Autarke Personendosimetrie – Hardware
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45127
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 201 / 2796-1675
Fax: +49 201 / 2796-21675
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://bgz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Autarke Personendosimetrie – Hardware
Beschaffung von Hardwarekomponenten für das autarke Personen-Dosimetriesystem an den Standorten der BGZ Nach der Übertragung der Standortzwischenlager von den EVU auf die BGZ ist diese als Genehmigungsinhaberin nach § 64 Abs. 1 Satz 1 StrlSchV verpflichtet, an allen Standorten ein Personendosimetriesystem zu betreiben. Mit diesen Systemen soll die Messung und Dokumentation der Dosis aller vor Ort im Kontrollbereich tätigen Personen sichergestellt werden.
Zu diesem Zweck hat die BGZ aktuell das PADE-System der Firma Siempelkamp NIS Ingenieurgesellschaft mbH als Dosimetriesoftware eingeführt. Ziel ist es, an allen BGZ-Standorten eine einheitliche standardisierte Dosimetriesoftware und -hardware einzusetzen. Hierbei soll je Standort ein System aufgebaut werden.
Essen und bundesweite Standorte Ahaus Biblis Brokdorf Brunsbüttel Gorleben Grafenrheinfeld Grohnde Gundremmingen Isar Krümmel Lingen Neckarwestheim Obrigheim Philippsburg Stade Unterweser Würgassen.
Die an den einzelnen Standorten zu implementierenden Dosimetriesysteme sollen auf einer einheitlichen standardisierten Dosimetriesoftware und -hardware basieren. Je nach Bedarf des einzelnen Standortes muss es möglich sein die nicht benötigten Funktionen (siehe Beschreibungen im vorliegenden Leistungsverzeichnis) zu deaktivieren.
Das angestrebte System gliedert sich in mehrere Aufgabenstellungen.
1) Datenerfassung: Dies beinhaltet die Erfassung der Dosisdaten sowie die Übermittlung an die Dosimetriesoftware.
2) Das System sollte so aufgebaut sein, dass beliebig viele Ein- / Ausgangsleser und Dosimeter eingesetzt werden können.
3) Das System ist so auszulegen, dass neben dem im Rahmen der Erstinstallation vorgesehenen Ein- / Ausgangsleser zu einem späteren Zeitpunkt weitere Ein- / Ausgangsleser angeschlossen werden können.
4) Das System muss eine getrennte Erfassung der Dosisdaten mehrerer Kontrollbereiche (z. B. LAW-Lager und HAW-Lager) ermöglichen (Verknüpfung von Dosimeterleser zu Kontrollbereich).
5) Verwaltung und Prüfung der EPD Das Dosimetriesystem PADE der Firma NIS wird an den Standorten jeweils auf einem eigens hierfür bereitgestellten Server installiert. Je nach Standort kann die Anzahl der Dosimeterleser variieren. Weiterhin wird der Dosimeter-Prüfplatz nicht an allen Standorten benötigt.
Die angebotenen Hardwarekompenenten müssen unbedingt mit der vorhandenen Software kompatibel sein.
Als Dosimetriesoftware wird zukünftig an allen Standorten das System PADE der Firma Siempelkamp NIS Ingenieurgesellschaft mbH genutzt. Es ist daher sicherzustellen, dass die angebotene Dosimetriehardware gemäß dem vorliegenden Leistungsverzeichnis mit dem vorgenannten System kompatibel ist und eine einwandfreie Funktionalität gegeben ist. Ggf. erforderliche Lizenzen zur Anbindung der Dosimetrie-Hardware an das vorgenannte Dosimetriesystem der NIS sind mitzuliefern und im Angebot entsprechend darzustellen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachfolgenden Angaben sind erforderlich, um die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit zu belegen.
a) Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. (Ausschlusskriterium)
b) Nachweis über regelmäßige Leistung der Sozialversicherungsbeiträge (Unbedenklichkeitsbescheinigung der Einzugsstelle und der Berufsgenossenschaft, max. 3 Monate alt). (Ausschlusskriterium)
c) Bescheinigung von der zuständigen Behörde des betreffenden Mitgliedstaates, dass der Bewerber seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (Auskunft in Steuersachen, max. 3 Monate alt) ordnungsgemäß erfüllt hat. (Ausschlusskriterium).
d) Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Bundesregister) nach § 150 Gewerbeordnung, bzw. bei ausländischen Bewerbern gleichwertige Bescheinigung wird durch die BGZ beim Bundesamt für Justiz für das für den Zuschlag vorgesehene Unternehmen angefordert.
e) Auszug aus dem Handelsregister oder vergleichbare Auskunft, sofern der Bewerber keine natürliche Person ist. (Ausschlusskriterium)
f) Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung. Die Mindestdeckungssummen von 2,0 Mio. EUR für Personenschäden und 2,0 Mio. EUR für sonstige Schäden sind im Auftragsfall vor Vertragsabschluss nachzuweisen. (Ausschlusskriterium)
Die EPD müssen in beiden Fällen eine gültige PTB-Zulassung haben bzw. über eine Baumusterprüfbescheinigung nach PTB verfügen und eichfähig sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html
Es gilt insoweit die am 18.4.2016 in Kraft getretene Neufassung des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
— § 134 GWB
Demnach darf eine Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage.
— § 160 GWB: Einleitung, Antrag
„(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertag