3. Baustufe Nord-Süd-Stadtbahn, Köln, Baugrundgutachter, Bodenanalytik Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-0015-69-6
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www-stadt-koeln.de
Abschnitt II: Gegenstand
3. Baustufe Nord-Süd-Stadtbahn, Köln, Baugrundgutachter, Bodenanalytik
Gegenstand der Baumaßnahme ist die 3. Baustufe des Gesamtprojekts „Nord-Süd Stadtbahn“ im Süden Kölns und stellt die oberirdisch geführte Verlängerung der 1. Baustufe entlang der Bonner Straße dar. Die 1. Baustufe führt unterirdisch vom Breslauer Platz bis zur oberirdischen Haltestelle Marktstraße.
Die 3. Baustufe soll von der Marktstraße auf einem besonderen Bahnkörper mit Rasengleis in Mittellage der Bonner Straße bis zur Endhaltestelle nördlich des Verteilerkreises Süd fortgeführt werden. Auf der circa 2 100 m langen Trasse sind 4 Haltestellen in Mittellage vorgesehen.
Die oberirdische Trasse der 3.Baustufe erfordert eine vollständige Umgestaltung des Straßenkörpers in der Bonner Straße.
Im Zuge der 3.Baustufe werden auch die Marktstraße bis Bischofsweg und die Schönhauser Straße bis zur Koblenzer Straße umgestaltet. Im Raderberggürtel erfolgt im Bereich von der Mertener Straße bis zum Knoten Bonner Straße eine Deckensanierung der Fahrbahnen, in Teilbereichen auch als Vollausbau.
Baugrundgutachter für die 3.Baustufe Nord-Süd-Stadtbahn, Streckenabschnitt Marktstraße bis zum Verteilerkreis auf der Bonner Straße in Köln – Bodenanalytik Köln Bereich Bonner Straße zwischen Verteilerkreis und Großmarkt und Teile Schönhauser Straße und Marktstraße
Baugrunduntersuchungen im Kölner Stadtgebiet
Das Bauvorhaben
Der Arbeitnehmer hat sofort nach Auftragserteilung mit den erforderlichen Arbeiten zu beginnen.
Der Arbeitnehmer hat spätestens 2 Wochen nach Auftragserteilung die als erstes erforderlichen Verkehrszeichenpläne bei der Stadt Köln einzureichen, die er mit der anordnenden Stelle vorab abstimmen muss.
Die anordnende Stelle Amt 64 benötigt mindestens 2 Wochen Zeit für den Genehmigungsprozess.
Die hier ausgeschriebene Leistung beinhaltet eine Aktualisierung der abfalltechnischen Analysen und Deklarationen aller auszubauenden Stoffe aus dem Baufeld für den 3. Bauschnitt der Nord-Süd-Bahn. Unter Aufrechterhaltung des fließenden Verkehrs soll eine Beprobung aller auszubauenden Stoffe der bestehenden Oberflächenbefestigungen (Asphaltflächen, Pflaster-/ Plattenflächen, Betonflächen) und den Tragschichten und den Böden im Bereich des Ausbauprofils vorgenommen werden. Der Großteil der Bohransatzpunkte befinden sich dabei auf Verkehrsflächen, nur ein kleiner Teil liegt in Freiflächen. Vor dem Beginn der Bohrungen ist dem AG ein Konzept bezüglich der Anordnung der Bohransatzpunkte zu übergeben. Die Arbeiten sind nach vorheriger Abstimmung mit der städtischen Bauleitung auszuführen.
Alle Stoffe die einer Verwertung zugeführt werden können, sollen über das in-situ-Verfahren beprobt werden.
Als Grundlage hierfür ist die LAGA 2004 für Böden und LAGA 97 für Bauschutt anzuwenden. Die Stationierung der Beprobungspunkte ist nach einem systematisch, angelegtem Rasterfeld vorzunehmen. Die LAGA-Zuordnung der untersuchten Böden ist anschließend die Untersuchung der Asphaltdecken in den Farbahnen und Oberflächenbefestigung (Asphalt, Pflaster und Platten) in den Nebenanlage sowie die graphische Darstellung in separaten Lagerplänen darzustellen, die dem Auftraggeber zusammen mit dem Erläuterungsbericht zu übergeben sind.
Bereits vorhandene Planunterlagen aus einer früheren Baugrunduntersuchung, die die LAGA-Zuordnung der untersuchten Böden graphisch darstellen, werden dem Auftragnehmer als dwg-Dateien nach Zuschlagserteilung zur Verfügung gestellt. Zur Kalkulation werden die Pläne als PDF-Dateien zur Verfügung gestellt. Diese Planunterlagen können als Grundlage verwendet werden.
Die entnommenen Proben sind 6 Monate fachgerecht in vom Arbeitnehmer zu stellenden Gläsern oder entsprechenden Behältern, aufzubewahren und beim Arbeitnehmer zu lagern. Danach sind die Proben – wenn keine weitere Vereinbarungen getroffen werden – fachgerecht von Arbeitnehmer zu entsorgen oder bei Bedarf dem AG zur Verfügung zu stellen.
Aufgrund des bevorstehenden Baubeginns ist es zwingend erforderlich, dass die Analytik nebst Planunterlagen für den Verteilerkreis bis zum 19. Juli 2021 und restliche Analytik nebst Planunterlagen bis zum 23. August 2021 vollständig vorliegen und dem Auftraggeber übergeben werden. Angesichts des engen Zeitrahmens muss der Auftragnehmer sich darauf einstellen, unmittelbar nach Zuschlagserteilung mit den Arbeiten zu beginnen.
Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 12 a EU Absatz 3 VOB/A beziehungsweise § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Hinweis zu Ziffer II.2.7): Bei der Angabe der Laufzeit handelt es sich um eine unverbindliche Schätzung, wie viel Zeit dem Auftragnehmer voraussichtlich für die Durchführung der Arbeiten zur Verfügung stehen wird. Es ist zwingend erforderlich, dass dem Auftraggeber bis zum 2. August 2021 die vollständige Analytik nebst Planunterlagen zum Verteilerkreis und bis zum 06. September 2021 die restliche Bodenanalytik Bonner Straße nebst Planunterlagen vorliegt.
Die Abgabe mehrerer Hauptangebote ist nicht zugelassen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Vorlage eines aktuellen Auszuges (nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist für die Einsendung der Angebote) aus dem Handelsregister oder Berufsregister (Verzeichnis der Handwerkskammer, Register der IHK) des Sitzes oder Wohnsitzes der Bieter beziehungsweise der Mitglieder einer Bietergemeinschaft. Für Bieter beziehungsweise Mitglieder einer Bietergemeinschaft, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, ist eine entsprechende Bescheinigung des Berufsregisters ihres Herkunftslandes vorzulegen.
2) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§123 und §124 GWB vorliegen, Formblatt 3.
3) Eigenerklärung der Bieter, ob und auf welche Art der Bieter beabsichtigt, auf den Auftrag bezogen mit anderen Unternehmen zusammenzuarbeiten. Sollte dies der Fall sein, sind mit den Angebotsunterlagen die projektbezogenen Leistungs- und Verantwortungsbereiche der einzelnen Unternehmen anzugeben, Formblatt 4.
4) Eine Bietergemeinschaft hat mit Ihren Angebotsunterlagen eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und ein bevollmächtigter Vertreter als Ansprechpartner genannt wird und in der erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftragnehmer rechtsverbindlich vertritt. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft verpflichten sich, im Auftragsfall gesamtschuldnerisch zu haften, Formblatt 5.
Sofern sich ein Bieter (oder eine Bietergemeinschaft) zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen, finanziellen oder technischen Leistungsfähigkeit zur Ausführung des vorliegenden Auftrages auf die Fähigkeit eines anderen Unternehmens berufen will, hat er/sie mit dem Angebot insoweit auch für dieses Unternehmen die unter Ziffer 1) bis 2) dargestellten Nachweise und Erklärungen vorzulegen. Zudem hat der Bieter oder die Bietergemeinschaft in diesem Fall einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens (zum Beispiel in Form einer Verpflichtungserklärung gemäß Formblatt 6) beifügen, aus dem sich ergibt, dass ihm/ihr die für die Erfüllung des Auftrages erforderlichen Mittel des Drittunternehmens zur Verfügung stehen.
Im Falle einer Bietergemeinschaft haben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft einen aktuellen Handelsregisterauszug sowie eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB (Ziffern 1 und 2) vorzulegen.
Im Übrigen behält sich die Auftraggeberin die Anforderung entsprechender Nachweise zu den Eigenerklärungen vor.
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Fall einer Bietergemeinschaft durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt beziehungsweise die Mitglieder der Bietergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam erfüllen. Beruft sich ein Bieter beziehungsweise eine Bietergemeinschaft hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens, muss der Bieter zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens beifügen. In diesem Fall verlangt der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bieters sowie des Drittunternehmens für die Auftragsausführung im Umfang der Eignungsleihe.
1) Eigenerklärung über den Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossen Geschäftsjahren, Formblatt 7,
2) Nachweis einer ausreichenden Betriebshaftpflichtversicherung; alternativ Abgabe einer Eigenerklärung, dass eine bereits bestehende Haftpflichtversicherung im Auftragsfall entsprechend erhöht oder eine Versicherung in der geforderten Höhe abgeschlossen wird, Formblatt 8.
Zu 1) Der Umsatz mit vergleichbaren Leistungen muss im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto betragen haben. Vergleichbar sind Leistungen der Baugrundbegutachtung.
Zu 2) Die Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung müssen mindestens [Betrag gelöscht] EUR pro Schadensfall bei Personenschäden und mindestens [Betrag gelöscht] EUR pro Schadensfall für sonstige Schäden betragen, jeweils mindestens zweifach maximiert.
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Fall einer Bietergemeinschaft durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt beziehungsweise die Mitglieder der Bietergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam erfüllen. Beruft sich ein Bieter beziehungsweise eine Bietergemeinschaft hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens, muss der Bieter zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens beifügen. In diesem Fall muss das Drittunternehmen die Leistungen erbringen, für die seine Kapazitäten benötigt werden.
1) Eigenerklärung zur Anzahl der Beschäftigten im Bereich Bodenanalytik in den letzten 3 Jahren, Formblatt 9,
2) Eigenerklärung zu vergleichbaren Referenzprojekten, Formblatt 10.
Zu 1) Erforderlich sind mindestens 5 Mitarbeiter (FTW = Full-Time-Equivalent) im Bereich Bodenanalytik (Ingenieure und Techniker) im jährlichen Mittel in den letzten 3 Jahren.
Zu 2) Es sind mindestens 2 Referenzprojekte erforderlich, im Rahmen derer der Bewerber Asphalt- und Bodenanalytiken durchgeführt hat und die ein Auftragsvolumen von mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto hatten. Die Referenzen müssen aus den letzten 10 Jahren stammen (gerechnet ab dem Ende der Angebotsfrist), das heißt in diesem Zeitraum vollständig erbracht und abgeschlossen worden sein.
Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW) vom 21.3.2018 (TVgG). Hiernach müssen beauftragte Unternehmen sowie deren Nachunternehmerinnen beziehungsweise Nachunternehmer die nach dem TVgG festgelegten Mindestentgelte beziehungsweise Tariflöhne zahlen und Mindestarbeitsbedingungen gewähren (§ 2 TVgG). Die Stadt Köln ist als öffentliche Auftraggeberin berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung dieser Pflichten zu überprüfen.
Weitere Ausführungsbedingungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Köln, Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen, Zimmer 10.A21
Es dürfen keine Personen bei der Öffnung der Angebote anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Soweit die Auftraggeberin Formblätter vorgegeben hat, sind ausschließlich diese zu verwenden. Diese sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und in Druckbuchstaben mit dem Namen und der Funktion der erklärenden Person zu versehen (Textform im Sinne des § 126b BGB). Hiervon ausgenommen ist das Formblatt zur Eignungsleihe (Formblatt 6). Diesen Nachweis kann der Bieter auch in anderer Form erbringen.
2) Das Verfahren wird über die eVergabe-Plattform https://vergabe.stadt-koeln.de/VMPSatellite/company/welcome.do durchgeführt. Die Angebote sind elektronisch abzugeben, indem sie auf die eVergabe-Plattform hochgeladen werden. Eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur ist dafür nicht erforderlich.
3) Hinweise zu den Vergabeunterlagen (zum Beispiel bei Unklarheiten oder Problemen mit den elektronischen Dokumenten) sowie Fragen sind ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform zu stellen. Mündlich/telefonisch gestellte Fragen werden nicht beantwortet; mündliche/telefonische Auskünfte beziehungsweise Antworten wären, sollten sie doch erteilt werden, nicht verbindlich. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die nicht spätestens bis 10 Kalendertage vor Submissionsbeginn gestellt werden, nicht zu beantworten.
4) Das Angebot ist in deutscher Sprache vorzulegen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. Die Vergabestelle behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
Bekanntmachungs-ID: CXQ0YYRYEK6
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Siehe § 160 Absatz 3 GWB:
— innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung,
— spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
— spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
— innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Köln, der Rüge nicht abhelfen zu wollen.
Siehe § 135 Absatz 2 GWB:
— 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die Stadt Köln über den Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch 6 Monate nach Vertragsschluss.
Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU