Lieferung von Lernmitteln (preisgebundene Schulbücher) f. d. allgemeinbildenden Schulen der Stadt Marl f. d. Schuljahr 2021/2022 mit der Option der Verlängerung um 3 weitere Schuljahre Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-114
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Marl
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 45772
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.marl.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Lernmitteln (preisgebundene Schulbücher) f. d. allgemeinbildenden Schulen der Stadt Marl f. d. Schuljahr 2021/2022 mit der Option der Verlängerung um 3 weitere Schuljahre
Lieferung von Lernmitteln (preisgebundene Schulbücher) f. d. allgemeinbildenden Schulen der Stadt Marl f. d. Schuljahr 2021/2022 mit der Option der Verlängerung um 3 weitere Schuljahre.
Grund-, Haupt- und Förderschulen
Schulen der Stadt Marl Stadtgebiet Marl
45768 Marl
Gegenstand dieser Vergabe ist die Lieferung der Lernmittel (preisgebundene Schulbücher) für das Schuljahr 2021/2022, mit der Verlängerungsoption um weitere 3 Schuljahre durch entsprechende Buchhandlungen an die allgemein bildenden öffentlichen Schulen der Stadt Marl.
Der Vertrag beginnt mit dem Tag der Zuschlagserteilung und hat eine Mindestlaufzeit für das Schuljahr 2021/22. Der Zeitraum des Schuljahres orientiert sich an den Schuljahreszeiten des Bundeslandes Nordrhein Westfalen.
Der Vertrag kann jeweils um ein weiteres Schuljahr verlängert werden, wenn der Auftraggeber dies gegenüber dem Auftragnehmer bis spätestens 3 Monate vor Beginn der jeweiligen Sommerferien in Nordrhein Westfalen schriftlich erklärt.
Die Ausschreibung erfolgt auf der gesetzlichen Grundlage des Buchpreisbindungsgesetzes. Die dortigen Bestimmungen sind zu beachten und einzuhalten.
Der Vertrag beginnt mit dem Tag der Zuschlagserteilung und hat eine Mindestlaufzeit für das Schuljahr 2021/22. Der Zeitraum des Schuljahres orientiert sich an den Schuljahreszeiten des Bundeslandes Nordrhein Westfalen.
Der Vertrag kann jeweils um ein weiteres Schuljahr verlängert werden, wenn der Auftraggeber dies gegenüber dem Auftragnehmer bis spätestens 3 Monate vor Beginn der jeweiligen Sommerferien in Nordrhein Westfalen schriftlich erklärt.
Gesamtschulen
Schulen der Stadt Marl Stadtgebiet Marl
45768 Marl
Gegenstand dieser Vergabe ist die Lieferung der Lernmittel (preisgebundene Schulbücher) für das Schuljahr 2021/2022, mit der Verlängerungsoption um weitere 3 Schuljahre durch entsprechende Buchhandlungen an die allgemein bildenden öffentlichen Schulen der Stadt Marl.
Der Vertrag beginnt mit dem Tag der Zuschlagserteilung und hat eine Mindestlaufzeit für das Schuljahr 2021/22. Der Zeitraum des Schuljahres orientiert sich an den Schuljahreszeiten des Bundeslandes Nordrhein Westfalen.
Der Vertrag kann jeweils um ein weiteres Schuljahr verlängert werden, wenn der Auftraggeber dies gegenüber dem Auftragnehmer bis spätestens 3 Monate vor Beginn der jeweiligen Sommerferien in Nordrhein Westfalen schriftlich erklärt.
Die Ausschreibung erfolgt auf der gesetzlichen Grundlage des Buchpreisbindungsgesetzes. Die dortigen Bestimmungen sind zu beachten und einzuhalten.
Der Vertrag beginnt mit dem Tag der Zuschlagserteilung und hat eine Mindestlaufzeit für das Schuljahr 2021/22. Der Zeitraum des Schuljahres orientiert sich an den Schuljahreszeiten des Bundeslandes Nordrhein Westfalen.
Der Vertrag kann jeweils um ein weiteres Schuljahr verlängert werden, wenn der Auftraggeber dies gegenüber dem Auftragnehmer bis spätestens 3 Monate vor Beginn der jeweiligen Sommerferien in Nordrhein Westfalen schriftlich erklärt.
Realschulen und Gymnasien
Schulen der Stadt Marl Stadtgebiet Marl
45768 Marl
Gegenstand dieser Vergabe ist die Lieferung der Lernmittel (preisgebundene Schulbücher) für das Schuljahr 2021/2022, mit der Verlängerungsoption um weitere 3 Schuljahre durch entsprechende Buchhandlungen an die allgemein bildenden öffentlichen Schulen der Stadt Marl.
Der Vertrag beginnt mit dem Tag der Zuschlagserteilung und hat eine Mindestlaufzeit für das Schuljahr 2021/22. Der Zeitraum des Schuljahres orientiert sich an den Schuljahreszeiten des Bundeslandes Nordrhein Westfalen.
Der Vertrag kann jeweils um ein weiteres Schuljahr verlängert werden, wenn der Auftraggeber dies gegenüber dem Auftragnehmer bis spätestens 3 Monate vor Beginn der jeweiligen Sommerferien in Nordrhein Westfalen schriftlich erklärt.
Die Ausschreibung erfolgt auf der gesetzlichen Grundlage des Buchpreisbindungsgesetzes. Die dortigen Bestimmungen sind zu beachten und einzuhalten.
Der Vertrag beginnt mit dem Tag der Zuschlagserteilung und hat eine Mindestlaufzeit für das Schuljahr 2021/22. Der Zeitraum des Schuljahres orientiert sich an den Schuljahreszeiten des Bundeslandes Nordrhein Westfalen.
Der Vertrag kann jeweils um ein weiteres Schuljahr verlängert werden, wenn der Auftraggeber dies gegenüber dem Auftragnehmer bis spätestens 3 Monate vor Beginn der jeweiligen Sommerferien in Nordrhein Westfalen schriftlich erklärt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
— Bei Unteraufträgen/Eignungsleihe: Erklärung Bieter Unteraufträge/Eignungsleihe, Formular 532 und bei Eignungsleihe zusätzlich unterschriebene Verpflichtungserklärung Dritter Unteraufträge/Eignungsleihe, Formular 533 (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen),
— Eigenerklärung zu Ausschlussgründen – Ergänzung zu Formular 521 (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen),
— Eigenerklärung zu Ausschlussgründen – Formular 521 (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen),
— Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen).
Einzureichende Unterlagen:
— 522 Eigenerklärung Mindestlohngesetz (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen),
— Erklärung über den Gesamtumsatz einschließlich des Umsatzes in dem Tatigkeitsbereich des Auftrags (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen).
Einzureichende Unterlagen:
— Bei Bietergemeinschaften: unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung, Formular 531 (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen).
Einzureichende Unterlagen:
— ausgefülltes und unterschriebenes Angebotsschreiben – Vordruck 324 (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen),
— mit Preisen versehenes Leistungsverzeichnis (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen),
— Kriterienkatalog Anlage 1 (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen),
— Eigenerklärung Anlage 2 (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen).
Diese Unterlagen sind zwingend mit dem Angebot einzureichen und können nicht nachgefordert werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Marl, Stadthaus 1 – Gebäude 2, Carl-Duisberg-Str. 165, 45772 Marl
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bitte beachten Sie, sofern Sie den anonymen Zugang für diese Ausschreibung wählen, sind die Vergabeunterlagen lediglich bis zum Vortag der Submission bis 23.59 Uhr zugänglich.
Um über Kommunikationsnachrichten informiert zu werden, ist eine Anmeldung/Registrierung auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr erforderlich. Sofern der anonyme Zugang gewählt wird, erfolgt keine automatische Benachrichtigung über Änderungen in der Vergabe.
Der Schriftverkehr wird ausschließlich über die Kommunikation des Vergabemarktplatzes Metropole Ruhr geführt.
Bei der Abgabe eines elektronischen Angebotes ist das Preisblatt ausgefüllt mit den anderen notwendigen Unterlagen einzustellen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YY9YR3V
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bewerber/Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf dieser Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).