Straßenreinigung im Gemeindegebiet Wachtberg
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wachtberg
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53343
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 228 / 95441-66
Fax: +49 228 / 95441-23
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wachtberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Straßenreinigung im Gemeindegebiet Wachtberg
Straßenreinigung im Gemeindegebiet Wachtberg.
Leistungsbeschreibung:
Über die maschinelle Reinigung von Straßen, Wegen und Plätzen im Bereich der Gemeinde Wachtberg Die Gemeinde Wachtberg ist eine Flächengemeinde von ca. 50 km2 Größe und besteht aus 13 Ortschaften.
1. Wöchentliche Reinigung der Straßen, Wege und Plätze mit 107 698 Kehrmetern (Straßenlänge = 53 849 m). Über die Reinigungsstrecken in den einzelnen Ortschaften besteht ein Kehrplan, der bei der Gemeinde Wachtberg, Fachbereich 5, Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg, eingesehen werden kann.
2. Im Angebot ist zu berücksichtigen, dass die Busbuchten und Wendeanlagen mit zu reinigen sind. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass in verschiedenen Straßen verkehrsberuhigende Elemente eingebaut wurden. Im Bereich der hier vorhandenen Baumscheiben, Pflanzkübel etc. muss ebenfalls eine ordnungsgemäße Reinigung erfolgen. Sofern im Rahmen der maschinellen Reinigung Straßenflächen an Wendeanlagen, Verkehrsinseln, Stichstraßen usw. nicht allein mittels Kehrmaschine gesäubert werden können, sind ergänzende Reinigungen per Hand vorzunehmen.
Die Längs- und Senkrechtparktaschen sind bis zu einer Tiefe von 5,00 m 2-mal jährlich, in den Monaten April und November, zu reinigen. Bei nicht maschinell zu reinigenden Flächen erfolgt die Reinigung per Hand. Im Vorfeld der Reinigung ist hierzu beim Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises eine verkehrsrechtliche Anordnung zur Sperrung der Parktaschen zu beantragen. Alle mit dieser Anordnung verbundenen Kosten sind in den Einheitspreis mit einzukalkulieren.
3. Die Auftragserteilung wird davon abhängig gemacht, ob der Unternehmer über die notwendigen Gerätschaften und das erforderliche und qualifizierte Personal verfügt. Als Kehrmaschine kommt nur eine moderne Saugkehrmaschine in Frage, die ein staubfreies Arbeiten garantiert. Die Maschine muss mit einem Tellerbesen für die Rinnenreinigung und einem zweiten Besen für die Fahrbahn ausgestattet sein. Der Kehricht in den Straßenrinnen sowie auf der Fahrbahn muss aufgesaugt werden. Bevorzugt wird eine Kehrmaschine die es ermöglicht, auch in Bereichen von Baumscheiben, Pflanzkübeln usw. die Reinigung ordnungsgemäß durchzuführen. Die Reinigung erstreckt sich bis zur Straßenmitte.
4. Der aufgenommene Kehricht geht in das Eigentum des Auftragnehmers über und ist entsprechend der abfallrechtlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen.
5. Für die Abrechnung sind die Kehrmeter maßgebend, die durch das Neue Kommunale Finanzmanagement festgestellt wurden. Sollten die ausgeführten Kehrmeter im Laufe der Vertragsdauer um nicht mehr als 20 % von dem im Angebot angeführten Massen abweichen, so gilt der Vertragliche Einheitspreis. Für eine über 20 % hinausgehende Überschreitung des Mengenansatzes ist auf Verlangen ein neuer Einheitspreis zu vereinbaren.
6. Wenn die Reinigung aufgrund von Witterungseinflüssen (Schneefall, starker Frost, starke Niederschläge usw.) nicht durchgeführt werden kann, werden die ausgefallenen Tage der Gemeinde Wachtberg nicht in Rechnung gestellt. Der Abrechnungsmodus findet monatlich statt und wird anhand der wöchentlich zu erstellenden Rapportnachweise kontrolliert.
7. Die Änderung des Kehrplanes bleibt dem Auftraggeber vorbehalten, um auf besondere Vorkommnisse (Karneval, Kirmes etc.) reagieren zu können.
8. Der Auftragnehmer hat nachzuweisen, dass er mehr als eine Kehrmaschine besitzt, um bei einem Ausfall eines Gerätes den notwendigen Ersatz stellen zu können. Maschinenausfälle sind dem Auftraggeber schnellstmöglich telefonisch mitzuteilen.
9. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber mit Angebotsabgabe eine Referenzliste vorzulegen, aus der ersichtlich ist für welche Kommunen er in den letzten Jahren gearbeitet hat. Die Bietereignung erfolgt darüber hinaus durch Nachweis von mindestes 3- in der hier ausgeschriebenen Größenordnung -gleichwertigen Vertragsverhältnissen im kommunalen Bereich in den letzten 5 Jahren. Die jeweiligen Ansprechpartner der Kommunen sind zu benennen.
10. Bei der Berechnung der Angebotspreise sind alle anfallenden Kosten für den jeweils entstehenden Vertragszeitraum mit einzukalkulieren. Eine Lohn- bzw. Stoffpreisklausel wird nicht vereinbart.
11. Für die Positionen 1.1.50 und 1.1.60 ist eine gesonderte Rechnungslegung an die Gemeinde Wachtberg, Fachbereich 2, Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg, erforderlich.
12. Der Auftrag für die Reinigungsarbeiten soll zum 1.1.2022 erteilt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
TVgG -NRW Besondere Vertragsbedingungen Tariftreue / Mindestarbeitsbedingungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegburg
Postleitzahl: 53721
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://www.rhein-sieg-kreis.de/vv/produkte/-06/Kommunalaufsicht.php