Breitbandausbau Schulen Referenznummer der Bekanntmachung: A66/04.05.2020/10.00/2 Finales Angebot

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Baesweiler
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52499
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.baesweiler.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Breitbandausbau Schulen

Referenznummer der Bekanntmachung: A66/04.05.2020/10.00/2 Finales Angebot
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
64215000 Internet-Telefondienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Aufbau eines Breitbandnetzes (Netz der nächsten Generation = Next Generation Access, nachfolgend als „NGA“ bezeichnet) zu den unterversorgten Schulen in Baesweiler.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Hauptort der Ausführung:

Verschiedene städtische Schulen

52499 Baesweiler

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Ziel der Stadt Baesweiler ist der Aufbau eines Breitbandnetzes (Netz der nächsten Generation = Next Generation Access, nachfolgend als „NGA“ bezeichnet) zu den unterversorgten Schulen im Stadtgebiet Baesweiler.

Im Vorfeld dieses Verfahrens wurde ein Markterkundungsverfahren durchgeführt.

Hierzu hat die Stadt Baesweiler vom 20.12.2018 bis zum 21.2.2019 auf dem Breitbandportal des Bundes eine das Stadtgebiet umfassende Markterkundung veröffentlicht:

Als Ergebnis wurde für insgesamt 9 Schulen im Projektgebiet eine Unterversorgung und ein Marktversagen festgestellt.

Die Stadt Baesweiler hat in der Folge Mittel aus dem Programm zur Förderung von Infrastrukturprojekten gemäß der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ sowie der Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ im Sonderaufruf „Schulen und Krankenhäuser“ beantragt.

Diese Ausschreibung ist Bestandteil eines Förderverfahrens, das die Verbesserung der Breitbandversorgung in der Stadt Baesweiler zum Ziel hat. Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen sowohl die Planung, den zukunftssicheren Ausbau der Breitbandinfrastruktur in unterversorgten Gebieten als auch deren Betrieb zur Versorgung der Schulen mit breitbandigen Telekommunikationsangeboten.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Terminplan / Gewichtung: 33,25
Qualitätskriterium - Name: Produktgestaltung / Gewichtung: 28,5
Qualitätskriterium - Name: Konzept zur Implementierung alternativer Verlegemethoden / Gewichtung: 5
Kostenkriterium - Name: Niedriste Wirtschaftlichkeitslücke / Gewichtung: 33,25
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Der vorläufige Zuwendungsbescheid sieht einen Förderzeitraum bis 7.8.2023 vor.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 028-064808
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
12/04/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Aaachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52070
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Für die Vergabe von Konzessionen sind in § 149 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Ausnahmetatbestände geregelt, wonach bestimmte Konzessionen von dem Anwendungsbereich des förmlichen EU- bzw. GWB-Vergaberechts ausgenommen sind. Einschlägig ist im vorliegenden Fall § 149 Nr. 8 GWB, wonach das förmliche Vergaberecht nicht anwendbar ist auf Konzessionen, die hauptsächlich dazu dienen, einem Konzessionsgeber im Sinne des § 101 Abs. 1 Nr. 1 GWB die Bereitstellung oder den Betrieb öffentlicher Kommunikationsnetze oder die Bereitstellung eines oder mehrerer elektronischer Kommunikationsdienste für die Öffentlichkeit zu ermöglichen. Daher sind die EU-Vergaberichtlinien, das GWB-Vergaberecht, die Konzessionsvergabeverordnung und sonstige Rechtsgrundlagen des förmlichen Vergaberechts im vorliegenden Verfahren nicht einschlägig. Ein Nachprüfungsverfahren vor einer Vergabekammer (Teil 4, Kapitel 2 GWB, hier §§ 134 und 155 ff.) wäre nicht statthaft, da der Anwendungsbereich der §§ 134 und 155 ff. GWB nicht eröffnet ist. Evtl. entstehende Kosten durch einen unstatthaften Antrag sind aufgrund dieses Hinweises nicht von dem Konzessionsgeber zu tragen, auch wenn er eine europaweite Ausschreibung in Anlehnung an vergaberechtliche Grundsätze durchführt. Auch andere spezifisch vergaberechtliche Rechtsbehelfe sind nicht einschlägig. Ein Rechtsanspruch auf die Anwendung vergaberechtlicher Vorschriften wird nicht begründet. Der Auftraggeber bindet sich vorliegend nicht freiwillig an einschlägige gesetzliche Vorschriften zur Vergabe von Konzessionen, die im GWB geregelt sind. Dies gilt, selbst wenn in dieser Bekanntmachung Begriffe wie „Konzession“ bzw. „Auftrag“, „Teilnahmeantrag“ etc. verwendet werden. Die Eintragung unter VI.4.1 und VI.4.3 erfolgen nur, weil es sich um Pflichtfelder handelt.

Dieses Verfahren ist an ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb angelehnt.

Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich in elektronischer Form über das Ausschreibungsportal Vergabeportal Wirtschaftsregion Aachen zu stellen. E-Mail-Anfragen außerhalb des Ausschreibungsportals werden ggf. nicht beantwortet. Die Fragen der Bewerber werden ausschließlich über das Ausschreibungsportal beantwortet, und - sofern sie für das Verfahren relevant sind - allen anderen Bewerbern anonymisiert zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber behält sich vor, nur solche Fragen zu beantworten, die spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist bei der genannten Stelle eingehen.

Gewährleistungsausschluss:

Es ist nicht auszuschließen, dass die Vergabeunterlagen einschließlich der Anlagen ggf. unzutreffende oder unvollständige Angaben enthalten können. Die Stadt Baesweiler übernimmt keine Garantie oder Gewährleistung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit aller Angaben, soweit zwingende rechtliche Regelungen dem nicht entgegenstehen. Die Bieter sind verpflichtet, sich über die zu erbringenden Leistungen sowie die bestehenden örtlichen Gegebenheiten auch selbstständig zu informieren und die Angaben der Vergabeunterlagen in diesem Rahmen zu prüfen. Das Risiko unzutreffender oder unvollständiger Angaben haben die Bieter in diesem Rahmen zu tragen und ggf. in ihrer Kalkulation zu berücksichtigen. Mit der Abgabe ihrer Angebote erklären sich die Bieter mit dem vorstehenden Gewährleistungsausschluss einverstanden und erklären, dass sie über die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen der ausgeschriebenen Leistungen ausreichende Kenntnis haben. Mit der Angebotsabgabe wird des Weiteren ein Verzicht auf etwaige Schadenersatzansprüche erklärt, die im Zusammenhang mit unzutreffenden oder unvollständigen Angaben in den Unterlagen zum Auswahlverfahren stehen.

Bekanntmachungs-ID: CXQ1YYJYKME.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Beim Verdacht einer rechtswidrigen Benachteiligung sollte diese der Vergabestelle mitgeteilt werden.

Gem. § 149 Nr. 8 GWB gilt bei dieser Konzessionsvergabe der 1. Teil des GWB, der auch den Primärrechtsschutz über die Vergabekammer regelt, nicht. Neben dem Beschwerdeverfahren an die Bezirksregierung Köln ist daher der Verwaltungsrechtsweg zum Verwaltungsgericht Aachen eröffnet.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/04/2021

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