dass das sich bewerbende Unternehmen weder mittelbar noch unmittelbar von Gesellschaftern bzw. Eigentümern gehalten wird, die ebenso wie die TEP als Projektentwickler im Bereich Onshore Wind am Markt tätig sind. Bewerber, die diese Anforderung nicht erfüllen oder die Eigenklärung (ggf. nach entsprechender Nachforderung) nicht abgeben (können), können ausgeschlossen werden.
Im Fall von Bewerbergemeinschaften gelten die hier aufgeführten Eignungsanforderungen entsprechend für jedes einzelne Mitglied der Bewerbergemeinschaft.
Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der TEP für geeignet erachteter Belege nachweisen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich TEP für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor.
WL1. Eigenerklärung über den jährlichen Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Falls der Bewerber noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Umsatzangaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben.
WL2. Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz des Bewerbers für mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Leistungen (Leistungen der Flächenakquise für Windparks oder sonstige Erneuerbare-Energien-Projekte) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Falls der Bewerber noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Umsatzangaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben.
TEP behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den Bewerber einzuholen.
Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der TEP für geeignet erachteter Belege nachweisen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich TEP für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor.
TL1. Angabe der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (gegliedert nach Aufgabenfeldern/Qualifikationen etc. gemäß Formblatt) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
TL2. Referenzen über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen (Leistungen der Flächenakquise für Erneuerbare-Energien-Projekte) in den letzten maximal 5 Jahren (Eigenerklärungen; Stichtag: Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, Ziff. VI.5). Die Referenzprojekte können innerhalb der letzten 5 Jahre begonnen, durchgeführt oder abgeschlossen worden sein. Im Fall von Bewerbergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bewerbergemeinschaft insgesamt abgegeben werden. Die Referenzen sind gemäß Formblatt aus den Bewerbungsunterlagen mit den dort genannten Angaben einzureichen. Bitte reichen Sie möglichst nicht mehr als 6 Referenzen ein und sortieren Sie diese nach ihrer Einschlägigkeit und Vergleichbarkeit mit dem Ausschreibungsgegenstand. TEP kann in Einzelfällen die Vorlage von Referenzbescheinigungen der Referenzauftraggeber verlangen. TEP behält sich zudem vor, Referenzauftraggeber der Bewerber zu kontaktieren.
Im Fall von Bewerbergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bewerbergemeinschaft insgesamt abgegeben werden.
Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich die TEP für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor.
Zu TL2: Es sind mindestens 3 Referenzen bezüglich der Flächensicherung (inklusive Baulasten) für Erneuerbare- Energien-Projekte vorzulegen, davon muss mindestens 1 Referenz aus dem Bereich Windenergie mit mindestens 10 gesicherten WEA stammen.
Einzelheiten hierzu enthalten die Vergabeunterlagen, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben werden.
Einzelheiten hierzu enthalten die Vergabeunterlagen, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben werden.
Einzelheiten hierzu enthalten die Vergabeunterlagen, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Rahmenvertrag eine außerordentliche Kündigungsmöglichkeit zugunsten der TEP vorsehen wird, sofern eine falsche Erklärung gemäß Ziff. III.1.1) PL3 abgegeben wurde oder sich die Unternehmensverhältnisse während der Vertragslaufzeit dergestalt ändern, dass der Auftragnehmer mittelbar oder unmittelbar von Gesellschaftern bzw. Eigentümern gehalten wird, die ebenso wie die TEP als Projektentwickler im Bereich Onshore Wind am Markt tätig sind. Der Rahmenvertrag wird insofern auch eine unverzügliche Anzeigepflicht vorsehen. Weitere Einzelheiten hierzu enthält der Rahmenvertrag, der nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben wird.
1. Mit dem Ernstangebot wird ein Projektteam zu benennen sein. Das im Erstangebot benannte Projektteam wird für die etwaige Auftragsdurchführung verbindlich benannt. Spätere Wechsel sind nur in Ausnahmefällen zulässig. Einzelheiten hierzu enthalten die Vergabeunterlagen. Sofern im Laufe der Angebotsphase Projektleiter*in oder stellv. Projektleiter*in ausgetauscht werden, kann der Bieter aus dem Verfahren ausgeschlossen werden.
2. Der Rahmenvertrag wird eine Regelung enthalten, wonach der jeweilige Rahmenvertragspartner verpflichtet ist, in der bzw. den von der TEP im Rahmenvertrag definierte(n) Region(en) keine Flächenakquise im Bereich Onshore Wind für andere Unternehmen als die TEP bzw. die in Ziff. II.2.4) benannten Gesellschaften zu betreiben. Weitere Einzelheiten hierzu enthält der Rahmenvertrag, der nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Bewerbungsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können unter der in Ziff. I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Bewerbungsunterlagen ist (soweit zur Verfügung stehend) verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens von der TEP erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bewerber müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und ermöglicht Benachrichtigungen bei Bewerberinformationen.
2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Bewerbungsunterlagen sind umgehend, jedoch spätestens bis zum 10.5.2021 an TEP über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform zu richten. TEP behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten.
3. Die in der Bekanntmachung enthaltenen Informationen sowie die als Entwurfsfassung gekennzeichneten Vergabeunterlagen dienen allein dem Zweck, Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Abweichungen und Spezifizierungen im Rahmen der Aufforderung zur Angebotsabgabe bzw. der Verhandlungen bleiben vorbehalten.
4. Teilnahmeanträge (und später auch die Angebote) sind elektronisch an die in Ziff. I.3) benannte Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (bzw. später Angebotsfrist) sind die Teilnahmeanträge (bzw. später Angebote) verschlüsselt, so dass TEP keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, seinen Teilnahmeantrag (bzw. später sein Angebot) bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen oder zurückzuziehen.
5. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. TEP kann Ausnahmen, insbesondere bei englischsprachigen Bescheinigungen und Erklärungen, zulassen.
6. TEP behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen, z. B. mangels Wirtschaftlichkeit, aufzuheben. Ersatz- oder Entschädigungsansprüche der Bewerber bzw. Bieter sind - soweit rechtlich zulässig — ausgeschlossen.
7. Weitere Vergabeunterlagen (außer denen, die bereits in der Entwurfsfassung bereitgestellt wurden) einschließlich des Vertragswerks sowie der Zuschlagskriterien werden erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben.
8. Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf sein jeweiliges Angebot. TEP ihrerseits wird Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.
9. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung gemäß dem entsprechenden Formblatt der Bewerbungsunterlagen abzugeben und die dort genannten Anforderungen zu beachten. Sollte im Laufe des Verfahrens eine bestehende Bewerber-/ Bietergemeinschaft ihre Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbewerber/ Einzelbieter das Verfahren in Bewerber-/ Bietergemeinschaft fortsetzen wollen oder ein Bewerber/ Bieter bzw. eine Bewerber-/ Bietergemeinschaft einer Umstrukturierung im Sinne des § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 GWB unterfallen, so ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung von TEP zulässig. Die Einwilligung wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch die Veränderung
Der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder die Veränderung Auswirkungen auf die Fachkunde und Leistungsfähigkeit hat. Dies gilt entsprechend für Nachunternehmer.
10. TEP behält sich vor, die Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Weitere Einzelheiten hierzu wird der Verfahrensbrief 1 enthalten, der nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs an die ausgewählten Bieter ausgegeben wird.
11. Zu Ziff. IV.2.3): Nach Eingang der Teilnahmeanträge und deren Auswertung erhalten die ausgewählten Bewerber voraussichtlich in der Kalenderwoche 23/2021 die finalisierten Vergabeunterlagen mit einer Aufforderung zur Angebotsabgabe zugesandt.
12. TEP behält sich vor, den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen, ohne in Verhandlungen einzutreten. Weitere Einzelheiten hierzu wird der Verfahrensbrief 1 enthalten, der nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs an die ausgewählten Bieter ausgegeben wird.
13. Sofern der Zuschlag nicht auf die Erstangebote erteilt wird, wird TEP diese mit den Bietern verhandeln. Die Termine für die Verhandlungsgespräche werden gesondert mitgeteilt. Sie werden entweder in Aachen oder — abhängig von der dann gegebenen Pandemiesituation - per Videokonferenz stattfinden.
14. Zu Ziff. IV.1.4): TEP behält sich vor, das Verfahren nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu verhandelnden Angebote abzuwickeln. Weitere Informationen hierzu wird der Verfahrensbrief 1 enthalten, der nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs an die ausgewählten Bieter ausgegeben wird.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMGD1JN
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
— § 134 Abs. 2 GWB — Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
— das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.