Einrichtung eines neuen Zentralsystems zur Ansteuerung ortsfester Fahrgastinformationsanzeiger (DFI) Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/46
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40231
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 211 / 582-1399
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rheinbahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Einrichtung eines neuen Zentralsystems zur Ansteuerung ortsfester Fahrgastinformationsanzeiger (DFI)
Die Rheinbahn betreibt seit 2006 ein zentrales DYFA-System. Das DYFA-System ist ein System zur Berechnung von Prognosen für Fahrgastinformationsanlagen an Haltestellen. Die Fahrgastinformationsanlagen an Haltestellen bestehen aus in der Regel LED-Anzeiger, welche Informationen über die abfahrenden Fahrzeuge visualisieren. Soll- und Ist-Daten zur Berechnung der Prognosen werden hierbei über Schnittstellen von zahlreichen Systemen an das zentrale DYFA-System beigesteuert.
Dieses zentrale DYFA-System wird im Rahmen dieser Ausschreibung ersetzt durch ein neues zentrales DFI-System. Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Softwaremodule zur Berechnung und Übertragung von Darstellungen auf den beigestellten DFI-Anzeigern.
In der Leistungsbeschreibung sind dazu auch alle weiteren Aspekte, die ein zentrales DFI-System aufweist, wie z. B. Datenbanken, Auftragsverwaltung und Datenversorgung hinsichtlich ihrer Aufgaben und an sie gestellte Anforderungen beschrieben.
Die Hardware für das zentrale DFI-System wird beigestellt.
Gegenstand der Ausschreibung sind auch die Integration beigestellter Benutzerarbeitsplätze in der Verwaltung und in Leitstellen. Hierzu sind den Benutzer Bedieneroberflächen für Steuerung der beigestellten DFI-Anzeiger z. B. mit Sondertexten darzustellen.
Gegenstand der Ausschreibung ist auch die komplette Erstdatenversorgung, Parametrierung bzw. Projektierung für alle Bestands-DFI-Anzeiger der Rheinbahn.
Ferner sind Schulungen für die Mitarbeiter der Rheinbahn in dem Vorhaben integriert.
Gegenstand ist auch gestaffelte Migrationsphase für das Umschwenken der beigestellten DFI-Anzeiger vom DYFA-Altsystem auf das neue DFI-System unter Verwendung eines Qualitätssicherungstools.
Bestandteil der Ausschreibung ist auch ein Software-Pflegevertrag.
Siehe Ziffer II.1.4).
Gemäß Verdingungsunterlagen. Die Optionen müssen vom AG spätestens bis zur Freigabe des Pflichtenhefts gezogen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nachweis (in Kopie) über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere Weise bei.
1. Es wird ein durchschnittlicher Mindestjahresumsatz in Höhe von 4 Millionen EUR (netto) in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren zwingend gefordert (Mindestanforderung).
2. Es wird eine Haftpflichtdeckungshöhe der Versicherung von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personen-, Sach- und Vermögenschäden je Versicherungsjahr zwingend gefordert (Mindestanforderung). Alternativ: Falls eine Versicherung mit dieser Deckungshöhe derzeit nicht besteht, reicht die Vorlage einer unwiderruflichen und unbedingten Eigenerklärung des Unternehmens, dass es im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abzuschließen, verbunden mit der Erklärung eines Versicherers (in Kopie), dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung mit dem Unternehmen bereit ist.
III.1.2) Nr. 1. Es wird ein durchschnittlicher Mindestjahresumsatz in Höhe von 4 Millionen EUR (netto) in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren zwingend gefordert (Mindestanforderung). Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, die nicht über diese Mindestjahresumsätze verfügen, sind nicht zur Auftragsdurchführung geeignet und werden nicht zur Angebotsabgabe aufgefordert.
III.1.2) Nr. 2. Es wird eine Haftpflichtdeckungshöhe der Versicherung von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personen-, Sach- und Vermögenschäden je Versicherungsjahr zwingend gefordert (Mindestanforderung). Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, die eine solche Haftpflichtdeckungshöhe nicht nachweisen, sind nicht zur Auftragsdurchführung geeignet und werden nicht zur Angebotsabgabe aufgefordert.
1. Referenzen:
Die unten genannten Mindestanforderungen müssen nicht zwingend innerhalb eines DFI-Projektes realisiert worden sein. Es ist ausreichend, wenn der Bewerber die geforderten Funktionen in unterschiedlichen Projekten realisiert hat. Die Mindestanforderungen (1) und (4) müssen hierbei durch Projekte nachgewiesen werden, die innerhalb der letzten 10 Jahre abgenommen wurden. Die Mindestanforderungen (2), (3) und (5) müssen hierbei durch Projekte nachgewiesen werden, die innerhalb der letzten 5 Jahre abgenommen wurden. Stichtag ist hierbei jeweils das Datum der Bekanntmachung. Hierzu kann der Bieter/ die Bietergemeinschaft den u. a. Referenzvordruck so oft vervielfältigen, wie erforderlich. Projekte können dabei für unterschiedliche Auftraggeber realisiert worden sein. Es werden nur abgenommene Referenzen gewertet.
Zum vorläufigen Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit in Bezug auf die Referenzen sind die den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Referenzblätter auszufüllen. Die vorzulegende Referenz muss jeweils eindeutig demjenigen Unternehmen als Auftragnehmer oder als Generalunternehmer oder als verantwortlicher Konsortialführer einer Arbeitsgemeinschaft des Referenzprojektes zugeordnet werden können, das sich zum Nachweis seiner Eignung in dem Teilnahmeantrag auf die Referenz beruft.
Die Vergabestelle behält sich die Überprüfung der Angaben der Bewerber zu den Referenzen bei den Referenzauftraggebern sowie eigene Ermittlungen vor. Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, die nicht über die o. g. geforderten Referenzen verfügen oder deren eingereichte Referenzen nicht die jeweils genannten Anforderungen vollständig erfüllen, sind nicht zur Auftragsdurchführung geeignet und werden nicht zur Angebotsabgabe aufgefordert (Mindestanforderung).
Mindestanforderungen:
1. Realisierung mindestens eines DFI-Projektes mit einer Schnittstelle zu einem Zuglenksystem. Von dem Zuglenksystem werden Istdaten (Standortdaten) der Bahnen an das DFI-System übermittelt. Das DFI-System berechnet daraus Prognoseangaben,
2. Realisierung mindestens eines DFI-Projektes mit einer Schnittstelle zu einem ITCS oder RBL-System. Von dem ITCS/RBL-System werden Istdaten (Standortdaten) der Bahnen und/oder Busse an das DFI-System übermittelt. Das DFI-System berechnet daraus Prognoseangaben,
3. Realisierung mindestens eines DFI-Projektes mit einer VDV 454- oder 452-Schnittstelle zu einem ITCS oder RBL-System oder Fahrplanerstellungsprogramm. Von dem ITCS/RBL-System/Fahrplanerstellungsprogramm werden Solldaten (Fahrplandaten) der Bahnen und/oder Busse an das DFI-System übermittelt. Das DFI-System berechnet daraus Prognoseangaben,
4. Realisierung mindestens eines DFI-Projektes, bei dem mindestens 500 ortsfeste Anzeiger angesteuert werden,
5. Realisierung mindestens eines Projektes, bei dem eine Anbindung für eine verkehrsbetriebsübergreifende Datendrehscheibe auf Basis der VDV-453-Standardisierung realisiert ist.
III.1.3) Nr.
1. Realisierung mindestens eines DFI-Projektes mit einer Schnittstelle zu einem Zuglenksystem. Von dem Zuglenksystem werden Istdaten (Standortdaten) der Bahnen an das DFI-System übermittelt. Das DFI-System berechnet daraus Prognoseangaben,
2. Realisierung mindestens eines DFI-Projektes mit einer Schnittstelle zu einem ITCS oder RBL-System. Von dem ITCS/RBL-System werden Istdaten (Standortdaten) der Bahnen und/oder Busse an das DFI-System übermittelt. Das DFI-System berechnet daraus Prognoseangaben,
3. Realisierung mindestens eines DFI-Projektes mit einer VDV 454- oder 452-Schnittstelle zu einem ITCS oder RBL-System oder Fahrplanerstellungsprogramm. Von dem ITCS/RBL-System/Fahrplanerstellungsprogramm werden Solldaten (Fahrplandaten) der Bahnen und/oder Busse an das DFI-System übermittelt. Das DFI-System berechnet daraus Prognoseangaben,
4. Realisierung mindestens eines DFI-Projektes, bei dem mindestens 500 ortsfeste Anzeiger angesteuert werden,
5. Realisierung mindestens eines Projektes, bei dem eine Anbindung für eine verkehrsbetriebsübergreifende Datendrehscheibe auf Basis der VDV-453-Standardisierung realisiert ist.
Die oben genannten Mindestanforderungen müssen nicht zwingend innerhalb eines DFI-Projektes realisiert worden sein. Es ist ausreichend, wenn der Bewerber die geforderten Funktionen in unterschiedlichen Projekten realisiert hat. Die Mindestanforderungen (1) und (4) müssen hierbei durch Projekte nachgewiesen werden, die innerhalb der letzten 10 Jahre abgenommen wurden. Die Mindestanforderungen (2), (3) und (5) müssen hierbei durch Projekte nachgewiesen werden, die innerhalb der letzten 5 Jahre abgenommen wurden. Stichtag ist hierbei jeweils das Datum der Bekanntmachung. Hierzu kann der Bieter/die Bietergemeinschaft den u. a. Referenzvordruck so oft vervielfältigen, wie erforderlich. Projekte können dabei für unterschiedliche Auftraggeber realisiert worden sein. Es werden nur abgenommene Referenzen gewertet.
Zum vorläufigen Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit in Bezug auf die Referenzen sind die nachfolgenden Referenzblätter auszufüllen.
Siehe Vergabeunterlagen, sowie VI. 3).
Siehe Vergabeunterlagen.
Siehe Vergabeunterlagen.
Gesamtschuldnerisch haftend.
Siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Hinweis zu den unter Abschnitt I) der Bekanntmachung ausgewiesenen Angaben:
Teilnahmeanträge und Angebote sind ausschließlich elektronisch via https://www.subreport.de/E75471923 einzureichen.
Postalischen bzw. per e-Mail eingehende Angeboten oder Teilnahmeanträgen finden keine Berücksichtigung.
2. Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Eigenerklärung (Vordruck) des Bewerbers bzw. jedes Bewerbergemeinschaftsmitglieds sowie jedes als eignungsrelevant angegebenen Unternehmens einzureichen, dass kein zwingender Ausschlussgrund gem. §§ 142, 123 GWB vorliegt.
3. Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Eigenerklärung (Vordruck) des Bewerbers bzw. jedes Bewerbergemeinschaftsmitglieds sowie jedes als eignungsrelevant angegebenen Unternehmens einzureichen, dass kein fakultativer Ausschlussgrund gem. §§ 142, 124 GWB vorliegt.
4. Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Eigenerklärung (Vordruck) über das Nichtvorliegen der Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG des Bewerbers bzw. jedes Bewerbergemeinschaftsmitgliedseinzureichen.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenerklärungen unter Nr. (1) bis Nr. (3) Fremdbescheinigungen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nachzufordern sowie jederzeit zusätzlich Auskünfte des Gewerbezentralregisters nach § 150a GewO (Gewerbeordnung) bzw. des Wettbewerbsregisters anzufordern.
5. Die weitere Beschreibung der Einzelheiten der Durchführung des Verhandlungsverfahrens ist der Unterlage „Allgemeine Verfahrensbedingungen“ zu entnehmen.
6. Sämtliche Vergabeunterlagen sind unter http://www.subreport/ E75471923 unter Verwendung der IDE75471923 unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt elektronisch abrufbar.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 221 / 147-3045
Fax: +49 221 / 147-2889
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf die Bestimmungen des § 134 Absatz 1 und 2 GWB hin:
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.“
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 221 / 147-3045
Fax: +49 221 / 147-2889
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html