Lieferung von Antigen-Selbsttests Referenznummer der Bekanntmachung: ZA 5.2/1000733451/AUL
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Lieferauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 057-143419)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.polizei.nrw.de/lzpd
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Antigen-Selbsttests
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Lieferung einer noch nicht genau spezifizierten Anzahl von Antigen-Tests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests) zum Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit SARS-CoV-2 gemäß Leistungsbeschreibung. Abgeschlossen werden soll ein Rahmenvertrag mit festen wöchentlichen Abrufmengen in der 20. - 23. KW 2021 über 3.1 Mio Antigen-Selbsttests und einer Mindestabnahme von wöchentlich 2 Mio. Antigen-Selbsttests in der KW 24 und 25 2021. Für Zeiträume nach Beendigung der KW 25 2021 bestehen keine Mindestabnahmeverpflichtungen durch den Auftraggeber und seine Endverbrauchsstellen. Der Auftragnehmer stellt jedoch jederzeit während der Vertragslaufzeit sicher, auf Abruf bis zu 6 200 000 Antigen-Selbsttests pro Woche liefern zu können. Der Rahmenvertrag hat eine Grundlaufzeit bis zum 31.7.2021 und kann maximal bis zum 31.12.2021 verlängert werden.
Auftragsgegenstand ist auch die fristgerechte Lieferung der Antigen-Selbsttests an die insgesamt bis zu 6 200 Endverbrauchsstellen im Land NRW, d. h. Schulen, Behörden und sonstige Einrichtungen des Auftraggebers. Die Lieferverpflichtung des Auftragnehmers beginnt mit der 20. KW, d. h. mit dem 17.5.2021.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
[...]
Abgeschlossen werden soll ein Rahmenvertrag mit festen wöchentlichen Abrufmengen in der 18. — 23. KW 2021 über 3.1 Mio Antigen-Selbsttests und einer Mindestabnahme von wöchentlich 2 Mio. Antigen-Selbsttests in der KW 24 und 25 2021. Für Zeiträume nach Beendigung der KW 25 2021 bestehen keine Mindestabnahmeverpflichtungen durch den Auftraggeber und seine Endverbrauchsstellen. Der Auftragnehmer stellt jedoch jederzeit während der Vertragslaufzeit sicher, auf Abruf bis zu 6 200 000 Antigen-Selbsttests pro Woche liefern zu können. Der Rahmenvertrag hat eine Grundlaufzeit bis zum 31.7.2021 und kann maximal bis zum 31.12.2021 verlängert werden.
Auftragsgegenstand ist auch die fristgerechte Lieferung der Antigen-Selbsttests an die insgesamt bis zu 6 200 Endverbrauchsstellen im Land NRW, d. h. Schulen, Behörden und sonstige Einrichtungen des Auftraggebers. Die Lieferverpflichtung des Auftragnehmers beginnt mit der 18. KW, d. h. mit dem 3.5.2021.
[...]
Abgeschlossen werden soll ein Rahmenvertrag mit festen wöchentlichen Abrufmengen in der 20. - 23. KW 2021 über 3.1 Mio Antigen-Selbsttests und einer Mindestabnahme von wöchentlich 2 Mio. Antigen-Selbsttests in der KW 24 und 25 2021. Für Zeiträume nach Beendigung der KW 25 2021 bestehen keine Mindestabnahmeverpflichtungen durch den Auftraggeber und seine Endverbrauchsstellen. Der Auftragnehmer stellt jedoch jederzeit während der Vertragslaufzeit sicher, auf Abruf bis zu 6 200 000 Antigen-Selbsttests pro Woche liefern zu können. Der Rahmenvertrag hat eine Grundlaufzeit bis zum 31.7.2021 und kann maximal bis zum 31.12.2021 verlängert werden.
Auftragsgegenstand ist auch die fristgerechte Lieferung der Antigen-Selbsttests an die insgesamt bis zu 6 200 Endverbrauchsstellen im Land NRW, d. h. Schulen, Behörden und sonstige Einrichtungen des Auftraggebers. Die Lieferverpflichtung des Auftragnehmers beginnt mit der 20. KW, d. h. mit dem 17.5.2021.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Lieferung einer noch nicht genau spezifizierten Anzahl von Antigen-Tests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests) zum Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit SARS-CoV-2 gemäß Leistungsbeschreibung. Abgeschlossen werden soll ein Rahmenvertrag mit festen wöchentlichen Abrufmengen in der KW 18 — 23 des Jahres 2021 über 3.1 Mio Tests und einer Mindestabnahme von wöchentlich 2 Mio. Tests in der KW 24 und 25 des Jahres 2021
(...)
Die Lieferverpflichtung des Auftragnehmers beginnt mit der KW 18 des Jahres 2021, d. h. mit dem 3.5.2021.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Lieferung einer noch nicht genau spezifizierten Anzahl von Antigen-Tests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests) zum Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit SARS-CoV-2 gemäß Leistungsbeschreibung. Abgeschlossen werden soll ein Rahmenvertrag mit festen wöchentlichen Abrufmengen in der KW 20 - 23 des Jahres 2021 über 3.1 Mio Tests und einer Mindestabnahme von wöchentlich 2 Mio. Tests in der KW 24 und 25 des Jahres 2021.
(...)
Die Lieferverpflichtung des Auftragnehmers beginnt mit der KW 20 des Jahres 2021, d. h. mit dem 17.5.2021.
Beginn: 26/04/2021
Beginn: 07/05/2021
Zur Berücksichtigung dieser Bedarfsaufstockung im Rahmen der Angebotslegung wird die ursprünglich 18 Kalendertage umfassende Angebotsfrist um eine weitere Woche (7 Kalendertage) verlängert und endet nunmehr am 13.4.2021, 12.00 Uhr.
Die Angebotsfrist wird wegen der hier angezeigten Anpassungen von Liefergegenstand, Liefertermin und des Eignungskriteriums „Vorliegen einer Zertifizierung nach DIN EN ISO 13485 oder vergleichbar“ verlängert bis zum 20.4.2021, 12.00 Uhr.
Eigenerklärung über das Vorliegen einer Zertifizierung nach DIN EN ISO 13485 oder vergleichbar (Nutzung des Formulars „Eigenerklärung Führungskräfte Supply Chain Management und Qualitätsmanagement“) und Beifügung eines entsprechenden Nachweises zum Angebot, (...)
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: (...)
2. Vorliegen einer Zertifizierung nach DIN EN ISO 13485 oder vergleichbar (Eigenerklärung unter Nutzung des Formulars „Eigenerklärung Führungskräfte Supply Chain Managament und Qualitätsmanagement“) und Nachweisführung mit Angebot,
Der Bieter muss über die für die Erbringung dieses Auftrags erforderliche Erfahrung in der Logistik mit Medizinprodukten verfügen. Diese Erfahrung bezieht sich mindestens auf: Rückverfolgbarkeit, Dokumentationspflichten, sichere Umsetzung der per Beipackzettel geforderten Umgebungsbedingungen bei Konfektionierung und Transport, Rückführbarkeit der eingesetzten Messmittel für z. B. Temperaturprüfungen während Lagerung, Handling und Transport, Sicherstellung aller vom Hersteller geforderten Umgebungsbedingungen über die gesamte Lieferkette.
Der Bieter kann diesen Eignungsnachweis erbringen
— entweder über eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 13485 oder vergleichbar
— oder über eine sonstige entsprechend detaillierte und nachvollziehbare Eigenerklärung“. Die Nachweisführung erfolgt über eine Eigenerklärung des Bieters unter Nutzung des Formulars „Eigenerklärung Führungskräfte Supply Chain Management und Qualitätsmanagement“ Die Nachweisführung erfolgt über eine Eigenerklärung des Bieters unter Nutzung des Formulars „Eigenerklärung Führungskräfte Supply Chain Management und Qualitätsmanagement“, in den Fällen der Zertifizierung unter Beifügung des Zertifizierungsnachweises (...)
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: (...)
2. Der Bieter muss über die für die Erbringung dieses Auftrags erforderliche Erfahrung in der Logistik mit Medizinprodukten verfügen. Diese Erfahrung bezieht sich mindestens auf: Rückverfolgbarkeit, Dokumentationspflichten, sichere Umsetzung der per Beipackzettel geforderten Umgebungsbedingungen bei Konfektionierung und Transport, Rückführbarkeit der eingesetzten Messmittel für z. B. Temperaturprüfungen während Lagerung, Handling und Transport, Sicherstellung aller vom Hersteller geforderten Umgebungsbedingungen über die gesamte Lieferkette.
Tag: 13/04/2021
Ortszeit: 12:00
Tag: 20/04/2021
Ortszeit: 12:00
Bereits die – nicht abänderbare – „Kurze Beschreibung“ des Auftrags in dieser Änderungsbekanntmachung ist nicht richtig. Richtig muss es heißen:
(...) Abgeschlossen werden soll ein Rahmenvertrag mit festen wöchentlichen Abrufmengen in der 20. – 23. KW 2021 über 3.1 Mio Antigen-Selbsttests und einer Mindestabnahme von wöchentlich 2 Mio. Antigen-Selbsttests in der KW 24 und 25 2021. Für Zeiträume nach Beendigung der KW 25 2021 bestehen keine Mindestabnahmeverpflichtungen durch den Auftraggeber und seine Endverbrauchsstellen. Der Auftragnehmer stellt jedoch jederzeit während der Vertragslaufzeit sicher, auf Abruf bis zu 6 200 000 Antigen-Selbsttests pro Woche liefern zu können. Der Rahmenvertrag hat eine Grundlaufzeit bis zum 31.7.2021 und kann maximal bis zum 31.12.2021 verlängert werden.
Auftragsgegenstand ist auch die fristgerechte Lieferung der Antigen-Selbsttests an die insgesamt bis zu 6 200 Endverbrauchsstellen im Land NRW, d. h. Schulen, Behörden und sonstige Einrichtungen des Auftraggebers. Die Lieferverpflichtung des Auftragnehmers beginnt mit der 20. KW, d. h. mit dem 17.5.2021.