Pflege, 3rd-Level-Support und Fortentwicklung der Software eNorm Referenznummer der Bekanntmachung: ZIB 14.04 - 9957/20/VV: 1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]5
Fax: [removed]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Pflege, 3rd-Level-Support und Fortentwicklung der Software eNorm
Gegenstand der Vergabe sind Pflege-, 3rd-Level-Support- und Fortentwicklungsleistungen der Individualsoftware eNorm.
ENorm ist eine Ergänzung (Add-In) zu Microsoft Word, welche die Einhaltung rechtsförmlicher und redaktioneller Vorgaben während der schriftlichen Erstellung bzw. Bearbeitung von Gesetzesentwürfen unterstützt und es ermöglicht, die Dokumente im gesamten Gesetzgebungsverfahren bis hin zur Verkündung und Normendokumentation durchgängig zu verwenden. Abrufberechtigt sind das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sowie der Deutsche Bundestag.
Die Laufzeit verlängert sich zu gleichbleibenden Konditionen automatisch 2-malig um jeweils 1 weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Vertragsverlängerung nicht spätestens 3 Monate vor Vertragsende widerspricht.
Die 5 bestplatzierten Bewerber werden gesondert elektronisch über die E-Vergabe zur Ange-botsabgabe aufgefordert. Kommt es infolge von Punktgleichheit dazu, dass mehrere Bewerber sich den letzten Platz, der zur Angebotsabgabe berechtigt, teilen, so werden diese alle zur Angebotsab-gabe aufgefordert. In diesem Fall werden somit mehr als 5 Bewerber gesondert elektronisch über die E-Vergabe zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Im Rahmen der Eignung hat die Vergabestelle insbesondere auch zu prüfen, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen (§§ 123, 124 GWB). Hierzu dient das Formular „Eigenerklärung Ausschlussgründe“. Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, können diese im Einzelfall aufgeklärt und die Vorlage von weiteren Nachweisen (z. B. eines polizeilichen Führungszeugnisses) verlangt werden.
Bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaften ist für jedes Mitglied eine Eigenerklärung vorzulegen. Im Fall einer Eignungsleihe muss die Eigenerklärung des eignungsleihenden Dritten bereits mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot eingereicht werden.
Für sonstige Dritte (Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe) muss die Eigenerklärung spätestens vor der Zuschlagserteilung vom Zuschlagskandidaten vorgelegt werden. Sollte die Eigenerklärung für sonstige Dritte nicht bereits mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot eingereicht werden, wird die Vergabestelle die Erklärung vor Zuschlagserteilung entsprechend gesondert anfordern.
Das Formular „Unternehmensdaten“ ist vollständig auszufüllen und Ihrem Teilnahmeantrag beizufügen. Die Angaben zur Unternehmensgröße dienen statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt das Beschaffungsamt des BMI für die vor dem Zuschlag einzuholende Auskunft aus dem Gewerbezentralregister insbesondere gemäß § 150a Gewerbeordnung, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist das Formular für jedes Mitglied einzureichen.
Umsatz:
Als Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist der netto Gesamtjahresumsatz des Bieters jeweils für die letzten 3 Geschäftsjahre im Dokument „Unternehmensdarstellung“ anzugeben. Der durchschnittliche netto Gesamtjahresumsatz des Bieters bzw. der Bieterkonstellation muss pro Geschäftsjahr mindestens [Betrag gelöscht] EUR betragen.
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Drittunternehmen/Eignungsleihe:
Wenn Sie Kapazitäten von Dritten (anderen Unternehmen oder freien Mitarbeitern) in Anspruch nehmen wollen, füllen Sie bitte diesbezüglich das Formular „Unterauftraege“ aus und fügen Sie es Ihrem Angebot/Teilnahmeantrag bei. Konzernangehörige Unternehmen gelten ebenfalls als Drittunternehmen. Der Bieter kann im Hinblick auf die für den zu vergebenden Auftrag erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten von Drittunternehmen in Anspruch nehmen (sog. Eignungsleihe). In dem Fall ist zusätzlich das Formular „Verpflichtungserklaerung_Eignungsleihe_Unterauftraege“ auszufüllen.
Ist ein Drittunternehmen als Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe vorgesehen, ist das durch das Drittunternehmen unterzeichnete Formular „Eigenerklaerung_Ausschlussgründe“ einzureichen. Die Vergabestelle überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss der Unterauftragnehmerin vorliegen. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe muss sie die Ersetzung der Unterauftragnehmerin verlangen. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann sie die Ersetzung verlangen. Nach Zuschlagserteilung kann ein Austausch von Unterauftragnehmern nur noch mit Zustimmung der Vergabestelle/Auftraggeberin erfolgen. Die auf eine Unterauftragnehmerin übertragene Leistung darf von diesem nicht weitergegeben werden. Wenn Sie als Bietergemeinschaft am Verfahren teilnehmen wollen, füllen Sie bitte diesbezüglich das Formular „Bewerber_Bietergemeinschaftserklaerung“ aus und fügen Sie es Ihrem Angebot/Teilnahmeantrag bei.
Unternehmensdarstellung:
Stellen Sie Ihr Unternehmen dar und gehen dabei auf die folgenden Punkte ein:
— Allgemeine Unternehmensdarstellung,
— Leistungsspektrum und Kerngeschäft mit Darstellung der einschlägigen/spezifischen Geschäftsbereiche Softwareentwicklung und -pflege,
— Unternehmensorganisation mit Struktur und Aufbau.
Aus der Unternehmensdarstellung muss sich erkennen lassen, dass Sie aufgrund des Leistungsspektrums und Kerngeschäfts sowie der Unternehmensorganisation in der Lage sind, die ausgeschriebene Leistung zu erbringen. Nutzen Sie hierzu den entsprechenden Vordruck „Unternehmensdarstellung“.
Mitarbeiteranzahl:
Bezogen auf die letzten 3 Jahre wird eine Mindestanzahl von 20 Beschäftigten im Jahresdurchschnitt gefordert. Diese Mitarbeiter müssen in den einschlägigen Geschäftsbereichen Softwarepflege, 3rd-Level-Support und Fortentwicklung tätig sein. Nutzen Sie für Ihre Angaben hierzu bitte das Formular „Unternehmensdarstellung“.
Referenzen:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens 2 geeigneten Referenzen zu laufenden oder bereits abgeschlossenen Referenzprojekten zum Leistungsbereich Softwareentwicklung und -pflege ein. Nutzen Sie hierzu bitte das Formular „Vordruck_Referenzen“. Bei abgeschlossenen Referenzprojekten darf das Vertragsende nicht älter als 3 Jahre sein, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Versandes der Auftragsbekanntmachung an das Amtsblatt der Europäischen Union.
Neben den Pflichtangaben im Dokument „Vordruck_Referenzen“ sind weitere Mindestangaben, gemäß diesem „Kriterienkatalog Eignung“ (lfd. Nr. 3.3 bis 3.10), in dem Dokument „Vordruck_Referenzen“ anzugeben. Jede der beiden Referenzen wird einzeln (jeweils maximal 19 Punkte pro Referenz) gemäß den Angaben in dem „Vordruck Referenzen“ und den nachfolgenden Bewertungspunkten bewertet. Abschließend wird die Summe aller erreichten Punkte der beiden Referenzen gebildet. Es können maximal 38 Punkte erreicht werden, jedoch müssen mindestens 50 % der Punkte erreicht werden, um zur Angebotsabgabe zugelassen zu werden. Anhand der Gesamtpunktzahl wird die Reihenfolge für das Ranking festgelegt, wobei die höchste Punktzahl auf Platz 1 und dann entsprechend absteigend bis Platz 5 platziert wird. Kommt es infolge von Punktgleichheit dazu, dass mehrere Bewerber sich den letzten Platz, der zur Angebotsabgabe berechtigt, teilen, so werden diese alle zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Es werden nur zwei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bewerbers nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen. Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ablauf der Teilnahmefrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bsp. > [Betrag gelöscht] EUR oder zwischen 100 000 und [Betrag gelöscht] EUR).
Fortsetzung unter VI.3) Zusätzliche Angaben!
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fortsetzung Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
Fragen zu Referenzen:
Hatte das jeweilige Referenzprojekt eine Entwicklung im Bereich von Office-Programmierung zum Gegenstand?
— 0 Punkte: Office-Programmierungen waren kein Gegenstand des Referenzprojektes,
— 1 Punkt: Office-Programmierungen waren Gegenstand des Referenzprojektes.
Hatte das jeweilige Referenzprojekt eine Entwicklung von MS-Office Add-Ins zum Gegenstand? War dies der Schwerpunkt des Projekts?
— 0 Punkte: Add-In Programmierungen waren kein Gegenstand des Referenzprojektes,
— 1 Punkt: Add-In Programmierungen waren Gegenstand, aber kein Schwerpunkt, des Referenzprojektes,
— 2 Punkte: Add-In Programmierungen waren Gegenstand und Schwerpunkte des Referenzprojektes.
Hatte das jeweilige Referenzprojekt als Programmiertechnologie und -sprache VBA, VB6 und/oder VB.NET zum Gegenstand?
— 0 Punkte: Die genannten Programmiertechnologien und -sprachen waren kein Gegenstand des Referenzprojektes,
— 1 Punkt: Min. eine der genannten Programmiertechnologien und -sprachen war Gegenstand des Referenzprojektes,
— 2 Punkte: Alle hier genannten Programmiertechnologien und -sprachen waren Gegenstand des Referenzprojektes.
Hatte das jeweilige Referenzprojekt zusätzlich XML als Auszeichnungssprache zum Gegenstand, bei dem ein Dokument in ein proprietäres Format exportiert wurde? Wurde des Weiteren auch OOXML in dem Referenzprojekt verarbeitet und bestehen Kenntnisse zum Aufbau dieses Dateiformates?
— 0 Punkte: Keines der genannten Formate war Gegenstand des Referenzprojektes,
— 1 Punkt: Eines der genannten Formate war Gegenstand des Referenzprojektes,
— 2 Punkte: Beide genannten Formate waren Gegenstand des Referenzprojektes.
Hatte das jeweilige Referenzprojekt die Bearbeitung von deutschen strukturierten juristischen Texten zum Gegenstand?
— 0 Punkte: Deutsche strukturierte juristische Texte waren kein Gegenstand des Referenzprojektes,
— 1 Punkt: Deutsche strukturierte juristische Texte waren kein Gegenstand des Referenzprojektes, jedoch liegt ein Bezug zu dem Themengebiet Recht vor,
— 2 Punkte: Deutsche strukturierte juristische Texte waren Gegenstand des Referenzprojektes.
Steht das jeweilige Referenzprojekt wertmäßig in Relation zu der ausgeschriebenen Leistung?
— 0 Punkte: bis [Betrag gelöscht] EUR,
— 1 Punkt: bis [Betrag gelöscht] EUR,
— 2 Punkte: ab [Betrag gelöscht] EUR.
Beinhaltet das jeweilige Referenzprojekt Dienstleistungen zu Software-Pflege und 3rd-Level-Support?
— 0 Punkte: Keine oder nur eine der beiden Leistungen wurde im Referenzprojekt erbracht,
— 1 Punkt: Beide Leistungen wurde im Referenzprojekt erbracht.
Handelt es sich bei dem jeweiligen Referenzprojekt um die Weiterentwicklung eines bereits bestehenden Systems?
— 0 Punkte: Bei dem Referenzprojekt handelt es sich nicht um die Weiterentwicklung eines Bestandsystems,
— 1 Punkt: Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um die Weiterentwicklung eines Bestandsystems.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.