Organisationsentwicklungsprojekt im FB 10 Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-10-100-1000-0001-1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47803
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.krefeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Organisationsentwicklungsprojekt im FB 10
Durchführung des Organisationsentwicklungsprojektes im Fachbereich Verwaltungssteuerung und -service.
Stadt Krefeld Sankt
Töniser Straße 60
47803 Krefeld
Dem Fachbereich 10 Verwaltungssteuerung und -service fällt innerhalb der Stadtverwaltung Krefeld eine besondere Stellung zu, da dort für die Entwicklung der Gesamtorganisation wesentliche Entscheidungen vorbereitet und Prozesse initiiert und begleitet werden. Die Stadt Krefeld beabsichtigt diesen Fachbereich durch einen externen Berater einer grundsätzlichen Betrachtung unterziehen zu lassen, um sowohl Synergiepotentiale im Rahmen der Prozesse und Schnittstellen zu heben als auch das Aufgabenportfolio stärker zu profilieren.
Ziele des Projekts sollen ein geklärtes Rollen- und Aufgabenprofil, effiziente Arbeitsabläufe und ein attraktives Arbeitsklima sein. Hierzu soll die Rolle des Fachbereiches 10 innerhalb Stadtverwaltung Krefeld im Hinblick auf die Funktionalität der Gesamtverwaltung, ihre Aufgaben und Entscheidungskompetenzen geklärt werden. In Abstimmung mit der Verwaltungsleitung sollen klare Organisationsziele definiert werden, an denen die Arbeit des Fachbereichs ausgerichtet wird. Es soll zudem untersucht werden, wieviel Steuerung durch den Fachbereich sinnvoll und nötig ist und an welchen Stellen vor allem beratende Leistungen gefordert sind.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nach § 45 VgV
— Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre,
— Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung.
Berufliche Leistungsfähigkeit nach § 46 VgV
— Qualifikation des/der Projektleiter/in (10 Punkte).
Anhand der vorgelegten Lebensläufe, Qualifikationsbescheinigungen und Referenzen werden Punkte für gesammelte Erfahrungen und Qualifikationen in den folgenden Schlüsselbereichen der Ausschreibung vergeben: (1) Einschlägiger Studienabschluss (Wirtschaftswissenschaften, Verwaltungssteuerung, Psychologie oder vergleichbar) (2 Punkte); (2) Einschlägige Berufserfahrung von mehr als 10 Jahren (2 Punkte); (3) Kenntnisse und Erfahrungen im Rahmen der Steuerung/Koordination von Organisationsentwicklungsmaßnahmen (Prozess und Moderationskompetenz) (2 Punkte); (4) Kenntnisse und Erfahrungen im Rahmen der Umsetzung von Organisationsentwicklungen (Changemanagement-Kompetenz) (2 Punkte); (5) Erfahrungen bei der Auftragsbearbeitung für die öffentliche Verwaltung (2 Punkte).
— Qualifikation des/der stellvertretenden Projektleiter/in (5 Punkte).
Anhand der vorgelegten Lebensläufe, Qualifikationsbescheinigungen und Referenzen werden Punkte für gesammelte Erfahrungen und Qualifikationen in den folgenden Schlüsselbereichen der Ausschreibung vergeben: (1) Einschlägiger Studienabschluss (Wirtschaftswissenschaften, Verwaltungssteuerung, Psychologie oder vergleichbar) (1 Punkt); (2) Einschlägige Berufserfahrung von mehr als 10 Jahren (1 Punkt); (3) Kenntnisse und Erfahrungen im Rahmen der Steuerung/Koordination von Organisationsentwicklungsmaßnahmen (Prozess und Moderationskompetenz) (1 Punkt); (4) Kenntnisse und Erfahrungen im Rahmen der Umsetzung von Organisationsentwicklungen (Changemanagement-Kompetenz) (1 Punkt); (5) Erfahrungen bei der Auftragsbearbeitung für die öffentliche Verwaltung (1 Punkt).
— Qualifikation weitere Projektmitarbeiter (Zusatzqualifikation im Bereich Coaching/Mediation und Kenntnisse und Erfahrungen im Rahmen von Teamentwicklung): 2 Punkte
— Vergleichbare Leistungen der letzten 5 Jahre: 20 Punkte
Mindestkriterium: Es sind mindestens 2 vergleichbare Referenzprojekte (i.e. Organisationsentwicklungsmaßnahmen im Bereich der öffentlichen Verwaltung) nachzuweisen.
Punktewertung: Darüber hinaus werden für Personal- und Organisationsentwicklungsmaßnahmen im Bereich der Öffentlichen Verwaltung Punkte vergeben. Je Referenz werden maximal 4,0 Punkte vergeben:
(a) Organisationsentwicklungsmaßnahmen im Bereich der Öffentlichen Verwaltung (1 Punkt),
(b) Maßnahmen in Querschnittsbereichen (interne Dienste und/oder steuernde bzw. strategische Organisationseinheiten) (1 Punkt),
(c) Organisationsentwicklungsmaßnahmen mit mehr als 100 Mitarbeitern (1 Punkt),
(d) Umsetzungsbegleitung der Maßnahme (Changemanagement) (1 Punkt).
Die wesentlichen Projektleistungen müssen im Rahmen der letzten 5 Jahre (d. h. seit dem 1.1.2016) erbracht und innerhalb dieses Zeitraums abgeschlossen worden sein. Nur für tatsächlich ausgeführte Leistungselemente und Projektphasen werden Punkte vergeben. Es werden die 5 Referenzen mit den jeweils meisten Punkten gewertet. Insgesamt können so max. 20 Punkte erreicht werden. Punkte werden nur vergeben, wenn die Leistungen entweder durch den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft selbst oder durch ein auch im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung benanntes Nachunternehmen ausgeführt worden sind.
Die Beratungsleistungen werden stufenweise beauftragt. Mit Vertragsschluss werden zunächst die Projektphasen 1 (Ist-Erhebung) und Projektphase 2 (Ist-Bewertung) als erste Stufe beauftragt. Die weiteren Stufen werden durch gesonderte Schreiben abgerufen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (bei juristischen Personen) oder entsprechender Auszug aus dem Berufsregister (bei Planungsbüros oder natürlichen Personen). Bei ausländischen Bewerbern sind entsprechende Unterlagen vorzulegen.
2. Angaben zum Bewerber bzw. sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft (Name, Rechtsform, Anschrift, Telefon, Telefax, E-Mail Adresse, Ansprechpartner) und zu den geschäftsführenden Personen.
3. Nachweis der Vertretungsmacht desjenigen, der den Bewerber vertritt (z. B. Handelsregisterauszug oder Vollmacht der Gesellschaft).
4. Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen.
5. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs.1 Satz 1 oder 2 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes oder § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes nicht vorliegen.
6. Bewerbergemeinschaftserklärung (falls erforderlich),
7. Verpflichtungserklärung von Nachunternehmen, soweit sich der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft auf die Fachkunde oder Leistungsfähigkeit von Nachunternehmen beruft. Nachunternehmen müssen sich entsprechend der vorgenannten Ziffern 1 bis 7 auch zu ihrer persönlichen Lage erklären.
Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die geforderten Angaben in vorgegebenen Formblättern zusammengefasst, welche vom Bewerber zu verwenden und zusammen mit den darin geforderten Nachweisen und Erklärungen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind. Die Formblätter sind Anlage der Allgemeinen Vergabeunterlage.
Die nicht rechtzeitige Vorlage der Unterlagen kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern und Bewerber oder Bewerbergemeinschaften vom Verfahren auszuschließen, die auf einmalige Nachforderung innerhalb von 6 Tagen keine oder nur unvollständige Unterlagen nachreichen.
Die Vergabestelle behält sich zudem vor, zusätzlich zu den Eigenerklärungen vor Vergabe des Auftrages entsprechende Bescheinigungen der zuständigen behördlichen Stelle zu verlangen.
1. Erklärung über den Gesamtumsatz (netto) des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft, jeweils bezogen und konkret aufgeteilt auf die letzten 5 Geschäftsjahre.
2. Nachweis des Abschlusses einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden.
Mindestkriterien sind im Rahmen der Eignungskriterien dargestellt.
1. Unterlagen über berufliche Befähigung und Qualifikation des vorgesehenen Projektleiters und seines Stellvertreters,
2. Unterlagen über Berufliche Befähigung und Qualifikation der weiteren Projektmitarbeiter,
3. Es werden vergleichbare Referenzprojekte der letzten 5 Jahre gewertet. Es sind mindestens 2 vergleichbare Referenzprojekte (i.e. Organisationsentwicklungsmaßnahmen im Bereich der
Öffentlichen Verwaltung) nachzuweisen. Die wesentlichen Projektleistungen müssen im Rahmen der letzten 5 Jahre (d. h. seit dem 1.1.2016) erbracht und innerhalb dieses
Zeitraums abgeschlossen worden sein. Nur für tatsächlich ausgeführte Leistungselemente und Projektphasen werden Punkte vergeben. Es werden die 5 Referenzen mit den jeweils meisten Punkten gewertet. Insgesamt können so max. 20 Punkte erreicht werden. Punkte werden nur vergeben, wenn die Leistungen entweder durch den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft selbst oder durch ein auch im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung benanntes Nachunternehmen ausgeführt worden sind.
Mindestkriterien sind im Rahmen der Eignungskriterien dargestellt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auch ohne Verhandlungen auf Grundlage der Konditionen des Erstangebots zu erteilen.
Weitere Informationen zur Ausschreibung können einer Allgemeinen Vergabeunterlage mit Anlagen entnommen werden, die unter der o. g. Adresse abgerufen werden kann. Die Vergabeunterlagen enthalten auch Formblätter für die Eignungsnachweise, die für den Teilnahmeantrag zu nutzen sind.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYD3DYPS
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.brd.nrw.de/
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziff. 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich (d. h. innerhalb von 10 Kalendertagen) gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.