Klimaneutrale Verwaltung Stadt Rietberg — Nahwärmenetz Referenznummer der Bekanntmachung: R-I-2020-70

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rietberg
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33397
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Klimaneutrale Verwaltung Stadt Rietberg — Nahwärmenetz

Referenznummer der Bekanntmachung: R-I-2020-70
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45232142 Bau von Wärmeübertragungsanlagen
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Tiefbau / Leitungsbau.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45232140 Bau von Fernheizleitungsnetzen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Hauptort der Ausführung:

In den Vergabeunterlagen aufgeführt.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Stadt Rietberg hat sehr frühzeitig die Weichen auf „Energiewende“ und „Vorbildfunktion“ gestellt. Der Beschluss des Klimaschutzkonzepts mit den beiden herausragenden Zielsetzungen „Klimaneutrale Stadtverwaltung 2022“ und „Bilanzielle Energieautarkie Stadtgebiet Rietberg 2030“ ist die Basis des Handelns. Viele Projekte konnten seitdem erfolgreich umgesetzt werden und weitere werden aktiv vorangebracht. Auszeichnungen und Gewinne wie „Masterplan 100 %-Klimaschutz-Kommune 2016-2020“, mehrfach „eea-GOLD-Kommune“ sowie „Kommune im neuen Licht“ stärken bei den handelnden Akteuren die entsprechende Motivation. Das Vorhaben „Klimaneutrale Stadtverwaltung Rietberg 2022 - mit Motivation und Innovation zum Ziel“ wird mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 2014-2020 gefördert. Teil dieser Ausschreibung sind die Maßnahmen zur klimaneutralen Wärmeversorgung. In diesem Zuge beabsichtigt die Stadt Rietberg die Umsetzung einer klimaneutralen Wärmeversorgung mittels innovativer Heizzentrale. Die Planung sieht infolge dessen die Anbindung der Heizzentrale und zur Auskopplung der Wärme den Bau eines Wärmenetzes von ca. 1 400 m Länge im Verlegesystem Kunststoffmantelrohr vor. Allgemeine Angaben und Hinweise zum Fernwärmegewerk Der Fernwärmeleitung liegen folgende Betriebsdaten zugrunde: Berechnungs- und Betriebstemperatur 130oC Max. Betriebsdruck 12 bar (Ü) Berechnungsdruck 16 bar Nenndruckstufe PN 16 Überwachungssystem Nordisch Für die Lieferung und Verlegung der Kunststoffmantelrohre (KMR) gilt das Regelwerk der AGFW. Insbesondere die Arbeitsblätter AGFW FW 401 sowie die Arbeitsblätter zu Bereich 5 Anschluss- und Kundenanlagen. Die Rohrbauarbeiten dürfen nur von einem nach Arbeitsblatt AGFW FW 601 zertifizierten Unternehmen ausgeführt werden. Die Muffenmonteure müssen vor Montagebeginn eine gültige Prüfbescheinigung nach AGFW FW 603 vorlegen. Für die Tiefbauarbeiten ist das Regelblatt AGFW FW 600 als Mindestanforderung zu erfüllen. Die Terminkoordination und Verantwortung zur unterbrechungsfreien Beschäftigung des Rohrbaugewerkes unterliegt dem AN. Trassenbeschreibung Der erste Trassenabschnitt führt ausgehend von der neu zu errichtenden Heizzentrale auf dem Sportgelände der Schule (Sportplatz mit umlaufender Tartanbahn) bis zum ersten Versorgungsanschluss Heizzentrale Schule. Beginnend auf der Sportanlage mit dem Ausgangspunkt „Neue Heizzentrale“ ist der Trassenverlauf in der Grünanlage parallel zur Tartanbahn im angrenzenden Grünstreifen. Nordwestlich der Sportanlage kreuzt der Trassenkorridor einen Grünstreifen mit Hecken- und Baumbewuchs. Parallel zu einem Entwässerungsgraben führt die Trasse auf einer Wiese in südlicher Richtung zum Berglageweg. Nach einem kurzen Versprung in westliche Richtung im Berglageweg folgt der Trassenverlauf in südliche Richtung bis zur ersten Abnahmestelle Heizzentrale Schule. Der Trassenabschnitt befindet sich in einer mit Verbundpflaster befestigten Oberfläche, ausgebaut als Zufahrt zur Heizzentrale. In der Zufahrt ist seitlich sich auf einem Grünstreifen eine Gashochdruckstation. Ausgehend von dieser Station wird im Graben der Fernwärmeleitung eine Gasleitung sowie die E-Versorgung der Heizzentrale im gemeinsamen Grabenprofil mitverlegt. Trassenlänge des Abschnittes ca. 380 m; Dimension KMR DN 125/250 Nach dem Anschluss Heizzentrale Schule wird die Dimension auf KMR DN 80/180 reduziert und eine Trassenabsperrung gesetzt. Über das Schulhofgelände mit Verbundpflaster, bituminösen Belägen sowie durch Grünflächen ist die Trasse erdverlegt ausgeführt, um anschließend als frei verlegte Gebäudeleitung im Keller der Schule einen Gebäudekomplex zu queren. Nach Gebäudeaustritt des Schulhauses befindet sich die Trasse im Schul- und Pausenhof. Auf dem Schul- und Pausenhof kann nur in den Ferien gearbeitet werden. Die Trasse trennt sich in 2 Stränge auf. Zum Versorgungsstrang in Richtung Altstadt KMR DN 65/160 und in den Versorgungsstrang Richtung Schwimmbad.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Nur in Verbindung mit einem gültigen Hauptangebot; Qualität, Funktion, Termine und Kosten müssen für den Bauherrn gleichermaßen oder besser erfüllt sein.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 238-587185
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
12/04/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Spenge
NUTS-Code: DEA43 Herford
Postleitzahl: 32139
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber / Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.

(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/04/2021

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