Planungsleistungen Neubau eines Forschungsgebäudes mit integriertem Depot Referenznummer der Bekanntmachung: X-DMT-2021-0004
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44787
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dmt-lb.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.bergbaumuseum.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44791
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bergbaumuseum.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen Neubau eines Forschungsgebäudes mit integriertem Depot
Planungsleistungen Neubau eines Forschungsgebäudes mit integriertem Depot des Deutschen Bergbau-Museums Bochum; Objektplanung (vgl. §§ 3, 34 i. V. m. Anlage 10 HOAI).
Deutsches Bergbau-Museum
Am Bergbaumuseum 28
44791 Bochum
Die DMT Gesellschaft für Lehre und Bildung mbH (DMT) plant als Träger des Deutschen Bergbau-Museums Bochum den Bau eines Forschungsgebäudes mit integriertem Depot zur fachgerechten Lagerung bergbaulicher Sammlungsgegenstände. Es sollen in diesem Rahmen Flächen für die Einlagerung von bergbaulichen Gegenständen, Schriftgut und Filmmaterial, Büroflächen sowie eine entsprechende Infrastruktur für die Wissenschaftler des Forschungsbereichs Bergbaugeschichte/Montanhistorisches Dokumentationszentrum geschaffen werden.
Realisiert werden soll auf einem Grundstück an der Gahlenschen Straße in Bochum eine Nutzfläche gemäß genehmigten Raumprogramm von rund 7 934,60 m2 (Nutzungsflächen 1-6). Hinzu kommen sollen außerdem auf das erforderliche Maß zu beschränkende Technikflächen sowie Verkehrs- und weitere Flächen, u. a. für Neben- und Sanitärräume (Nutzungsfläche 7).
Das Gebäude soll über vier Vollgeschosse verfügen. Im Erdgeschoss sollen schwere Objekte, in den Obergeschossen sowohl schwere als auch leichte Objekte sowie Schriftgut und Filme gelagert werden. Außerdem werden in den Obergeschossen Flächen für Büros und Sitzungsbereiche geplant. Die geschaffenen Außenflächen sollen später ebenfalls genutzt werden. Ferner ist die konkrete Gestaltung der Fassadenflächen für den Auftraggeber unter städtebaulichen Gesichtspunkten von Bedeutung.
Die Maßnahme erfolgt im Rahmen der Umsetzung des Zukunftskonzepts „DBM 2020“. Dieses sieht – neben dem Neubau des Depots als sog. Bauteil C – außerdem die Sanierung der Nord- und Südhälfte des Museumsgebäudes sowie den Aufbau und die Erneuerung weiterer Ausstellungen im Deutschen Bergbau-Museum vor (Bauteile A und B). Die Bauteile A und B sind bereits abgeschlossen.
Für die vorgesehene Neubaumaßnahme werden grundsätzlich Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-8/9 nach HOAI benötigt, wobei der beauftragte Leistungsumfang von der Vergabestrategie bei den Bauleistungen abhängt. Die Vergabestelle hat noch keine letztverbindliche Entscheidung im Hinblick auf die zu realisierende Vergabeart getroffen, präferiert jedoch die Durchführung einer Generalunternehmervergabe, ggf. mit partnerschaftlicher Beschaffungsstruktur. In diesem Fall erfolgt zunächst eine Beauftragung mit Leistungen der Objektplanung gem. den Leistungsphasen 1 und 2 HOAI. In der Folge soll für die weiteren Leistungsphasen eine Weiterbeschäftigung des künftigen Auftragnehmers durch den Generalunternehmer auf Grundlage der im Rahmen dieser Ausschreibung getroffenen Vertragsgrundlagen ermöglicht werden.
Die Bieter sollen daher im Rahmen des Vertragsschlusses bereits ihr Einverständnis zu einem Auftraggeberwechsel ab Leistungsphase 3 (Vertragsübernahme durch den Generalunternehmer) erklären. Die Konditionen einer möglichen späteren Auftragsdurchführung für den Generalunternehmer werden bereits in diesem Verfahren verhandelt und im späteren Vergabeverfahren für den Generalunternehmer bindend vorgegeben.
Vor dem Hintergrund der noch ausstehenden letztverbindlichen Entscheidung zur Vergabestrategie werden Honorare für sämtliche Vergabearten der Einzelgewerkvergabe sowie der Generalunternehmer-Vergabe (ggf. mit partnerschaftlicher Beschaffungsstruktur) im Rahmen der Angebotslegung abgefragt.
Die Vergabestelle plant außerdem im Hinblick auf das Verhandlungsverfahren folgenden Verfahrensablauf: Die optimale Funktion und Nutzung des Neubaus unter Einhaltung des vorgegebenen Kostenrahmens ist für die Vergabestalle von besonderer Bedeutung. Aus diesem Grund soll bereits im Rahmen des Verhandlungsverfahrens unter Berücksichtigung dieser Aspekte je ein Konzeptentwurf durch alle nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bieter erstellt werden. Die Entwürfe sollen Teil-Elemente einer klassischen Vorplanung gem. LP 2 HOAI enthalten. Jeder Bieter erhält für die Erstellung seines Konzepts eine pauschale Vergütung in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR. Nähere Vorgaben zur Durchführung dieser sog. Konzeptphase enthalten die weiteren Vergabeunterlagen.
Der öffentliche Auftrag wird eine Laufzeit entsprechend der tatsächlichen Projektdauer haben, d. h. vom Zuschlag bis zur Fertigstellung der Maßnahme. Beginn und Ende der Vertragslaufzeit sind Daten auf Basis der aktuellen Zeitplanung, können sich aber entsprechend verändern.
Aus allen eingehenden Bewerbungen werden 5 Bewerber ausgewählt die aufegfordert werden sollen einen Entwurf zu erstellen. Diese 5 Bewerber werden anhande der folgend beschriebenen Kriterien ausgewählt:
(1) Referenzen über die in den letzten 5 Jahren erbrachten, d. h. begonnenen und beendeten, Leistungen (projektspezifisch), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, einschließlich – unter Berücksichtigung bestehender Datenschutzvorgaben – Angabe der Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer des Ansprechpartners bei dem jeweiligen Auftraggeber der als Referenz genannten Aufträge, (Gewichtung 60 %),
(2) Schriftliche Vorstellung des Projektteams (Gewichtung 15 %),
(3) Nachweis geeigneter Maßnahmen zur langfristigen (nach Möglichkeit seit mindestens 3 Jahren bestehenden) Qualitätssicherung des Bewerbers (z. B. Zertifizierung nach ISO 9001, Darstellung des hauseigenen Qualitätssicherungssystems), (Gewichtung 10 %),
(4) Angaben und Nachweis eines Konzepts zur Sicherstellung der örtlichen Präsenz (Gewichtung: 15 %).
Hinweis der Vergabestelle: Die Bewerber werden gebeten, sich auf die Vorlage vergleichbarer Referenzen zu beschränken. Wenn der Bewerber mehr als 3 Referenzen einreichen sollte, hat er jeweils die 3 Referenzen zu benennen, die für die Auswahlkriterien gewertet werden sollen. Damit soll sichergestellt werden, dass der Bewerber die aus seiner Sicht maßgebliche Entscheidungsgrundlage gegenüber der Vergabestelle bestimmt. Es werden nur Referenzen gewertet, die den entsprechenden Vermerk haben. Sollten mehr als 3 Referenzen entsprechend gekennzeichnet sein, wird der Auftraggeber die 3 zu wertenden Referenzen nach der Reihenfolge der Nummerierung festlegen. Die 3 zur Wertung gekennzeichneten Referenzen mit den niedrigsten Nummern werden gewertet. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Referenzkriterien insgesamt nachzuweisen, das heißt der Referenznachweis ist nicht von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln zu führen.
Die Leistungen werden optional/stufenweise abgerufen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber sollte zum Nachweis seiner Eignung folgende Unterlagen oder vergleichbare Informationen vorlegen:
— unterschriebene Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen (Bewerbungsbogen – Anlage 1),
— Angaben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft ist oder ob und auf welche Art er auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeitet (Bewerbungsbogen – Anlage 2).
Die nicht rechtzeitige Vorlage der in Ziff. III.1.1) bis III.1.3) genannten Unterlagen kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern und Bewerber oder Bewerbergemeinschaften vom Verfahren auszuschließen, die auf einmalige Nachforderung keine oder nur unvollständige Unterlagen nachreichen. Ein Anspruch auf Nachreichung von Unterlagen besteht jedoch nicht, insbesondere kann die Vergabestelle im Rahmen der Gleichbehandlung aller Bieter entscheiden, bei keinem Bieter etwaig fehlende Unterlagen nachzufordern.
Die Vergabestelle behält sich zudem vor, zusätzlich zu den Eigenerklärungen vor Vergabe des Auftrages entsprechende Bescheinigungen der zuständigen behördlichen Stelle zu verlangen. Die von den Bewerbern einzureichenden Unterlagen ergeben sich insgesamt aus Ziffer III.1.1) bis III.1.3). Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen (Nachunternehmer) bedienen, sind die in Ziff. III.1.1) bis III.1.3) genannten Unterlagen vollständig auch von diesen Nachunternehmern vorzulegen.
Erklärungen über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre in den hier nachgefragten Leistungsbereichen und hinsichtlich sonstiger, damit zusammenhängender oder ähnlicher Leistungen (Bewerbungsbogen – Abschnitt II 1.)
(1) Angaben über das Büro, zur Anzahl (jährliches Mittel, Beschäftigte und Anzahl Führungskräfte) und Qualifikation der Beschäftigten sowie zur technischen Ausstattung des Büros. Die Angaben zum Büro haben – sofern zutreffend – auch Ausführungen über die bisherige Zusammenarbeit mit den in diesem Vergabeverfahren von dem Bewerber benannten Nachunternehmern zu enthalten (Bewerbungsbogen – Abschnitt III 1.);
(2) Referenzen über die in den letzten 5 Jahren erbrachten, d. h. begonnenen und beendeten, Leistungen (projektspezifisch), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, einschließlich – unter Berücksichtigung bestehender Datenschutzvorgaben – Angabe der Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer des Ansprechpartners bei dem jeweiligen Auftraggeber der als Referenz genannten Aufträge (Bewerbungsbogen – Abschnitt III 2.);
(3) Nachweis geeigneter Maßnahmen zur langfristigen Qualitätssicherung des Bewerbers (z. B. Zertifizierung nach ISO 9001, Darstellung des hauseigenen Qualitätssicherungssystems) (Bewerbungsbogen – Abschnitt III 4.);
(4) Nachweis eines Konzeptes zur Sicherstellung der örtlichen Präsenz (Bewerbungsbogen – Abschnitt III 5.).
Die hier benannten Kriterien sind durch den Bewerber in geeigneter Form darzustellen und der Bewerbung jeweils eindeutig gekennzeichnet beizufügen.
Voraussetzung ist die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist. Juristische Personen erfüllen diese Voraussetzungen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungs- bzw. Ingenieurleistungen gerichtet ist und sie einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne benennen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bewerber/Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1)).
§160 Abs. 3 GWB:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de