Reinigung und weitere Serviceleistungen der Dienst- und Schutzkleidung für den Rettungsdienst Referenznummer der Bekanntmachung: VIS 089/2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Detmold
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32756
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-lippe.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Detmold
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32756
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-lippe.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Reinigung und weitere Serviceleistungen der Dienst- und Schutzkleidung für den Rettungsdienst
Die Kreise Höxter, Lippe und Paderborn (Auftraggeber) sind für ihre Kreisgebiete nach § 6 Abs. 1 Rettungsgesetzt NRW (RettG NRW) Träger des Rettungsdienstes. Sie unterhalten einheitliche Leitstellen für den Brandschutz, den Katastrophenschutz und den Rettungsdienst (§ 4 Abs. 4 BHKG) sowie eine Anzahl an Rettungswachen nach dem jeweils gültigen Rettungsdienstbedarfsplan.
Die oben genannten Auftraggeber schreiben gemeinschaftlich für ihren Bevölkerungsschutz die Lieferung von Hygienetextilien und die Reinigung der Dienst- und Schutzkleidung inklusive aller Dienstleistungen wie Hol- und Bringdienst, Reparatur und Kennzeichnung aus.
Los 1 Kreis Höxter
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Der Auftragnehmer übernimmt die Reinigung der Dienst- und Schutzkleidung der Rettungswachen, Leitstellen und Zentrallager im Kreisgebiet Höxter nach dem vom Bekleidungshersteller festgelegten Reinigungs- und Pflegeplan. Bei der Schutzkleidung handelt es sich um Industriewäsche.
Weiterhin übernimmt der Auftragnehmer eigenständig und auf Auftrag die gesamte Reparatur der Dienst- und Schutzkleidung, die Kennzeichnung und Kontrolle der Dienst- und Schutzkleidung.
Darüberhinaus stellt der Auftragnehmer Hygienetextilien (240 Bettwäschesätze, 1 378 Duschhandtücher, 186 Geschirrhandtücher und 732 Wischmopps) in einem Mietwäsche Tauschverfahren zur Verfügung.
Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr.
Bitte beachten sie, dass Auftraggeber des Los 1 ist:
Der Kreis Höxter — Der Landrat
Moltkestraße 12
37671 Höxter
Bezüglich der Ausführungsfrist ist weiterhin zu beachten, dass die Kennzeichnung der Dienst- und Schutzkleidung bereits einige Monate vor dem Start der übrigen Dienst- und Serviceleistungen beginnt, wie in der Leisutngsbeschriebung beschrieben.
Los 2 Kreis Lippe
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Der Auftragnehmer übernimmt die Reinigung der Dienst- und Schutzkleidung der Rettungswachen, Leitstellen und Zentrallager im Kreisgebiet Lippe nach dem vom Bekleidungshersteller festgelegten Reinigungs- und Pflegeplan. Bei der Schutzkleidung handelt es sich um Industriewäsche.
Weiterhin übernimmt der Auftragnehmer eigenständig und auf Auftrag die gesamte Reparatur der Dienst- und Schutzkleidung, die Kennzeichnung und Kontrolle der Dienst- und Schutzkleidung.
Darüberhinaus stellt der Auftragnehmer Hygienetextilien (100 Bettwäschesätze, 910 Duschhandtücher, 727 Geschirrhandtücher, 1 515 Reinigungstücher und 270 Wischmopps) in einem Mietwäsche Tauschverfahren zur Verfügung.
Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr.
Bitte beachten sie, dass Auftraggeber des Los 1 ist:
Der Kreis Lippe — Der Landrat
Felix-Fechenbach-Straße 5
32756 Detmold
Bezüglich der Ausführungsfrist ist weiterhin zu beachten, dass die Kennzeichnung der Dienst- und Schutzkleidung bereits einige Monate vor dem Start der übrigen Dienst- und Serviceleistungen beginnt, wie in der Leisutngsbeschriebung beschrieben.
Los 3 Kreis Paderborn
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Der Auftragnehmer übernimmt die Reinigung der Dienst- und Schutzkleidung der Rettungswachen, Leitstellen und Zentrallager im Kreisgebiet Paderborn nach dem vom Bekleidungshersteller festgelegten Reinigungs- und Pflegeplan. Bei der Schutzkleidung handelt es sich um Industriewäsche.
Weiterhin übernimmt der Auftragnehmer eigenständig und auf Auftrag die gesamte Reparatur der Dienst- und Schutzkleidung, die Kennzeichnung und Kontrolle der Dienst- und Schutzkleidung.
Darüberhinaus stellt der Auftragnehmer Hygienetextilien (30 Bettwäschesätze, 1 380 Duschhandtücher und 455 Geschirrhandtücher) in einem Mietwäsche Tauschverfahren zur Verfügung.
Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr.
Bitte beachten sie, dass Auftraggeber des Los 1 ist:
Der Kreis Paderborn — Der Landrat
Aldegreverstraße 10 — 14
33102 Paderborn
Bezüglich der Ausführungsfrist ist weiterhin zu beachten, dass die Kennzeichnung der Dienst- und Schutzkleidung bereits einige Monate vor dem Start der übrigen Dienst- und Serviceleistungen beginnt, wie in der Leisutngsbeschriebung beschrieben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung.
Erklärung zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB.
Erklärung über den Gesamtumsatz einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung.
Der Jahresumsatz muss mindestens so hoch sein wie das 1,5-fache des angebotenen Auftragswertes.
Die Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung muss über eine Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden verfügen.
Liste der wesentlichen in den letzten 2 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen mit Angabe des Wertes, des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers.
Bieter müssen über mindestens eine Referenz verfügen, deren Leistungen mit der hier angefragten in Art und Umfang vergleichbar sind.
Nachweis des Hygienezeugnis für Wäschepflege im Bereich Gesundheit und Pflege „RAL GZ 992/2 Krankenhauswäsche“ oder gleichwertiger Art.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:
— ca. 1/2 bis 3/4 Jahr vor Ablauf des Vertrages (Spätsommer / Herbst 2024 oder 2025).
Die Auftraggeber unterstützen Betriebe und Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und fordern diese ausdrücklich auf, sich an diesem Vergabeverfahren zu beteiligen und ein Angebot abzugeben.
Bei Werkstätten für behinderte Menschen (§ 219 SGB IX), Blindenwerkstätten (§ 228 SGB IX) und Inklusionsbetriebe im Sinne der § 215, § 224 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 SGB IX oder Einrichtungen in anderen Staaten, die nach den dort rechtlichen Bestimmungen mit den vorgenannten Einrichtungen vergleichbar sind, wird der Angebotspreis mit einem Abschlag von 15 % berücksichtigt. Voraussetzung für die Berücksichtigung des Abschlags ist, dass die angebotene Dienstleistung im wesentlichen Teil durch den Anbieter erfolgt. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Wertschöpfung durch die Beschäftigten mehr als 10 Prozent des Nettowerts der zugekauften Waren beträgt. Der Bieter muss seine Eigenschaft als bevorzugter Bieter durch einen der folgende Nachweise belegen:
— Vorlage der von der Bundesagentur für Arbeit ausgesprochenen Anerkennung als Werkstatt für Behinderte Menschen gemäß § 225 SGB IX,
— Vorlage der von der zuständigen Ordnungsbehörde ausgesprochenen Anerkennung als staatlich anerkannte Blindenwerkstatt nach § 5 Blindenwarenvertriebsgesetz,
— Vorlage der Anerkennung als Inklusionsbetrieb nach § 215 SGB IX,
— Für ausländische Bieter Bescheinigungen einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes der Einrichtung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber / Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.