Breitbandausbau Schulen Referenznummer der Bekanntmachung: A66/04.05.2020/10.00/2 Finales Angebot
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Baesweiler
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52499
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.baesweiler.de
Abschnitt II: Gegenstand
Breitbandausbau Schulen
Aufbau eines Breitbandnetzes (Netz der nächsten Generation = Next Generation Access, nachfolgend als „NGA“ bezeichnet) zu den unterversorgten Schulen in Baesweiler.
Verschiedene städtische Schulen
52499 Baesweiler
Ziel der Stadt Baesweiler ist der Aufbau eines Breitbandnetzes (Netz der nächsten Generation = Next Generation Access, nachfolgend als „NGA“ bezeichnet) zu den unterversorgten Schulen im Stadtgebiet Baesweiler.
Im Vorfeld dieses Verfahrens wurde ein Markterkundungsverfahren durchgeführt.
Hierzu hat die Stadt Baesweiler vom 20.12.2018 bis zum 21.2.2019 auf dem Breitbandportal des Bundes eine das Stadtgebiet umfassende Markterkundung veröffentlicht:
Als Ergebnis wurde für insgesamt 9 Schulen im Projektgebiet eine Unterversorgung und ein Marktversagen festgestellt.
Die Stadt Baesweiler hat in der Folge Mittel aus dem Programm zur Förderung von Infrastrukturprojekten gemäß der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ sowie der Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ im Sonderaufruf „Schulen und Krankenhäuser“ beantragt.
Diese Ausschreibung ist Bestandteil eines Förderverfahrens, das die Verbesserung der Breitbandversorgung in der Stadt Baesweiler zum Ziel hat. Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen sowohl die Planung, den zukunftssicheren Ausbau der Breitbandinfrastruktur in unterversorgten Gebieten als auch deren Betrieb zur Versorgung der Schulen mit breitbandigen Telekommunikationsangeboten.
Der vorläufige Zuwendungsbescheid sieht einen Förderzeitraum bis 7.8.2023 vor.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Aaachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52070
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Vergabe von Konzessionen sind in § 149 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Ausnahmetatbestände geregelt, wonach bestimmte Konzessionen von dem Anwendungsbereich des förmlichen EU- bzw. GWB-Vergaberechts ausgenommen sind. Einschlägig ist im vorliegenden Fall § 149 Nr. 8 GWB, wonach das förmliche Vergaberecht nicht anwendbar ist auf Konzessionen, die hauptsächlich dazu dienen, einem Konzessionsgeber im Sinne des § 101 Abs. 1 Nr. 1 GWB die Bereitstellung oder den Betrieb öffentlicher Kommunikationsnetze oder die Bereitstellung eines oder mehrerer elektronischer Kommunikationsdienste für die Öffentlichkeit zu ermöglichen. Daher sind die EU-Vergaberichtlinien, das GWB-Vergaberecht, die Konzessionsvergabeverordnung und sonstige Rechtsgrundlagen des förmlichen Vergaberechts im vorliegenden Verfahren nicht einschlägig. Ein Nachprüfungsverfahren vor einer Vergabekammer (Teil 4, Kapitel 2 GWB, hier §§ 134 und 155 ff.) wäre nicht statthaft, da der Anwendungsbereich der §§ 134 und 155 ff. GWB nicht eröffnet ist. Evtl. entstehende Kosten durch einen unstatthaften Antrag sind aufgrund dieses Hinweises nicht von dem Konzessionsgeber zu tragen, auch wenn er eine europaweite Ausschreibung in Anlehnung an vergaberechtliche Grundsätze durchführt. Auch andere spezifisch vergaberechtliche Rechtsbehelfe sind nicht einschlägig. Ein Rechtsanspruch auf die Anwendung vergaberechtlicher Vorschriften wird nicht begründet. Der Auftraggeber bindet sich vorliegend nicht freiwillig an einschlägige gesetzliche Vorschriften zur Vergabe von Konzessionen, die im GWB geregelt sind. Dies gilt, selbst wenn in dieser Bekanntmachung Begriffe wie „Konzession“ bzw. „Auftrag“, „Teilnahmeantrag“ etc. verwendet werden. Die Eintragung unter VI.4.1 und VI.4.3 erfolgen nur, weil es sich um Pflichtfelder handelt.
Dieses Verfahren ist an ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb angelehnt.
Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich in elektronischer Form über das Ausschreibungsportal Vergabeportal Wirtschaftsregion Aachen zu stellen. E-Mail-Anfragen außerhalb des Ausschreibungsportals werden ggf. nicht beantwortet. Die Fragen der Bewerber werden ausschließlich über das Ausschreibungsportal beantwortet, und - sofern sie für das Verfahren relevant sind - allen anderen Bewerbern anonymisiert zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber behält sich vor, nur solche Fragen zu beantworten, die spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist bei der genannten Stelle eingehen.
Gewährleistungsausschluss:
Es ist nicht auszuschließen, dass die Vergabeunterlagen einschließlich der Anlagen ggf. unzutreffende oder unvollständige Angaben enthalten können. Die Stadt Baesweiler übernimmt keine Garantie oder Gewährleistung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit aller Angaben, soweit zwingende rechtliche Regelungen dem nicht entgegenstehen. Die Bieter sind verpflichtet, sich über die zu erbringenden Leistungen sowie die bestehenden örtlichen Gegebenheiten auch selbstständig zu informieren und die Angaben der Vergabeunterlagen in diesem Rahmen zu prüfen. Das Risiko unzutreffender oder unvollständiger Angaben haben die Bieter in diesem Rahmen zu tragen und ggf. in ihrer Kalkulation zu berücksichtigen. Mit der Abgabe ihrer Angebote erklären sich die Bieter mit dem vorstehenden Gewährleistungsausschluss einverstanden und erklären, dass sie über die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen der ausgeschriebenen Leistungen ausreichende Kenntnis haben. Mit der Angebotsabgabe wird des Weiteren ein Verzicht auf etwaige Schadenersatzansprüche erklärt, die im Zusammenhang mit unzutreffenden oder unvollständigen Angaben in den Unterlagen zum Auswahlverfahren stehen.
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YYJYKME.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Beim Verdacht einer rechtswidrigen Benachteiligung sollte diese der Vergabestelle mitgeteilt werden.
Gem. § 149 Nr. 8 GWB gilt bei dieser Konzessionsvergabe der 1. Teil des GWB, der auch den Primärrechtsschutz über die Vergabekammer regelt, nicht. Neben dem Beschwerdeverfahren an die Bezirksregierung Köln ist daher der Verwaltungsrechtsweg zum Verwaltungsgericht Aachen eröffnet.